LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 3131/3

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Umwelt

Betreff:
Luftreinhalteprogramm Steiermark\; Neufassung


zu:


  • 3131/1, Luftreinhalteprogramm Steiermark\; Neufassung (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Umwelt" hat in seinen Sitzungen vom 09.12.2014 und 14.04.2015 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Begründung:
Aufbauend auf den Zielsetzungen des Feinstaubprogramms Steiermark 2008 wurde mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 29.09.2011 das Luftreinhalteprogramm Steiermark 2011 "Maßnahmenprogramm zur nachhaltigen Verbesserung zur Luftgütesituation" in Kraft gesetzt.

Die einzelnen Handlungsfelder, die in diesem Programm nach den verschiedenen Verursachergruppen und -prioritäten zusammengefasst sind, wurden in den vergangenen Jahren sukzessive umgesetzt und der Erfolg dieser Maßnahmen laufend dokumentiert. Der Evaluierungsbericht zum Luftreinhalteprogramm Steiermark 2011 wird mit gesondertem Antrag der Regierung zur Kenntnis gebracht.

Zusammengefasst betrachtet ist es gelungen, durch rechtliche Regelungen aber auch durch massiven Einsatz finanzieller Mittel vor allem die Staubbelastung in weiten Bereichen der Steiermark und besonders auch im Großraum Graz tendenziell zu senken. Insgesamt wurden dafür mehr als € 23,0 Mio. aus den Mitteln des Umwelt- und Verkehrsressorts bereitgestellt. Der zitierte Evaluierungsbericht gibt dazu im Detail Auskunft.

Die Geltungsdauer des Luftreinhalteprogramms Steiermark 2011 war mit drei Jahren vorgesehen, sodass nach bewährter Strategie eine Neufassung erarbeitet wurde.

Das neue Luftreinhalteprogramm Steiermark wurde wiederum - ressortübergreifend - mit wissenschaftlicher Unterstützung von Joanneum Research erstellt, wobei die einzelnen Emittenten in den Arbeitsgruppen Motorentechnik, Winterdienst, Landwirtschaft, Energie und Hausbrand, Verkehr sowie Raumplanung zu behandeln waren. Darüber hinaus wurden gemeinsam Begleitmaßnahmen erarbeitet sowie eine rechtliche Würdigung der Fachvorschläge vorgenommen.

Die vorliegende Neufassung des Luftreinhalteprogramms Steiermark stellt ein Fachpapier dar, welches den Entscheidungsträgern auf politischer Ebene Handlungsmöglichkeiten aufzeigt. Die konkrete Umsetzung der einzelnen Vorschläge wird einerseits von den zu erwartenden Effekten, andererseits auch von den finanziellen Mitteln und weiteren Rahmenbedingungen abhängen.

Das neue Luftreinhalteprogramm Steiermark berücksichtigt - wie auch die Vorgängerversion - neben Feinstaub (PM10) die Stickstoffoxide als jene Schadstoffgruppe, die objektiv betrachtet zumindest die gleiche Herausforderung für die Luftreinhaltepolitik darstellt, wie dies bei PM10 der Fall ist.

Die Ergebnisse der einzelnen Arbeitsgruppen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Motorentechnik
Dazu werden ua. aus fachlicher Sicht Maßnahmen vorgeschlagen, die den Anteil an hochemittierenden Fahrzeugen reduzieren sowie die Kilometerleistungen vermindern. Begleitet werden diese Maßnahmen durch Förderprogramme, die den Umstieg auf emissionsarme Technologien oder umweltfreundliche Verkehrsmittel erleichtern.

Winterdienst
Es ist vorgesehen, die bisherigen Maßnahmen des dreistufigen Winterdienstes im Gemeindegebiet von Graz und auf steirischen Landesstraßen auf Gemeindestraßen in steirischen Sanierungsgebieten auszuweiten. Dies wird den Gemeinden auch zu kommunizieren sein.


Landwirtschaft
Der Fokus der Maßnahmen wird auf Förderungen, Beratung und Bewusstseinsbildung gelegt. Die Abdeckung von Güllelagern zur Verhinderung von Ammoniakverlusten, die bodennahe Ausbringung zur Sicherstellung der optimalen Wirkungen des Düngers im Boden sind bereits heute Teile der nationalen Förderstrategie in diesem Bereich. Die Ausstattung der Betriebe mit Abluftwäschern, gerade in der Schweinemast, ist eine wichtige Fragestellung und soll nach den Betriebsgrößen erforscht, aber auch, um den Umstieg zu erleichtern, förderfähig sein. Die Beratung und Bewusstseinsbildung für die Verwendung der Gülle als Düngerrohstoff ist dazu der Schlüssel und wird auch weiterhin eine bedeutende Rolle spielen.

Energie und Hausbrand
Das neue Luftreinhalteprogramm Steiermark steht im Zeichen einer Fortführung, Anpassung und Erweiterung derjenigen Maßnahmen, die ein hohes Potential für Emissionsminderungen sowie Bewusstseinsbildung aufweisen. Die Aktionsfelder lassen sich mit den vier Schwerpunkten "Ausbau der Fernwärme", "Umstellung auf luftschadstoffarme Energieträger", "Reduktion von Emissionen von Festbrennstoffheizungen" sowie "Reduktion des Energiebedarfs" zusammenfassen.

Verkehr
In der Maßnahme "Stärkung des Umweltverbundes" ist eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen gebündelt, die der Attraktivierung und dem Ausbau des Öffentlichen Verkehrs (ÖV) sowie des Rad- und Fußgängerverkehrs dienen. Diese Maßnahmen sind ursprünglich dazu entwickelt worden, um die Mobilitätsbedürfnisse besser erfüllen zu können. Diese Maßnahmen im Verkehrsbereich haben zu einem veränderten Mobilitätsverhalten der Bevölkerung geführt, das sich auf die Luftgüte positiv auswirkt. 

Raumplanung
Neben der Weiterverfolgung bisheriger Maßnahmenvorschläge des Luftreinhalteprogramm Steiermark ist es zukünftig eine wichtige Herausforderung, Maßnahmen im Rahmen der Festlegung neuer größerer Gemeindegebiete umzusetzen oder an diese anzuschließen (Optimierung  bestehender Strukturen). Eine wesentliche Rolle dabei soll ua. die Einrichtung eines Bodenfonds (Wohnbau) spielen.

Begleitmaßnahmen
Um die Ziele des Immissionsschutzgesetzes Luft und jene der Luftqualitätsrichtlinie der EU erreichen zu können, genügt es nicht allein, technische Maßnahmen zur Emissionsreduktion vorzuschlagen und gesetzliche Einschränkungen zu erlassen. Über die Kontrolle von Maßnahmen hinaus ist es erforderlich, dass die Botschaft, Luftschadstoffemissionen reduzieren zu müssen, auch bei den Menschen "ankommt", d.h. auch in entsprechende Verhaltensänderungen mündet. Die Begleitmaßnahmen dienen dazu, dies zu erreichen.

Die einzelnen Maßnahmenvorschläge sind im beiliegenden fachtechnischen Berichtsteil ausführlich dokumentiert und die zu erwartenden Reduktionspotentiale dort quantifiziert, wo eine seriöse Berechnung möglich war.
Maßnahmen im Bereich des motorisierten Individualverkehrs (MIV), wie z. B. Fahrverbote für private PKW über den Weg von Umweltzonen oder Citymaut sowie Kfz-Fahrverbote  tagweise oder wochenweise, sanierungsgebietsweit oder in einzelnen Gemeindegebieten des Sanierungsgebietes, werden politisch nicht umgesetzt.

Andere Maßnahmen, die im Bereich des motorisierten Individualverkehrs (MIV) Emissionen reduzieren (wie z.B. die Maßnahme 4 "emissionsoptimierte Ampelschaltung") werden sehr wohl weiter verfolgt und umgesetzt. Dies gilt auch für die IG-L 100 km/h-Schaltung durch die Verkehrsbeeinflussungsanlagen auf den Asfinag-Strecken A2 und A9 in Zeiten hoher Luftgütebelastung durch Feinstaub und Stickstoffoxide.

Das neue Luftreinhalteprogramm Steiermark wird in Folge in das § 9a IG-L Programm (Programm nach dem Immissionsschutzgesetz Luft) eingearbeitet und soll mit diesem gemeinsam nach Beschlussfassung umgehend der EU-Kommission übermittelt werden.

Der Entwurf zum Programm wurde jenen Regierungsbüros, welche mit der Umsetzung einzelner Maßnahmenvorschläge befasst sein werden, bereits im Vorfeld abgestimmt und übermittelt.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. November 2014.



Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend Luftreinhalteprogramm Steiermark\; Neufassung wird zur Kenntnis genommen.