LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3424/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 24.04.2015, 09:59:11


Landtagsabgeordnete(r): Hannes Amesbauer (FPÖ), Andrea Michaela Schartel (FPÖ), Gunter Hadwiger (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Gemeinden
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann

Betreff:
Bauverbot von Moscheen mit Minaretten

In Österreich kam es bekanntlich Ende letzten Jahres zu aufsehenerregenden Razzien in der Jihadisten-Szene. Die damaligen bundesweiten Razzien in Wien, Linz und Graz richteten sich vor allem gegen zwei islamistische Hassprediger: einen Prediger mit bosnischer Staatsbürgerschaft in der steirischen Landeshauptstadt, und einen in Wien lebenden serbischen Staatsbürger. Der Verdacht: Eine Gruppe von radikalen Muslimen soll nicht nur Hass gepredigt, sondern auch Kämpfer für Terrorgruppen im Nahen Osten rekrutiert und unterstützt haben. 13 Haftbefehle wurden damals ausgestellt, gut 20 Hausdurchsuchungen fanden statt - in Wohnungen ebenso wie in Gebetsräumen. Vier Monate später sitzen sieben dieser Personen noch immer in Graz in Untersucherungshaft.

Die steirische Landeshauptstadt kommt österreichweit immer wieder im Zusammenhang mit radikalem Islam in die Schlagzeilen. 2014 sorgte eine Meldung einer englischen Zeitung für Aufregung, wonach die Muslimbruderschaft plane, ihr Europazentrum in Graz aufzuschlagen. Die steirische Landeshauptstadt ist tatsächlich ein Vernetzungsort der Muslimbrüder. So lebten der selbsternannte Außenminister der Muslimbruderschaft sowie ein weiteres prominentes Mitglied - ein Berater des früheren ägyptischen Staatspräsidenten Mursi, der auch ein Muslimbruder ist - einige Jahre in Graz. Das Magazin "Profil" berichtete im Juni 2014, dass aus Graz "mindestens acht junge Tschetschenen" nach Syrien in den Krieg geschleust wurden. Vier dieser Gotteskrieger seien bereits ums Leben gekommen. Die Anwerbungen sollen rund um den islamischen Glaubensverein "Tawhid" am Grazer Lendplatz stattgefunden haben. Ein Verein, der nach wie vor auf der Webseite des MigrantInnenbeirats der Stadt Graz zu finden ist.

Im März 2015 folgte die nächste Islamisten-Meldung aus Graz: Laut Angaben des Landesverfassungsschutzes ist die "Islamisten-Szene", wie die "Kleine Zeitung" berichtete, "weiterhin hochaktiv": "Von 19 Moscheen- und Glaubensvereinen führen wir acht als ,islamistisch‘ mit klaren Radikalisierungstendenzen. Und viele der insgesamt bis zu 200 IS-Kämpfer aus Österreich sind im Umfeld von Moscheen radikalisiert worden", wird ein Verfassungsschützer in der Zeitung zitiert.

Grundsätzlich können zwei Arten von islamischen Gebetshäusern unterschieden werden: zum einen der Gebetsraum für das tägliche Gebet der Gläubigen und zum anderen die "Freitagsmoschee", in der am fünften Tag der Woche gebetet und die Predigt gehalten wird. Letztere hatten seit jeher einen politischen Charakter. Die bosnische Moschee in Graz ist in ihrer Größe und Ausstattung kein Gebetshaus, sondern eindeutig eine "Freitagsmoschee". Die Moschee (masdschid = arabisch für "Ort der Niederwerfung") ist in der islamischen Tradition keine heilige Stätte, sondern ein Platz, an denen sich die Männer der Gemeinde zum Gebet und Geschäft versammeln. Dass die Finanzierung der Grazer Großmoschee durch einen Geldgeber aus den Vereinigten Arabischen Emiraten - einem Land, in dem die Scharia gilt, Homosexualität mit der Todesstrafe geahndet wird und Gewalt gegen Frauen NICHT unter Strafe steht - erfolgt, lässt für die Zukunft nichts Gutes erhoffen.

Großmoscheen sind das deutlichste Zeichen islamischer Herrschaftskultur. Sie verstehen sich nicht als Sakralbauten wie Kirchen, sondern als "Multifunktionshäuser". Es ist eine Tatsache, dass sich der Islam nicht nur als spirituelle Glaubensrichtung versteht, sondern als Weltanschauung, die das alltägliche Leben, die Politik und den Glauben als untrennbar ansieht. Deshalb ist die Frage des Moscheenbaus keine Frage der Glaubensfreiheit, sondern eine politische Frage. Große islamische Zentren und Moscheen sind darüber hinaus Keimzellen von Parallelgesellschaften. Beispiele aus ganz Europa zeigen, dass dort nicht nur Spiritualität gepflegt wird, sondern oftmals das Weltbild einer anderen Gesellschaft gelehrt und ein Leben nach der Scharia praktiziert wird. Kindern wird bereits im jungen Alter die Abgrenzung von unserer Gesellschaft indoktriniert. Die Trennung der Gesellschaft in Gläubige und Ungläubige, die Unterdrückung der Frau und die Ablehnung unserer Gewohnheiten (beispielsweise Schweinefleisch zu essen oder Alkohol zu trinken) stehen an der Tagesordnung.

Wenn eine fremde Religion ein Gotteshaus der Superlative errichtet, ist es ein Gebot der Stunde über den österreichischen Tellerrand hinauszublicken und den Umgang dieser Religion im Hinblick auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Glaubensfreiheit einer Prüfung zu unterziehen. Eine nähere Untersuchung dahingehend stimmt jedoch bedenklich: Es gibt weder historisch gesehen noch aktuell einen Staat mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit, in dem Andersgläubige (Christen, Hindus, Juden, Buddhisten oder Atheisten) gleichbehandelt werden. Kein einziges der 57 mehrheitlich islamischen Länder akzeptiert einen demokratischen Rechtsstaat, wie er in Österreich seit 60 Jahren verwirklicht ist. Eine Trennung von Politik und Religion ist diesen Staaten ebenso fremd wie die Gleichstellung von Mann und Frau. Allein die in Österreich als Selbstverständlichkeit angesehene Freiheit des Glaubenswechsels wird in elf muslimischen Staaten mit der Hinrichtung, in den meisten anderen Ländern mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet. Diese Dinge beim Namen zu nennen, ist keineswegs rassistisch, sondern historische Redlichkeit.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag eine Novelle des Steiermärkischen Baugesetzes zuzuleiten, die den Bau von Moscheen mit Minaretten untersagt.


Unterschrift(en):
Hannes Amesbauer (FPÖ), Andrea Michaela Schartel (FPÖ), Gunter Hadwiger (FPÖ)