EZ/OZ: 3349/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 05.03.2015, 00:00:00
Geschäftszahl(en): LAD-24587/2015-17
Zuständiger Ausschuss: Verwaltung
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Betreff:
Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark vom 19.11.2002 betreffend Information des Landtages der ao. Landeshauptleutekonferenz vom 25. Februar 2015 in Wien
Der Landtag Steiermark hat am 19.11.2002 folgenden Beschluss gefasst:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz zu berichten.
Aufgrund dieses Beschlusses berichtet die Steiermärkische Landesregierung wie folgt:
Bei der außerordentlichen Landeshauptleutekonferenz am 25. Februar 2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst bzw. Ergebnisse erzielt:
1. Rasche Umsetzung der Verteilerquartiere zur Entlastung der EASt Traiskirchen
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz fordert die Frau Bundesministerin für Inneres auf, die im gemeinsamen Konzept zur flexiblen Steuerung der Grundversorgung vorgesehenen Verteilungsquartiere des Bundes zur raschen Entlastung der Erstaufnahmestellen gemeinsam mit den Bundesländern unverzüglich und umfassend nach der erforderlichen Novellierung der bundesgesetzlichen Grundlagen in Betrieb zu nehmen.
2. Europarechtliche Überlegungen
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz fordert die Bundesregierung auch im Sinne des gemeinsamen Bund-Länder-Konzeptes zur Entlastung von Österreich auf, in den dafür maßgeblichen Gremien der Europäischen Union einerseits dringend Lösungsprozesse für eine gerechtere Verteilung der Asylwerber in Europa in Gang zu bringen und andererseits durch effektivere Maßnahmen der ständig steigenden illegalen Migration in Richtung Europa effektiver als bisher entgegenzutreten.
3. Zielgerichtete Ressourceninvestition anstelle stetig steigender Grundversorgungskosten
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz fordert die Bundesregierung auf, gemäß dem gemeinsamen Bund-Länder-Konzept bei den Asylinstanzen für eine rasche und eine dem aktuellen Jahrestrend entsprechende Ressourcen- und Personalaufstockung Sorge zu tragen, um damit stetig steigende Grundversorgungszahlen zu stoppen und einen Rückstandsabbau einzuleiten.
4. Maßnahmen bei Personen aus sicheren Herkunftsstaaten
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz fordert die Frau Bundesministerin für Inneres auf, die asyl- und fremdenrechtlichen Bestimmungen sowie das Grundversorgungsgesetz-Bund unverzüglich soweit zu adaptieren, dass Asylanträge von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten oder von Personen, die ihr Heimatland nur aus wirtschaftlichen Überlegungen verlassen haben, in kürzester Zeit (optimal in zehn Tagen) und in rechtsstaatlich gesicherter Qualität erledigt werden. In weiterer Folge soll die Außerlandesbringung dieser Personen schnell und zügig gewährleistet werden. Bis zu deren Außerlandesbringung muss eine Versorgung sichergestellt werden, um ein Abtauchen in die Illegalität zu verhindern. Die Bundesregierung wird aufgefordert, auch hierfür entsprechende Ressourcen (siehe Beschluss der Landeshauptleutekonferenz vom heutigen Tag, VSt-2794/2 vom 25.2.2015) bereitzustellen, um diese Verfahrensbeschleunigung nicht zu Lasten der tatsächlich schutzbedürftigen Menschen umzusetzen.
5. Unbegleitete minderjährige Fremde und Personen mit besonderen Bedürfnissen
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz bekennt sich zu gesteigerten Anstrengungen der Länder, in den nächsten Wochen verstärkt entsprechende Unterkünfte für unbegleitete minderjährige Fremde und Personen mit besonderen Bedürfnissen zu schaffen.
Um eine entsprechende Anzahl an Versorgungsplätzen sicherzustellen, fordert die Landeshauptleutekonferenz die Frau Bundesministerin für Inneres auf, die Tagsätze für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Fremden dem tatsächlichen Aufwand entsprechend festzulegen.
6. Integration
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz fordert den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres und den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf, infolge der großen Anzahl an anerkannten Konventionsflüchtlingen unter Einbindung der Länder dringend koordinierende und strategische Integrationsmaßnahmen im Bereich der Sprach- und Berufsqualifikation zu setzen und die entsprechenden Mittel dafür je nach Betroffenheit der einzelnen Bundesländer zur Verfügung zu stellen.
7. Gemeinsames Monitoringsystem der Vertragspartner
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz fordert die Frau Bundesministerin für Inneres auf, den Bundesländern regelmäßig Informationen und Trendanalysen aus dem Asyl- und damit zusammenhängenden Migrationsbereich (inklusive der "Dublin-Fälle" in getrennter Darstellung) zur Verfügung zu stellen.
8. Analyse Ukraine
Ergebnis:
Die Berichte werden dankend zur Kenntnis genommen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. März 2015.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark vom 19.11.2002 betreffend
die Information des Landtages über die Ergebnisse der außerordentlichen Landeshauptleutekonferenz vom 25. Februar 2015 wird zur Kenntnis genommen.