LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3356/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 09.03.2015, 12:48:36


Landtagsabgeordnete(r): Johannes Schwarz (SPÖ), Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP), Hannes Amesbauer (FPÖ)
Fraktion(en): SPÖ, ÖVP, FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Franz Voves

Betreff:
Auflösung des Landtages


Um den Landtagswahlkampf möglichst kurz zu halten und damit die Landesregierung und der Landtag im Interesse der Zukunft der Steiermark unverzüglich weiter arbeiten können, macht der Landtag von der Möglichkeit seiner Auflösung gemäß Art. 12 Abs. 2 L-VG 2010 Gebrauch, setzt seine Arbeit aber fort.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:


1. Der Landtag Steiermark beschließt gemäß Art. 12 Abs. 2 L-VG 2010 seine Auflösung.

2. Die Steiermärkische Landesregierung wird ersucht, die Landtagswahl gemäß Art. 12 Abs. 4 L-VG 2010 für den 31. Mai 2015 auszuschreiben.
 
3. Der Landtag Steiermark führt seine bis zum Wahltag geplanten Landtags- und Ausschusssitzungen auch nach seinem Auflösungsbeschluss durch.


Unterschrift(en):
Johannes Schwarz (SPÖ), Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP), Hannes Amesbauer (FPÖ)