Der Ausschuss "Umwelt" hat in seinen Sitzungen vom 11.11.2014 und 03.03.2015 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Verkehr vom 11.11.2014 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 3070/1, abzugeben.
Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:
Seitens der zuständigen Abteilung 16 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung wird nachfolgende Stellungnahme abgegeben:
"Aus Sicht der Landesstraßenverwaltung verfügt die Gemeinde Seiersberg über eine gute Radverkehrsinfrastruktur. Bei der Feldkirchnerstraße handelt es sich um eine Gemeindestraße, in der zum einen eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h verordnet ist und zum anderen ein Fahrverbot für Lastkraftwagen über Lkw 7,5 Tonnen ausgenommen Anrainer gilt. Damit sollten geeignete Voraussetzungen vorliegen, um als Radfahrer die Fahrbahn mit den Kfz gemeinsam zu benutzen.
Für Radfahrer, die sich trotzdem auf der Feldkirchnerstraße nicht sicher fühlen, liegen sowohl im Norden als auch im Süden weitere, großteils beschilderte Radrouten in West-Ost-Richtung vor.
Grundsätzlich ist die jeweilige Gemeinde, in diesem Falle die Gemeinde Seiersberg, als Projektträger für die Errichtung von Geh- und Radwegen verantwortlich. Die Abteilung 16, Verkehr und Landeshochbau, steht der Gemeinde gerne für Informationen einer allfälligen Förderung von Radwegen (Trasse, Finanzierung, usw.) zur Verfügung."
Der Bericht des Ausschusses für Umwelt und Verkehr zum Antrag, Einl.Zahl 3070/1, der Abgeordneten Lambert Schönleitner, Ing. Sabine Jungwirth und Ingrid Lechner-Sonnek betreffend Errichtung eines Geh- und Radweges in Neuseiersberg wird zur Kenntnis genommen.