EZ/OZ: 3578/2
Schriftliche Anfragebeantwortung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 23.10.2019, 11:11:40
Zu:
3578/1 Kosten für externe Beratungsleistungen im Jahr 2019 (LH-Stv. Schickhofer)
(Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT))
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann-Stv. Mag. Michael Schickhofer
Beilagen: Beantwortung_LHStv_Schickhofer.pdf
Betreff:
Kosten für externe Beratungsleistungen im Jahr 2019 (LH-Stv. Schickhofer)
Die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann, Erich Hafner, Mag. Stefan Hermann, Herbert Kober, Mario Kunasek, Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann, Albert Royer, Marco Triller, BA MSc und Günter Wagner gemäß § 66 GeoLT betreffend „Kosten für externe Beratungsleistungen im Jahr 2019 (LH-Stv. Schickhofer)“, Einl. Zahl 3578/1, beantworte ich wie folgt:
In Ermangelung einer Legaldefinition des Begriffs „externe Beratungsleistung“ und da auch die gegenständliche schriftliche Anfrage eine solche Definition nicht vornimmt, wird im Rahmen der Beantwortung folgendes Begriffsverständnis zu Grunde gelegt: Als externe Beratungsleistung wird in diesem Sinne eine entgeltliche Leistung Dritter mit dem Ziel verstanden, für konkrete Entscheidungssituationen in komplexen Sachverhalten strategische und / oder praxisorientierte Handlungsempfehlungen bzw. Lösungsansätze zu entwickeln, diese gegebenenfalls zu bewerten und im Bedarfsfall deren Umsetzung zu begleiten. In Anlehnung an den Landesrechnungshof Steiermark im Rahmen des Landesrechnungshofberichts LRH 10 B 6/2010 (Seite 9) kann es sich dabei um folgende Leistungen handeln: Fachberatung, IT-Beratung, Rechts- und Steuerberatung, Technische und wissenschaftliche Beratung sowie sonstige Beratungsleistungen.
Abteilung 4 - Finanzen:
Seitens der Abteilung 4 Finanzen wurden im Zuständigkeitsbereich von LH-Stv. Mag. Schickhofer (Globalbudget Beteiligungen) im ggst. Zeitraum keine externen Beratungsleistungen beauftragt.
Abteilung 7 - Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau:
Von der genannten Abteilung wird eine Leermeldung erstattet.
Abteilung 17 - Landes- und Regionalentwicklung:
Zu den Fragen 1) und 2)
Auftragsbezeichnung
|
Auftragnehmer
|
Kosten (inkl. USt 01.01.2019 -05.09.2019
|
Auftrags-datum
|
Auftrags-summe (inkl. USt)
|
Internationale Einbettung der Steiermark: Warenströme, Absatzmärkte, Arbeitsmarkt
|
Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH
|
€
|
23.650,00
|
14.01.2019
|
€
|
23.650,00
|
Umfrage "Lebensqualität in der Steiermark" Steirischer Lebensqualitätsindikator 2019
|
m(Research Marktforschung Merchandising Consulting GmbH
|
€
|
34.056,00
|
05.02.2019
|
€
|
34.056,00
|
Evaluierung Projektanträge Call "Steiermark - Reich an Leben. Weil die Zukunft allen gehört."
|
ÖAR GmbH - Beratung & Entwicklung
|
€
|
19.176,00
|
29.05.2019
|
€
|
19.176,00
|
Zentrale Orte Steiermark - Graphiken und Indikatoren
|
Planum Fallast Tischler & Partner GmbH
|
€
|
10.080,00
|
13.06.2019
|
€
|
23.400,00
|
Projekt Regionale Freizeitkarte /Region Obersteiermark West (Schwerpunkt Kinder)
|
Verein Fratz Graz
|
€
|
6.875,00
|
18.07.2019
|
€
|
27.500,00
|
Grundsätzlich wird vor Auftragsvergaben durch die Einholung von Vergleichsanboten bzw. Preisauskünften die Preisangemessenheit des Leistungsangebotes überprüft. In wenigen begründeten Ausnahmefällen kann bei Leistungszukäufen im Bereich der Direktvergabe die Sicherstellung der Preisangemessenheit auch auf andere Weise wie z.B. laufende Marktbeobachtungen etc. erfolgen.
Zu den Fragen 5) bis 7)
Die Bestimmungen des Bundesvergabegesetztes werden bei allen Auftragsvergaben eingehalten. Sämtliche unter Frage 1) genannten Beauftragungen liegen im Rahmen der Direktvergabe und wurden dementsprechend abgewickelt und dokumentiert; das beinhaltet insbesondere eine Bedarfsprüfung sowie die Sicherstellung der Eignung des Auftragnehmers und der Preisangemessenheit.
Zu den Fragen 8) bis 13)
Im Rahmen einer jährlichen Arbeitsplanung erfolgt anhand der vorhandenen Ressourcen (Personal, Knowhow, Budget) die Überprüfung der Erforderlichkeit sowie der Kosten-Nutzen-Relation eines externen Leistungszukaufs. Der Zukauf externer Leistungen ist in all jenen Fällen, in denen entweder das erforderliche Knowhow oder die notwendigen zeitlichen- bzw. personellen Ressourcen zur Erfüllung der Aufgaben nicht in ausreichendem Maß vorhanden sind, erforderlich.
Zu den Fragen 14) bis 15)
Im relevanten Zeitraum erfolgte keine Vergabe von externen Beratungsleistungen iSd §3 Abs. 1 Z 15 lit. B GeOLR.
LAD - Fachabteilung Katastrophenschutz und Landesverteidigung:
Zu Frage 1)
Für den Zeitraum 01.01.2019 bis 05.09.2019 wurden seitens der Fachabteilung Katastrophenschutz und Landesverteidigung (FAKS) externe Beratungsleistungen in 3 Fällen in Anspruch genommen:
- Vertrag mit der TU Graz zur Erstellung einer Vorstudie zum Thema „Auswirkungen von Unfällen mit batteriebetriebenen Fahrzeugen“ € 34.998,95 (Anteil der FAKS: € 11.666,31)
Ziel dieser Vorstudie ist es, den aktuellen Wissensstand in Bezug auf die Auswirkung bzw. Bekämpfung von Bränden von elektrifizierten Fahrzeugen in Tunnelbauwerken (aber auch Parkgaragen) zu ermitteln. Das Land Steiermark möchte in Belangen des Katastrophenschutzes Erkenntnisse, die für die Kräfte der Feuerwehren und anderen Einsatz- und Rettungsorganisationen von lebenswichtiger Bedeutung sein können, gewinnen. Die Kosten von € 34.998,95 wurden im Jahr 2019 zu jeweils einem Drittel von der ASFINAG, von der Fachabteilung Straßenerhaltungsdienst und von der FAKS getragen.
- Auftrag an Fa. D.M.A.T. Consulting KG-Disaster Management Advice & Training zur Erstellung eines Konzeptes zur Entwicklung, Begleitung und Implementierung eines Instituts für Katastrophendiplomatie in Eisenerz in der Höhe von € 12.000,--
Das Land Steiermark ist bemüht, durch zukunftsfähige Planungen das Risiko von Katastrophen, soweit dies möglich ist, zu senken und vor allem die durch nicht vermeidbaren Katastrophenereignisse eingetretenen Schäden bestmöglich zu minimieren.
Unter anderem, soll in Eisenerz rund um das neue Trainings- und Simulationsspital ein internationales Katastrophenschutz- und Sicherheitskompetenzzentrum aufgebaut werden.
Bereits in den vergangenen Jahren wurde mit dem Aufbau internationaler/europäischer Kooperationen begonnen. Die D.M.A.T. Consulting KG hat die Fachabteilung Katastrophenschutz und Landesverteidigung in mehreren EU-Projekten unterstützt. Dazu gehören vor allem die internationale Katastrophenschutzübung EU-ModEX 2018 in Eisenerz sowie die vom Land Steiermark koordinierten EU - Host Nation Support Table Top Exercises (Stabsrahmenübungen) sowie EU PlugIn Exercises (Übungen zum Andocken an bestehende Katastrophenübungen), und die bereits in Planung befindliche EU-ModEX 2020 in Eisenerz.
Im April 2019 wurde mit Hilfe der D.M.A.T. Consulting KG ein Treffen im Rahmen der Katastrophendiplomatie in Leoben und Eisenerz zwischen Jordanien, Israel und Palästina (J-I-P Professional Dialog) organisiert.
Diese drei Länder sind nur ein Beispiel dafür, dass es immer wieder Situationen gibt, die die notwendigen internationalen Hilfeleistungen erschweren, wenn es zwischen Staaten tiefgreifende Differenzen gibt. Die Katastrophendiplomatie (Disaster Diplomacy), will genau hier unterstützen und hat das Ziel durch die geplanten und umgesetzten Hilfeleistungen vor (Prävention und Schadensminderung), während und nach einer Naturkatastrophe (Katastropheneinsatz, Humanitäre Hilfe, Wiederaufbau) auch zur Friedensbildung und Konfliktreduzierung beizutragen.
Dieser Bereich der konfliktsensitiven Arbeit in der Katastrophenprävention wurde im Mai 2019 durch die Vereinten Nationen als zukünftiger Schlüsselbereich der weltweiten Arbeit bezeichnet. Für das Land Steiermark bietet sich hier die Möglichkeit, international eine Führungsrolle zu übernehmen. Größere Geldgeber, wie z.B. die Weltbank, zeigen großes Interesse an Disaster Diplomacy, vor allem in einem neutralen Land wie Österreich.
Bei der Katastrophendiplomatie handelt es sich um ein Alleinstellungsmerkmal, dass es so in Österreich nicht gibt und das zur Umsetzung des Sendai Rahmenprogramms und der Agenda 2030, insbesondere im Bereich der nachhaltigen Entwicklungsziele SDG11 (Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten) und SDG13 (umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen) beiträgt.
Der gemeinsame Standort in Eisenerz am SIMCampus mit dem Zentrum am Berg, dem Trainingszentrum des Roten Kreuzes am Erzberg und dem Simulationskrankenhaus bedeuten einen logischen Schritt zur Kompetenzerweiterung.
- Auftrag an die Deloitte Wirtschaftsprüfung Styria GmbH zur Erstellung eines Rechtsformvergleiches und die Konzeptionierung einer Betriebsgesellschaft eines Zentrums für Notfall-, Krisen- und Katastrophensimulation und Katastrophendiplomatie des Landes Steiermark in der Region Eisenerz in der Höhe von € 12.000,--
- Im Sommer 2019 sollte in Eisenerz ein Kompetenzzentrum für Katastrophenschutz und Einsatzsimulation etabliert werden. Zuvor war es notwendig, zu prüfen, in welcher Rechtsform ein derartiges Kompetenzzentrum geschaffen werden kann. Bedingung war, dass dieses Kompetenzzentrum über eine eigenständige Rechtspersönlichkeit verfügt, Verträge abschließen kann und für deren Erfüllung gesondert haftet. Die Deloitte Wirtschaftsprüfung Styria GmbH gab in ihrem Konzeptpapier eine klare Empfehlung für die Gründung einer spendenbegünstigten GmbH ab, der das Land mit RSB vom 04.07.2019 auch gefolgt ist. Das Land Steiermark übt die Kontrolle über die Gesellschaft im Rahmen des verpflichtend vorgeschriebenen Beteiligungsmanagements über die FAKS aus.
Zu Frage 2)
- TU Graz € 11.666,31
- Fa. D.M.A.T. Consulting KG € 12.000,00
Die im folgenden angeführten Auftragsvergabe 2017 wurde bereits im Zuge der Beantwortung der schriftlichen Anfrage der FPÖ, EZ/OZ: 2159/1 im Jahr 2018 gemeldet. Die nachstehend angeführten Kosten wurden erst 2019 schlagend und wie folgt ausbezahlt:
- Auftrag an Schiefer Rechtsanwälte GmbH (vormals Heid Schiefer Rechtsanwälte OG), 1030 Wien
Auszahlungsbetrag 2019 € 90.536,23
GESAMT: € 114.202,54
Die Ressortkosten im Jahr 2019 für den im Zuge der Beantwortung der schriftlichen Anfrage der FPÖ, EZ/OZ 3039/1 unter Punkt 1a) genannten Auftrag an die Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH für die Erstellung des Masterplans Klimarisikomanagement Landwirtschaft Phase 2 und 3 werden sich auf € 49.995,-- belaufen und voraussichtlich noch 2019 zur Auszahlung gelangen. Der unter Punkt 1c) genannte Auftrag iHv € 12.000,-- an die Deloitte Wirtschaftsprüfung Styria GmbH wird ebenfalls noch 2019 zur Auszahlung kommen. Ebenso wird der bereits im Zuge der Beantwortung der schriftlichen Anfrage der FPÖ, EZ/OZ: 2159/1 im Jahr 2018 gemeldete Auftrag in der Höhe von € 20.000,-- an die TU Graz, Institut für Radartechnik und Mikrowellenausbreitung betreffend die Erstellung einer Dokumentation der Maßnahmen, die während der letzten 10 Jahre im Rahmen der Plattform „Hagelabwehr“ gesetzt wurden, aufgrund Verzögerungen in der Auftragsausführung vermutlich erst Ende 2019 abgerechnet werden.
Da diese Kosten aber erst am Ende des Budgetjahres 2019 zur Auszahlung gelangen werden, sind sie nicht für den angefragten Zeitraum auszuweisen und wird dies an dieser Stelle nur der Vollständigkeit halber angemerkt.
Zu den Fragen 3) bis 10)
- Vertrag mit der TU Graz zur Erstellung einer Vorstudie zum Thema „Auswirkungen von Unfällen mit batteriebetriebenen Fahrzeugen“ € 34.998,95 (Anteil der FAKS: € 11.666,31)
Um eine unternehmensunabhängige und objektive Studie zu gewährleisten, wurde nur die Technische Universität Graz zur Angebotslegung eingeladen. Aufgrund der bisherigen Forschungstätigkeit der TU Graz und in Ermangelung anderer Forschungseinrichtungen, die sich mit diesem Thema beschäftigen, war eine Vergabe an die TU Graz sinnvoll.
- Auftrag an Fa. D.M.A.T. Consulting KG-Disaster Management Advice & Training zur Erstellung eines Konzeptes zur Entwicklung, Begleitung und Implementierung eines Instituts für Katastrophendiplomatie in Eisenerz in der Höhe von € 12.000,--
Der Leiter der Fa. D.M.A.T. Consulting KG-Disaster Management Advice & Training, Brigadier Prof. Dr. Alois Hirschmugl, ist seit 1999 im Internationalen Katastrophenmanagement der Vereinten Nation sowie seit 2006 im Gemeinschaftsverfahren (Union Civil Protection) der Europäischen Kommission tätig. Als Teamleader von UN- und EU-Civil Protection Teams koordinierte er in 11 Großeinsätzen nach Naturkatastrophen, wie z.B. Flut in Mosambik im Jahre 2000, Bangladesh 2004, Pakistan 2010 usw. die internationale Hilfeleistung in den Katastrophengebieten. Zwischen 207 und 2010 fungierte er als Stiftungsrat des Global Humanitarian Forums in Genf unter Leitung des ehemaligen Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Kofi A. Annan. Seit 2012 ist er auch Mitglied des Adivsory Panels des Londoner „Crisis Response Journals“. Im Rahmen von EU-Projekten befasst er sich mit Bereichen der EU Civil Protection, FP 7 und HORIZON 2020 – Space, Security, Disaster Resilience, verfasste das Handbuch „Einsatzrecht für friedensunterstützende-, humanitäre- und Katastropheneinsätze“ und genießt weltweit hohes Expertenansehen auf dem Gebiet des Katastrophenschutzes. Diese einzigartigen Kompetenzen stellen ein Alleinstellungsmerkmal dar, das die Frage nach Vergleichsangeboten oder nach allenfalls vorhandenen Eigenkompetenzen im Land von selbst beantwortet.
- Auftrag an die Deloitte Wirtschaftsprüfung Styria GmbH zur Erstellung eines Rechtsformvergleiches und die Konzeptionierung einer Betriebsgesellschaft eines Zentrums für Notfall-, Krisen- und Katastrophensimulation und Katastrophendiplomatie des Landes Steiermark in der Region Eisenerz in der Höhe von € 12.000,--
Wie umseitig erwähnt, war vorerst zu prüfen, welche Rechtsform die beste Wahl für das Kompetenzzentrum in Eisenerz darstellt. Die Deloitte GmbH hat in Bezug auf (steuer)-rechtliche Fragen einen ausgezeichneten Ruf in der Steiermark und aufgrund der räumlichen Nähe zur FAKS ergab sich eine dienliche Partnerschaft. Die FAKS verfügt nicht über die personellen Ressourcen eine derartige Prüfung vorzunehmen. Die Deloitte GmbH hat sich in weiterer Folge beratend für die Gründung der Gesellschaft (spendenbegünstigte GmbH) zur Verfügung gestellt und konnten dadurch die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit der allgemeinen Verwaltung im Rahmen der Gesellschaftsgründung eingehalten werden.
Zu den Fragen 11) bis 13)
- Vertrag mit der TU Graz zur Erstellung einer Vorstudie zum Thema „Auswirkungen von Unfällen mit batteriebetriebenen Fahrzeugen“ € 34.998,95 (Anteil der FAKS: € 11.666,31)
Eine Kosten-Nutzenrechnung im herkömmlichen Sinn kann nicht vorgenommen werden, da es sich um ein wissenschaftliches Projekt mit offenem Ergebnis handelt, sodass ein Nutzen im Vorhinein nicht bezifferbar ist.
- Auftrag an Fa. D.M.A.T. Consulting KG-Disaster Management Advice & Training zur Erstellung eines Konzeptes zur Entwicklung, Begleitung und Implementierung eines Instituts für Katastrophendiplomatie in Eisenerz in der Höhe von € 12.000,--
Eine Kosten-Nutzenrechnung kann nicht angestellt werden, da es sich um eine fachliche Expertise handelt, die eine weitere Nachnutzungsoption im ehemaligen LKH Eisenerz aufzeigt. Insbesondere der Bereich Disaster Diplomacy ist noch nicht sehr weit verbreitet, wird aber zunehmend ein wesentlicher Faktor im Bereich Katastrophenmanagement und Katastrophenrisikominimierung. Hier kann das Institut ein internationales Alleinstellungsmerkmal schaffen.
- Auftrag an die Deloitte Wirtschaftsprüfung Styria GmbH zur Erstellung eines Rechtsformvergleiches und die Konzeptionierung einer Betriebsgesellschaft eines Zentrums für Notfall-, Krisen- und Katastrophensimulation und Katastrophendiplomatie des Landes Steiermark in der Region Eisenerz in der Höhe von € 12.000,--
Eine Kosten-Nutzenrechnung im herkömmlichen Sinn kann nicht vorgenommen werden, da ein Vergleich der Kosten und allfälligen administrativen Aufwendungen gegenüber anderen Rechtsformen über die Gründungsphase hinaus nicht möglich ist. Der konkrete Nutzen der Wahl der richtigen Rechtsform ist daher nicht in Zahlen zu bemessen, liegt aber trotzdem auf der Hand.
Zu den Fragen 14) und 15)
Die Aufträge
- an die TU Graz zur Erstellung einer Vorstudie zum Thema „Auswirkungen von Unfällen mit batteriebetriebenen Fahrzeugen“ in der Höhe des Anteiles der FAKS von € 11.666,-- und
- an die Fa. D.M.A.T. Consulting KG-Disaster Management Advice & Training zur Erstellung eines Konzeptes zur Entwicklung, Begleitung und Implementierung eines Instituts für Katastrophendiplomatie in Eisenerz in der Höhe von € 12.000,--
- an die Deloitte Wirtschaftsprüfung Styria GmbH zur Erstellung eines Rechtsformvergleiches und die Konzeptionierung einer Betriebsgesellschaft eines Zentrums für Notfall-, Krisen- und Katastrophensimulation und Katastrophendiplomatie des Landes Steiermark in der Region Eisenerz in der Höhe von € 12.000,--
wurden nicht in der Regierung behandelt, da sie betragsmäßig unter der dafür vorgesehenen Schwelle von € 30.000,-- netto bleiben.