LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 3088/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Wirtschaft

Betreff:
Staffelung der Nächtigungsabgabe nach Preissegmenten


zu:


  • 3088/1, Staffelung der Nächtigungsabgabe nach Preissegmenten (Selbstständiger Antrag)

Der Ausschuss "Wirtschaft" hat in seinen Sitzungen vom 11.11.2014 und 03.03.2015 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.



Zum Antrag der Abgeordneten Claudia Klimt-Weithaler und Dr. Werner Murgg liegt seitens der Steiermärkischen Landesregierung folgende Stellungnahme vor:


"Mit Beschluss des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus vom 11.11.2014 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 3088/1, abzugeben.

Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:

Eingangs darf festgehalten werden, dass dem Tourismusressort keine formelle legistische Zuständigkeit für das Steiermärkische Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetz zukommt.

Aufgrund der bestehenden inhaltlichen Kompetenz darf seitens der Abteilung 12 - Tourismus allerdings Folgendes ausgeführt werden:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Nächtigungsabgabe - unabhängig von der Höhe des Entgeltes für eine Unterkunftnahme - nach festen Steuersätzen zu entrichten ist und das Steiermärkische Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetz bereits gegenwärtig eine Reihe von Befreiungsbestimmungen aufweist, welche auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Abgabepflichtigen Bezug nehmen. Eine zusätzliche Staffelung der Steuersätze nach Entgeltkategorien erscheint wenig zielführend, zumal das Tourismusressort mit diesen aus der Nächtigungsabgabe lukrierten Mitteln zielgerechte Maßnahmen setzt, um auch dem in der gegenständlichen Antragsbegründung aufscheinenden Ansinnen gerecht zu werden.

Zu diesen einzelnen Maßnahmen wird auf Folgendes verwiesen:

Betreffend die im Antrag getätigte Feststellung, dass bei den Landesförderungen des Tourismusreferates "hochpreisige Häuser, zahlungskräftige Gäste und die Nächtigungsstatistik im Mittelpunkt des Interesses stehen", darf festgehalten werden, dass im Bereich der gewerblichen Tourismusförderung der Abteilung 12 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel alle eintreffenden Förderanträge unabhängig von Größe, Qualitätsstufe und Preissegment bearbeitet und sofern alle für eine Förderung notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, bestmöglich unterstützt werden.
Für kleinere Unternehmen stehen hierbei insbesondere mit der Projektkostenzuschussförderung als eigenständiger Landesförderaktion sowie den ERP-Kleinkrediten der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank als zuständige Bundesförderstelle, die ebenfalls von der Landesförderstelle bezuschusst (z.B. Zinsfreistellung) werden können, attraktive Förderprogramme zur Verfügung, welche von den Betrieben auch gut angenommen werden.
Dass durch qualitätssteigernde Investitionsmaßnahmen alle Beherberger die Möglichkeit haben, einen höheren Nächtigungspreis zu erzielen, ist volkswirtschaftlich absolut erwünscht und dient auch der Qualitätssteigerung im steirischen Tourismus insgesamt. Festzuhalten ist im Übrigen, dass auch in den günstigen Preissegmenten heutzutage kaum mehr Nächtigungen lukrierbar sind, wenn die Zimmer abgewohnt sind oder den heutigen Qualitätsansprüchen nicht mehr genügen.
Im Hinblick auf die Feststellung, dass Tourismusmittel speziell für hochpreisige Angebote Verwendung finden würden, darf darauf verwiesen werden, dass Interessensvertretungen wie etwa die "Privatzimmervermieter Steiermark" oder "Urlaub am Bauernhof" bei ihren Marketingaktivitäten vom Tourismusressort ebenso regelmäßig unterstützt werden wie die Alpinen Vereine im Hinblick auf Infrastrukturmaßnamen für Schutzhütten.

Zudem werden seitens Steiermark Tourismus als touristische Marketinggesellschaft des Landes umfangreiche Werbemaßnahmen zur Positionierung der Steiermark als qualitatives Urlaubsland für preisbewusste Gäste gesetzt. Beispielhaft darf hierbei auf die Angebotsgruppen "Young Styria", "FamilienUrlaub Steiermark" oder aber "Busreisen Steiermark" verwiesen werden.

Die von Steiermark Tourismus betreute und seit 2002 bestehende "ARGE Young Styria" ist auf Schul- und Jugendreisen spezialisiert und bietet Reisen und Aufenthalte in besonders günstigen Preissegmenten an. Young Styria setzt sich derzeit aus 5 Wirtschaftspartnern, 12 Ausflugszielen, 12 privaten Jugendunterkünften und 8 JUFA Gästehäusern zusammen. Die Angebotsgruppe richtet ihre Angebote hierbei nicht nur an Schulen, sondern auch an Jugendgruppen. Die Bewerbung erfolgt über den Young Styria Katalog, Post-Mailings, Newsletter sowie Präsentationen wie z.B. im Rahmen des Steiermark Frühlings in Wien.

Genannt seien in diesem Zusammenhang auch die "Busreisen Steiermark", welche Busunternehmer und Reiseveranstalter bei der Planung, Organisation und Durchführung ihrer Steiermark Reisen unterstützt und besonders kostengünstige Pakete anbietet. Gemeinsam mit preiswerten Ausflugszielen, die zusätzlich spezielle Ermäßigungen anbieten, werden so attraktive Pauschalen gerade auch im sehr günstigen Preissegment angeboten.

Die Gruppe "FamilienUrlaub Steiermark" erstellt Angebote speziell für Familien in allen Preissegmenten.

Marktstudien belegen zudem seit Jahren, dass gerade die Steiermark insbesondere auch aufgrund ihres herausragenden Preis-Leistungsverhältnisses als Urlaubsdestination gewählt wird.

Abschließend darf angemerkt werden, dass bereits im Jahr 2013 im Rahmen des Tourismusforums die beabsichtige Erhöhung der Nächtigungsabgabe mit Wirkung ab 01.12.2014 im Kreis der touristischen Verantwortungsträger, so auch des Vertreters des Landesverbands der Privatzimmervermieter eingehend erörtert und in der Folge auch im Zuge der gesetzlich vorgesehenen Begutachtung der gegenständlichen Novelle seitens der zuständigen Interessensvertretung keine Kritik betreffend die geplante Erhöhung geäußert wurde.

Die seit Jahren bewährte Systematik betreffend die Nächtigungsabgabe ist insbesondere im Hinblick auf die einfache Nachvollziehbarkeit für Gast und Beherberger ein bewährtes Modell und eine Änderung im Sinne des gegenständlichen Antrages ist nach Ansicht des Tourismusreferats nicht empfehlenswert."

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zum Antrag, Einl.Zahl 3088/1, der Abgeordneten Claudia Klimt-Weithaler und Dr. Werner Murgg betreffend Staffelung der Nächtigungsabgabe nach Preissegmenten wird zur Kenntnis genommen.