LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3354/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 09.03.2015, 00:00:00


Geschäftszahl(en): ABT11-33282/2015-1; ABT11-V02-16/2014-296
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Siegfried Schrittwieser
Beilagen: Brief an die Bundesregierung

Betreff:
Landtagsbeschluss Nr. 982 betreffend Maßnahmenpaket zur solidarischen Unterbringung von Flüchtlingen in der Steiermark

Der Landtag Steiermark hat am 23.09.2014 folgenden Beschluss gefasst:

1. die steirischen Gemeinden aufzufordern, die humanitäre Verpflichtung der        Grundversorgung von AsylwerberInnen solidarisch entsprechend ihrer Größe und den regionalen und örtlichen Gegebenheiten mitzutragen, um künftig Fälle wie derzeit in Spital am Semmering von vornherein zu vermeiden, andernfalls die Landesregierung eine maßvolle, verkraftbare und objektive Zuweisung von sich aus vornehmen soll.

2. das Konzept für die systematisch ausgewogene Verteilung von Kriegsflüchtlingen mit transparenten Kriterien zu versehen und im Zusammenwirken mit den Gemeinden sowie mit dem Städte- und dem Gemeindebund umzusetzen, damit steiermarkweit eine gerechte Aufteilung bei der Unterbringung erreicht werden kann.

3. an die Bundesregierung mit der dringenden Aufforderung heranzutreten, dass die neuen Betreuungsplätze abgezogen werden, sobald die Steiermark durch diese Maßnahmen die österreichweit vereinbarte Aufteilungsquote wieder erfüllt.

4. an die Bundesregierung mit der dringenden Aufforderung heranzutreten, den Standort Spital am Semmering mit ausreichendem Betreuungspersonal zur psychologischen und gesundheitlichen Betreuung der Flüchtlinge auszustatten.

5. an die Bundesregierung mit der Aufforderung heranzutreten, sich auf Europäischer Ebene für eine solidarische Verteilung von Kriegsflüchtlingen auf alle EU-Mitgliedsstaaten in Form einer verbindlichen und transparenten Aufteilungsquote einzusetzen.


Aufgrund dieses Beschlusses berichtet die Steiermärkische Landesregierung wie folgt:

Im Jahr 2014 wurden in Österreich um ein Drittel mehr  Asylanträge gestellt, als im Jahr 2013. Die Steiermark hat alleine von August bis Dezember 2014 1874 neue Plätze zur Grundversorgung von AsylwerberInnen geschaffen, von denen aufgrund von Vorgaben der VermieterInnen (Familien, Kinder, Frauen, etc.) rund 250 nicht belegt werden konnten. Trotzdem konnte bei gleichzeitig steigender bundesweiter Gesamtzahlen die Erfüllung der vereinbarten Länderquote von 87% im August auf 102,04% am 30.12.2014 gesteigert werden. Dazu kommt der steirische Anteil von 14,3% aller in Österreich neu eintreffenden AsylwerberInnen, ein Bedarf von weiteren rund 400 bis 500 Plätzen pro Monat. Wenn die AsylwerberInnen aus den vom Bund eröffneten Quartieren in Spital am Semmering und in der Polizeikaserne in Graz in Landesbetreuung übernommen werden sollen, werden dafür weitere 230 Plätze benötigt.
Mediale Berichterstattung und intensive Informationstätigkeit der zuständigen Abteilung 11 Soziales haben geholfen, Widerstände abzubauen, vor allem aber die vom politischen Referenten für die Grundversorgung abgehaltenen Bezirkskonferenzen. Zu ihnen wurden alle steirischen BürgermeisterInnen eingeladen und persönlich von LH-Stv. Siegfried Schrittwieser über Bedeutung und Dringlichkeit der solidarischen Zusammenarbeit bei der Grundversorgung der AsylwerberInnen informiert. Auch Städte- und Gemeindebund wurden um Unterstützung gebeten, Informationsmaterial an alle Gemeinden und alle Bezirkshauptmannschaften geschickt und eine Informationsseite auf dem Sozialserver eingerichtet.

Trotzdem scheuen viele EigentümerInnen geeigneter Quartiere eventuell Ärger mit ihrem sozialen Umfeld und bieten fallweise sogar leer stehende Wohnflächen nicht an. Die Länder haben sich in einer Bund / Länder-Vereinbarung zwar zur Durchführung der Grundversorgung verpflichtet, sind aber letztlich größtenteils abhängig von den angebotenen Privatquartieren.

1. Um den Zuwachs der Zahl zu Versorgender bewältigen zu können, wird derzeit eine gerechte Verteilung im gesamten Bundesland zwar angestrebt, vorrangig jedoch die Zahl der Quartierplätze erhöht.

2. Sobald sich der Bedarf neuer und zusätzlicher Quartiere wieder etwas beruhigt hat, wird die geografisch bzw. demoskopisch gerechte Verteilung in den Vordergrund gerückt und im Zuge der Qualitätssicherung konsequent vollzogen. Die Plätze abgemeldeter AsylwerberInnen werden dann nur mehr in dem Ausmaß nachbesetzt, wie es der Verteilungsgerechtigkeit entspricht, auch neue Quartiere müssen dann dem Verteilungsraster entsprechen. Maßgeblich für dieses Raster wird in erster Linie die Bevölkerungszahl sein, ergänzt durch Faktoren wie Infrastruktur, Gesundheitsversorgung, ethnische Zugehörigkeit, etc. Das Verteilungsraster wird von der Abteilung 11 Soziales in Zusammenarbeit mit ExpertInnen, dem Städte- und Gemeindebund, der Exekutive, VertreterInnen der Schulbehörde etc. auf der Basis des im Sommer 2015 österreichweit startenden neuen Grundversorgungsmodells erstellt und dem Landtag vorgelegt.

Zu den Punkten 3., 4. und 5. wurde ein Schreiben an die Bundesregierung verfasst.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 05. März 2015.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 982 des Landtages Steiermark vom 23.09.2014 betreffend Maßnahmenpaket zur solidarischen Unterbringung von Flüchtlingen in der Steiermark wird zur Kenntnis genommen.