LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


Ausschussbehandlung:

In den Unterausschusssitzungen vom 13. Juni 2013, dem 12. Februar, 10. Juni, 5. November 2014 und 25. Februar sowie 15. April 2015 sowie in einigen vorbereitenden Sitzungen auf Klubebene mit der Landtagsdirektion und dem Verfassungsdienst wurde entsprechend dem Auftrag des Landtages (EZ 1762/1) die Umsetzung der sog. "technischen Novelle der Geschäftsordnung des Landtages" durchgeführt und eine Novelle der GeoLT erarbeitet.
Diese umfasst im wesentlichen die Berücksichtigung der Einführung des Budgetdienstes in der Landtagsdirektion, Begriffsanpassungen an die Haushaltsreform, eine Anpassung hinsichtlich der räumlichen Ausstattung der Landtagsklubs (Berücksichtigung der personellen Ausstattung der Oppositionsklubs), eine Neuformulierung des §32a (Unvereinbarkeitsausschuss) sowie andere Anpassungen, die im Rahmen der Erstellung des Kommentars zur Geschäftsordnung vorgeschlagen wurden. Außerdem wird - nachdem im Rahmen der Novelle über die Proporzabschaffung die Berichterstattung im Landtag generell entfallen ist - die Trennung von General- und Spezialdebatte bei der Beratung über das Landesbudget als Recht für ein Viertel der Abgeordneten vorgesehen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:


Gesetz vom ....., mit dem die Geschäftsordnung des Landtages Steiermark 2005 geändert

Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
(siehe angeschlossenen Gesetzestext)