LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3420/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 23.04.2015, 00:00:00


Geschäftszahl(en): ABT09-53160/2014-11
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Beilagen: Stellungnahme Finanzlandesrätin

Betreff:
Theaterholding Graz / Steiermark GmbH\; Ergänzung zum Finanzierungsvertrag hinsichtlich eines Kündigungsverzichtes bis zum 31. August 2020 für die Next Liberty Jugendtheater GmbH im Zeitraum 1. September 2017 bis 31. August 2020 in der Höhe von € 1.510.416,-- pro Wirtschaftsjahr. Die Verrechnung erfolgt zulasten GB Kultur, Auszahlungsgruppen "Transfers" und "investitionsbezogene Kapitaltransfers"

Mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Februar 2004 wurde die Gründung der Theaterholding Graz / Steiermark GmbH einstimmig genehmigt. Die Gesellschafter sind das Land Steiermark und die Stadt Graz zu je 50 %.

Mit Beschluss, Nr. 1342, vom 23. März 2004 hat der Landtag Steiermark den Finanzierungsvertrag, abgeschlossen zwischen dem Land Steiermark, der Stadt Graz und der Theaterholding Graz / Steiermark GmbH unter Beitritt der Bühnengesellschaften, genehmigt.

Gemäß Punkt 4. "Laufzeit" des Finanzierungsvertrages ist dieser Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der gegenständliche Vertrag kann von sämtlichen Vertragsparteien unter Einhaltung einer 24-monatigen Kündigungsfrist jeweils zum 31. August eines jeden Jahres gekündigt werden.
In diesem Punkt 4. "Laufzeit" ist weiters festgehalten, dass die Gebietskörperschaften Land Steiermark und Stadt Graz bis zum 31. August 2014 auf das ihnen zustehende Kündigungsrecht verzichten, sodass eine erstmalige Kündigung unter Einhaltung der 24-monatigen Kündigungsfrist zum 31. August 2015 mit Wirksamkeit zum 1. September 2017 ausgesprochen werden kann.
Ferner haben sich die Gebietskörperschaften gemäß Punkt 4. des Finanzierungsvertrages verpflichtet, dass für die jeweilige Dauer der Bestellung der jeweiligen Geschäftsführung der Bühnengesellschaften eine eventuell abweichende Höhe der Finanzierung für die Laufzeit dieses Vertrages verbindlich festgelegt wird.

Seit der Spielsaison 2001/2002 war Herr Michael Schilhan Künstlerischer Leiter des Grazer Kinder- und Jugendtheaters Next Liberty von den Vereinigten Bühnen Graz/Steiermark\; seit 1. September 2004 ist er Geschäftsführender Intendant der im selben Jahr gegründeten Next Liberty Jugendtheater GmbH. Der im Jahr 2011 um drei Jahre verlängerte Geschäftsführervertrag, abgeschlossen zwischen der Theaterholding Graz / Steiermark GmbH und Herrn Michael Schilhan, endet am 31. August 2017. Daher wurde die geschäftsführende Intendanz der Next Liberty Jugendtheater GmbH rechtzeitig im Februar 2015 neu ausgeschrieben.

Für die Dauer des neu abzuschließenden Geschäftsführerinvertrages/Geschäftsführer-vertrages der Next Liberty Jugendtheater GmbH (1. September 2017 bis 31. August 2020) ist eine finanzielle Planungssicherheit erforderlich. Daher ist der geltende Finanzierungsvertrag, abgeschlossen zwischen dem Land Steiermark, der Stadt Graz und der Theaterholding Graz / Steiermark GmbH unter Beitritt der Bühnengesellschaften Opernhaus Graz GmbH, Schauspielhaus Graz GmbH, Next Liberty Jugendtheater GmbH und Grazer Spielstätten Orpheum, Dom im Berg und Schloßbergbühne Kasematten GmbH, in Punkt 4. "Laufzeit" letzter Absatz wie folgt zu ergänzen:
"Die Gebietskörperschaften (Land Steiermark und Stadt Graz) verpflichten sich, hinsichtlich der Next Liberty Jugendtheater GmbH, für die Dauer des neu abzuschließenden Geschäftsführerinvertrages/Geschäftsführervertrages (1. September 2017 - 31. August 2020) auf das ihnen zustehende Kündigungsrecht zu verzichten."
Daher ist hinsichtlich der Next Liberty Jugendtheater GmbH eine erstmalige Kündigung unter Einhaltung der im Punkt 4. Absatz 2 des Finanzierungsvertrages genannten Kündigungsfrist frühestens zum 31. August 2018 mit Wirksamkeit zum 1. September 2020 möglich. Alle anderen Punkte des Finanzierungsvertrages bleiben unverändert aufrecht.

Um diese finanzielle Planungssicherheit für die Dauer des neu abzuschließenden Geschäftsführerinvertrages/Geschäftsführervertrages der Next Liberty Jugendtheater GmbH (1. September 2017 bis 31. August 2020) in Verbindung mit dem oben ausgeführten Kündigungsverzicht und der derzeit im Finanzierungsvertrag festgelegten Valorisierung der Jahreszuschüsse für die Theaterholding Graz / Steiermark GmbH zu gewährleisten, wird aufgrund der Sparmaßnahmen des Landes Steiermark folgende Vorgehensweise gewählt:
Ab 1. September 2017 bis 31. August 2020 wird beim Zuschussanteil des Landes Steiermark für die Next Liberty Jugendtheater GmbH auf eine jährliche Wertanpassung verzichtet und somit von einem "eingefrorenen" Landeszuschuss in der Höhe von € 1.510.416,-- pro Wirtschaftsjahr ausgegangen. Dieser Betrag resultiert aus einer Vorschauberechnung des Landeszuschusses für das Wirtschaftsjahr 2016/2017 auf Basis des Wirtschaftsjahres 2014/2015 unter Annahme einer jährlichen Verbraucherpreisindex-Anpassung von plus 2,5 Prozent und entspricht dem derzeitigen Anteil der Next Liberty Jugendtheater GmbH am Gesamtlandeszuschuss inklusive Instandhaltung und Investitionen sowie exklusive Grazer Spielstätten Orpheum, Dom im Berg und Schloßbergbühne Kasematten GmbH von 6,67 Prozent.
Die Verrechnung soll im Globalbudget Kultur zulasten der Auszahlungsgruppen "Transfers" und "investitionsbezogene Kapitaltransfers" erfolgen.

Die Stadt Graz, welche zu 50 % an der Theaterholding Graz / Steiermark GmbH beteiligt ist, beabsichtigt ebenfalls einen diesbezüglichen Gemeinderatsbeschluss herbeizuführen.

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. April 2015.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Ergänzung des Finanzierungsvertrages, abgeschlossen zwischen dem Land Steiermark, der Stadt Graz und der Theaterholding Graz / Steiermark GmbH unter Beitritt der Bühnengesellschaften, hinsichtlich eines Kündigungsverzichtes bis zum 31. August 2020 für die Next Liberty Jugendtheater GmbH und der Zuschuss des Landes Steiermark für die Next Liberty Jugendtheater GmbH im Zeitraum von 1. September 2017 bis 31. August 2020 in der Höhe von € 1.510.416,-- pro Wirtschaftsjahr werden genehmigt. Die Auszahlung hat im Globalbudget Kultur zulasten der Auszahlungsgruppen "Transfers" und "investitionsbezogene Kapitaltransfers" zu erfolgen.