EZ/OZ: 3369/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 20.03.2015, 09:33:36
Landtagsabgeordnete(r): Martin Weber (SPÖ), Markus Zelisko (SPÖ), Barbara Riener (ÖVP), Eduard Hamedl (ÖVP)
Fraktion(en): SPÖ, ÖVP
Zuständiger Ausschuss: Daseinsvorsorge
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Betreff:
Sicherstellung des Rettungs-Verbundsystems
Österreich verfügt über ein im internationalen Vergleich ausgezeichnetes Rettungswesen mit zeitgemäßer technischer Ausstattung, einem dicht geknüpften Netz an Dienststellen und zehntausenden Freiwilligen, mit auf hohem Niveau ausgebildeten Sanitäterinnen und Sanitätern und einer bundesweit einheitlichen Notrufnummer. Das sind Eigenschaften, die rasche Eintreffzeiten der HelferInnen selbst in dünnbesiedelten Landstrichen gewährleisten. Der in der Steiermark u. a. durch das Rote Kreuz sichergestellte Rettungsdienst wird durch ein sogenanntes "Rettungs-Verbundsystem" bestehend aus Notfallrettung und Sanitätseinsätzen (Krankentransport) betrieben. Diese Betriebsform ist nicht nur die volkswirtschaftlich günstigste, sie bietet für die Patientinnen und Patienten auch den Vorteil, dass bei Notfalleinsätzen professionell ausgebildete Rettungssanitäterinnen und -sanitäter eingesetzt werden.
Im Zug der Behandlung der Konzessionsrichtlinie als auch der Richtlinie betreffend das allgemeine europäische Vergaberecht im Europäischen Parlament wurden Bereichsausnahmen für Rettungsdienst als Bestandteil von Katastrophenschutz, Zivilschutz und Gefahrenabwehr geschaffen. Damit hat das Europäische Parlament ein Bekenntnis zur Gemeinnützigkeit von Rettungsdiensten geleistet und hervorgehoben, dass der Rettungsdienst keine wettbewerbliche, marktfähige Dienstleistung ist.
Nun liegt es an der nationalen Umsetzung der Richtlinien in Form des Bundesvergabegesetzes, die Zerschlagung von Rettungs-Verbundsystemen zu verhindern. Durch eine Zerschlagung des Verbundsystems ginge nämlich die Fähigkeit verloren, auf unvorhergesehene Großschadensereignisse und Katastrophen rasch und wirksam reagieren zu können. Denn die Ressourcen des Rettungs-Verbundsystems - über 60.000 ausgebildete freiwillige, professionelle Helferinnen und Helfer, erprobte Alarmierungswege, eine effiziente Führungsstruktur, materielle Ressourcen und routinierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die jederzeit einsetzbar sind - bilden dafür die Basis.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird ersucht, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass bei der durch die EU-Konzessionsrichtlinie erforderlichen Novelle des Bundesvergabegesetzes der durch die Richtlinie ermöglichte Gemeinnützigkeitsvorbehalt für Rettungs-Verbundsysteme - bestehend aus Notfallrettung und Sanitätseinsätzen - aufgenommen wird und so die Länder und Gemeinden vor teuren und aufwendigen Ausschreibungsverfahren bewahrt werden und somit der weitere Einsatz der bewährten österreichischen Rettungsorganisationen sichergestellt ist.
Unterschrift(en):
Martin Weber (SPÖ), Markus Zelisko (SPÖ), Barbara Riener (ÖVP), Eduard Hamedl (ÖVP)