LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 3085/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Landwirtschaft

Betreff:
Mountainbiken auf Forststraßen


zu:


  • 3085/1, Mountainbiken auf Forststraßen (Selbstständiger Antrag)
Der Ausschuss "Landwirtschaft" hat in seinen Sitzungen vom 11.11.2014 und 03.03.2015 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.




Zum Antrag der Abgeordneten Lambert Schönleitner, Ing. Sabine Jungwirth und Ingrid Lechner-Sonnek liegt seitens der Steiermärkischen Landesregierung folgende Stellungnahme vor:

"Abteilung 12, Referat Tourismus:
Eingangs darf grundsätzlich festgehalten werden, dass die Freigabe von Wegen und so auch der Forststraßen nicht in die Zuständigkeit des Tourismusressorts fällt.

Dennoch werden schon seit Jahrzehnten seitens des steirischen Tourismusressorts intensive Bemühungen betreffend die Ausweitung des touristischen Wegenetzes unternommen, zu dem selbstverständlich auch die antragsgegenständlichen Mountainbikestrecken zählen.

Dies zeigt sich insbesondere an der vom Tourismusressort bereits im Jahr 1996 initiierten und seit damals jährlich finanzierten Freizeit Polizze des Landes, welche das Haftungsrisiko für Wegehalter praktisch ausschließt und von Grundstückseigentümern/Wegehaltern sowie Tourismus(regional)verbänden, Gemeinden und Vereinen, welche Wege für touristische Zwecke wie etwa das Mountainbiken freigeben, kostenlos und unbürokratisch in Anspruch genommen werden kann.

In diesem Punkt wird dem gegenständlichen Antrag somit bereits seit bald 20 Jahren entsprochen.

Im Übrigen darf höflich darauf hingewiesen werden, dass das Vorhandensein dieser Wegehalterhaftpflichtversicherung des Landes von Seiten des Tourismusressorts regelmäßig kommuniziert wird und zuletzt insbesondere in der Anfragebeantwortung zur schriftlichen Anfrage an ein Regierungsmitglied der Fraktion der Grünen vom 24.04.2012 zum Thema "Förderung des Mountainbiking", Einl. Zahl 1216/2, beschrieben wurde.

Es darf noch einmal betont werden, dass mit dieser Versicherung, aber auch mit der zur Verfügungstellung von Vorlagen für Wegeverträge sowie konkreten Beratungsleistungen durch das Tourismusreferat in der Angebotsentwicklung - auch zum Thema Mountainbiken - die Steiermark als absoluter Vorreiter in Österreich galt und gilt. Zudem ist zu betonen, dass das entscheidende touristische Kriterium nicht die Quantität der Routen sondern die Qualität des Angebots ist.

Neben oben beschriebener Maßnahmen, tritt das Tourismusressort zusätzlich auch immer wieder als Förderer regionaler Projekte und Veranstaltungen zum Thema Mountainbiken wie etwa die Alpentour Trophy oder die UEC Mountainbike Masters in Stattegg auf, auch wenn es selbst weder Betreiber noch Errichter von Mountainbikestrecken ist.

Die im Antrag geforderte Übernahme von Nutzungsentgelten für sämtliche Mountainbikestrecken durch das Tourismusressort ist insbesondere aus budgetären Gründen jedoch nicht möglich.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die im Antrag geforderten Maßnahmen großteils bereits seit vielen Jahren umgesetzt wurden und das Tourismusressort somit umfangreiche rechtliche, organisatorische und finanzielle Unterstützung zum Thema Mountainbiken leistet.

Dies allerdings selbstverständlich auch immer vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich geschützten Rechts des Eigentums des Einzelnen.

Abteilung 7, Landes und Gemeindeentwicklung:
Mit Schreiben vom 29.01.2015 wurde mitgeteilt, dass Seitens der Abteilung 7 keine inhaltliche Betroffenheit in der gegenständlichen Thematik besteht.

Abteilung 10, Referat Landesforstdirektion:
Der steirische Wald ist mit seiner nachhaltigen Multifunktionalität zumeist Schutz-, Wohlfahrts-, Erholungs- und Wirtschaftsraum zugleich.

Forststraßen sind primär Arbeitsplatz und eine generelle Öffnung für Mountainbiker führt zu Haftungsfragen, Bewirtschaftungserschwernissen und zu einem Konfliktpotential mit anderen Naturnutzern wie beispielsweise Wanderern.

Die Benützung des Waldes zu Erholungszwecken ist daher auch im §33 des Forstgesetzes i.d.g.F. geregelt und hat der Gesetzgeber bewusst auf das Betreten beschränkt, um die Erfüllung aller Wirkungen des Waldes bestmöglich zu gewährleisten.

Auf der Grundlage vertraglicher Lösungen, in welchen unter anderen auch die Haftungsfragen geregelt sind, kann aber sehr wohl auch eine Ausweitung erfolgen.

In diesem Zusammenhang wird auf die in der Steiermark in den letzten 20 Jahren mit Unterstützung des Landes Steiermark - Tourismusressort bestehende Wegehalterhaftpflichtversicherung verwiesen."

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft zum Antrag, Einl.Zahl 3085/1, der Abgeordneten Lambert Schönleitner, Ing. Sabine Jungwirth und Ingrid Lechner-Sonnek betreffend Mountainbiken auf Forststraßen wird zur Kenntnis genommen.