LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 3123/3

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Umwelt

Betreff:
Luftreinhalteprogramm Steiermark 2011, Evaluierung der Maßnahmen\; Gesamtbericht 2011-2013


zu:


  • 3123/1, Luftreinhalteprogramm Steiermark 2011, Evaluierung der Maßnahmen\; Gesamtbericht 2011-2013 (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Umwelt" hat in seinen Sitzungen vom 09.12.2014 und 14.04.2015 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Begründung:
Im Jänner 2011 starteten die Aktivitäten zur Überarbeitung des Feinstaubprogramms 2008. Neben der Erarbeitung neuer Maßnahmenvorschläge zur Feinstaubreduktion waren auch weitere Luftschadstoffe, die zu erhöhten Belastungen und Grenzwertüberschreitungen in der Steiermark führen, zu berücksichtigen. Stand bisher PM10 im Mittelpunkt des Interesses, so zeigte sich mit Auslaufen der Toleranzmargen für Stickstoffdioxid und der verpflichtenden Messung von Benzo(a)pyren, dass es auch bei diesen Komponenten dringend nötig ist, die Immissionsbelastungen zu senken.
In die Erarbeitung waren alle fachlich beteiligten Landesdienststellen, aber auch Vertreter der Stadt Graz und der Holding Graz sowie der TU Graz eingebunden. Die wissenschaftliche und organisatorische Koordination der Arbeiten erfolgte durch Joanneum Research.

Folgende thematische Schwerpunkte wurden behandelt und dazu Arbeitsgruppen eingerichtet:
·        Hausbrand/Energie
·        Verkehr - Mobilität
·        Verkehr - Motorentechnik
·        Industrie und Gewerbe
·        Winterdienst
·        Landwirtschaft
·        Raumplanung
·        Rechtliche Fragestellungen

Mit Regierungsbeschluss vom 29. September 2011 wurde das Luftreinhalteprogramm Steiermark 2011 von der Steiermärkischen Landesregierung einstimmig zur Kenntnis genommen, das darauf aufbauende Programm nach § 9a IG-L wurde mit  Regierungsbeschluss vom 20. Oktober 2011 ebenfalls einstimmig zur Kenntnis genommen und danach im Internet öffentlich zugänglich gemacht.
Die Unterteilung der insgesamt 45 Maßnahmen erfolgte in sogenannte Kern-, flankierende und sonstige Maßnahmen. Die Umsetzung erfolgte auf mehreren Ebenen.

Legistische Maßnahmen
Auf Basis des Luftreinhalteprogramms Steiermark 2011 wurde eine Reihe von legistischen Maßnahmen umgesetzt, die in Form von Verordnungen und teilweise auch Beschränkungen festlegt worden sind. Die wichtigsten Verordnungen, die zur Reduktion der Schadstoffbelastung und damit zur Verbesserung der Luftgüte beitragen, sind:

- Steiermärkische Luftreinhalteverordnung 2011 (LGBl. Nr.2/2012, derzeit i.d.F. LGBl.Nr.110/2013), deren wesentliche Inhalte sind:
  • Fahrverbote für Schwerfahrzeuge über 7,5 t in allen steirischen Sanierungsgebieten (Euro 0: ab 01.06.2012, Euro I: ab 01.01.2013, Euro II: ab 01.01.2014)
  • Mindestemissionsstandards für Taxis im Stadtgebiet von Graz (Euro 2: 01.03.2012, Euro 3: 01.01.2013)
  • Maßnahmen im Winterdienst (Salz vermehrt als Streumittel sowie vermehrter Einsatz von Straßenwasch- und Kehrgeräten)
  • Verbot von Laubbläsern und Laubsaugern
  • Verwendungsbeschränkung von Heizöl leicht
  • Maßnahmen in der Landwirtschaft (Verladung von Produkten, Düngemittelausbringung, Abdeckung von Güllegruben)

- VBA-Verordnung - IG-L Steiermark (LGBl. Nr.87/2011, i.d.F. LGBl. Nr.22/2012)
Die Verordnung regelt den Betrieb der immissionsgesteuerten Verkehrsbeeinflussungsanlage auf stark frequentierten Autobahnabschnitten in der Umgebung von Graz (ca. 100 km).
- Brauchtumsfeuerverordnung, LGBl. Nr.22/2011, i.d.F. LGBl. Nr.112/2011, LGBl. Nr.34/2012
Die Verordnung regelt das Abbrennen von Brauchtumsfeuern, wobei dies in der Stadt Graz völlig verboten ist und in stärker belasteten Regionen wie z. B. in Leibnitz maximal ein Feuer pro Gemeinde zugelassen wird.
- Entwicklungsprogramm Sachbereich Luft (SAPRO Luft) Luftreinhaltung LGBl. Nr.58/1993, i.d.F. LGBl. Nr.53/2011
Damit wurde eine legistische Voraussetzung für die Verordnung von Fernwärmeanschlussbereichen geschaffen. Derzeit beschränkt sich die Möglichkeit auf Graz (Fernwärmeanschlussaufträge). Eine weitere Überarbeitung, die die Verpflichtung zu Fernwärmeanschlüssen für alle steirischen Sanierungsgebiete ermöglicht, ist in Vorbereitung.
- Zweitheizungsverbot gemäß Stmk. Feuerungsanlagenverordnung, LGBl. Nr.108/2006, i.d.F. LGBl. Nr.114/2006, LGBl. Nr.62/2008, LGBl. Nr.96/2011)
Der Betrieb von Feuerungsanlagen, die zusätzlich zu einer Primärheizungsanlage als Zweitheizung vorgesehen sind und mit festen Brennstoffen betrieben werden, ist in Zeiträumen mit besonders hoher Feinstaubbelastung im Sanierungsgebiet Großraum Graz untersagt.

Förderungen
Zur Unterstützung der Maßnahmenumsetzung des Luftreinhalteprogramms Steiermark 2011 wurden massiv Fördermittel eingesetzt, die eine effiziente Umsetzung der verordneten Maßnahmen ermöglichen (Förderungen zum Austausch von alten schweren Nutzfahrzeugen und von Taxis), aber auch Bereiche berühren, die nicht von Verboten betroffen sind. Zu letzterem zählen Maßnahmen zur Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs. Ein besonderer Schwerpunkt gilt dem Fernwärmeausbau im Großraum Graz, aber auch dem Austausch alter Heizungssysteme.
In den vergangenen Jahren wurden damit beträchtliche Budgetmittel in die Umsetzung von Luftreinhaltemaßnahmen gesteckt. Allein im Umweltressort standen für Förderungen im Jahr 2011 € 1,87 Mio. und in den Jahren 2012 und 2013 jeweils € 6,57 Mio. zur Verfügung.
Berücksichtigt man darüber hinaus auch die auf Grund des Luftreinhalteprogramms getätigten Ausgaben im Verkehrsbereich (ÖV, P&\;R-Ausbau) so wurden bisher mehr als € 23,00 Mio. zur Verbesserung der Luftgüte an Budgetmittel investiert.

Evaluierung der Umsetzung der Maßnahmen
Die Umsetzung des Luftreinhalteprogramms Steiermark 2011 wurde und wird durch einen Evaluierungsprozess begleitet, der den Umsetzungsstand der Maßnahmen jährlich umfassend dokumentiert, und auf die Erfolge sowie auf die noch ausständigen Aktivitäten hinweist.
Die abschließende Bewertung der Programmumsetzung erfolgt im - diesem Antrag beigelegten - Bericht.
Die gesetzten Maßnahmen haben zur Folge, dass sich die Luftgütesituation in allen steirischen Ballungsgebieten tendenziell verbessert. Besonders gilt dies für Feinstaub (PM10), wo Überschreitungen des Grenzwertes für das Jahresmittel nicht mehr auftreten und nur noch in strengen Wintern mit meteorologisch sehr ungünstigen Verhältnissen Überschreitungen des Grenzwertes für das Tagesmittel in einzelnen Gebieten vorkommen.
Etwas anders gestaltet sich die Lage bei den Stickstoffoxiden (NOx), welche für zukünftige Überlegungen sogar die größere Herausforderung darstellen werden, zumal die realen Emissionen auch moderner (Diesel)Fahrzeuge (LKW und PKW der Euroabgasklasse VI) den Prüfstandwerten bei weitem hinterherhinken. Hier können nur EU-weite Regelungen der Fahrzeug- insbesondere der Motorenentwicklung in der Autoindustrie wirksame Verbesserungen erzielen.

Zukünftige Maßnahmenszenarien werden an vorangehende Maßnahmen angelehnte Zielrichtungen aufweisen müssen, unter anderem aber auch Emissionen von Vorläufersubstanzen (z.B. Ammoniak) stärker als bisher zu beachten haben.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. November 2014.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend Luftreinhalteprogramm Steiermark 2011, Evaluierung der Maßnahmen, Gesamtbericht 2011-2013 wird zur Kenntnis genommen.