EZ/OZ 3350/4
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Verfassung
Betreff:
Gesetz, mit dem das Landes-Verfassungsgesetz 2010 und das Steiermärkische Kundmachungsgesetz geändert werden
zu:
- 3350/1, Gesetz, mit dem das Landes-Verfassungsgesetz 2010 und das Steiermärkische Kundmachungsgesetz geändert werden (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Verfassung" hat in seinen Sitzungen vom 14.04.2015 und 21.04.2015 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Im Rahmen der Unterausschussverhandlungen zur gegenständlichen Regierungsvorlage wurden zusätzlich folgende Änderungen vorgenommen.
- Beginnend mit dem Landesrechnungsabschluss 2015 erhält der Landesrechnungshof eine zusätzliche Aufgabe, die vorsieht, dass er innerhalb von 6 Wochen eine Stellungnahme zum jährlichen Landesrechnungsabschluss abzugeben hat (Art. 41 Abs. 8 und Art. 57a Abs. 2 L-VG). Um innerhalb dieser Frist eine fundierte Analyse abgeben zu können und um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten, ist es aus Sicht des Landtages notwendig, dass eine gute Kooperation von Seiten der für Finanzen zuständigen Abteilung gegenüber dem Landesrechnungshof gegeben ist.
- Die Begriffsanpassungen, die aufgrund der Haushaltsfreform notwendig sind, wurden zusätzlich auch hinsichtlich des Landesrechnungshofes (Art. 64 Abs.1 L-VG) vorgenommen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Gesetz vom ....., mit dem das Landes-Verfassungsgesetz 2010 und das Steiermärkische Kundmachungsgesetz geändert werden
Der Landtag hat beschlossen:
(siehe angeschlossenen Gesetzestext)