LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3527/2

Schriftliche Anfragebeantwortung (§ 66 GeoLT)

eingebracht am 21.10.2019, 12:08:21


Zu:
3527/1 Offene Fragen nach der Schließung des Spitals in Eisenerz
(Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT))

Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann-Stv. Mag. Michael Schickhofer
Beilagen: Beantwortung LHStv Schickhofer.pdf

Betreff:
Offene Fragen nach der Schließung des Spitals in Eisenerz

Die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marco Triller, BA MSc, Erich Hafner, Mag. Stefan Hermann, Herbert Kober, Helga Kügerl, Mario Kunasek, Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann, Arnd Meißl, Liane Moitzi, Albert Royer und Günter Wagner gemäß § 66 GeoLT betreffend „Offene Fragen nach der Schließung des Spitals in Eisenerz“, Einl. Zahl 3527/1, beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1)

Der Auftrag zur Erstellung eines Machbarkeitskonzepts für die sinnhafte Nachnutzung des im Sommer 2018 geschlossenen Landeskrankenhauses in Eisenerz erfolgte unter dem Projekttitel „AustroSim“ im Juli 2018. Mit Regierungssitzungsbeschluss vom 09. Juli 2019 (LADKS-93032/2018-6) wurde die gemeinnützige und spendenbegünstigte „SIMCAMPUS Zentrum für Notfall- Krisen- und Katastrophensimulation und Katastrophendiplomatie“ – GmbH mit dem Ziel gegründet, das ehemalige Spital als Übungs- und Simulationskrankenhaus zu betreiben. Darüber hinaus verfolgt die Gesellschaft das Ziel, alle Institutionen die sich in Eisenerz im Rahmen des Katastrophenschutzes und des Rettungswesens betätigen, zu vernetzen und die Verpflichtungen, die das Land Steiermark im Wege der beabsichtigten Kooperation mit UNOCHA eingeht, zu übernehmen. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Etablierung von Eisenerz als Begegnungsstätte im Bereich der Katastrophendiplomatie.

Dieser Gründungsakt kann als offizieller Start des Projektes betrachtet werden.

 

Zu Frage 2)

Gemäß Regierungssitzungsbeschluss LADKS-93032/2018-6 wurde die GmbH mit einem Gesellschafterzuschuss von € 2,5 Millionen für einen Zeitraum von drei Jahren ausgestattet. Grundsätzlich ist die Geschäftstätigkeit der SIMCAMPUS GmbH aber zeitlich nicht befristet.

 

Zu Frage 3)

Von den mit Regierungssitzungsbeschluss LADKS-93032/2018-6 genehmigten € 2,5 Millionen wurden heuer mit Stand 20.10.2019, in zwei Tranchen insgesamt
€ 1.000.000,- an die SIMCAMPUS GmbH überwiesen.

 

Zu Frage 4)

Bisher wurden Aufträge an Gewerke für notwendige Sanierungsmaßnahmen am Gebäude in Höhe von € 367.177,28 abgerechnet. Weiteres wurde ein Betrag von € 239.760,-- als erste Kaufpreisrate an die KAGes überwiesen sowie die mit dem Kauf zusammenhängenden Kosten beglichen (siehe dazu unter Ad 5.). Weitere Aufträge an Gewerke für Verbesserungsmaßnahmen an der Infrastruktur des Hauses in Höhe von rd € 100.000,-  wurden zwar vergeben, sind aber noch abgeschlossen und daher noch nicht abgerechnet. Die Gründungskosten für die GmbH beliefen sich auf € 47.242,04 und beinhalten das Stammkapital, die Notariatskosten, sowie die Kosten für die Vorarbeiten zur Gründung. Mit dem der GmbH zur Verfügung stehenden Geld werden auch noch die für heuer anfallenden Personal- und Betriebskosten beglichen werden müssen. Zurzeit ist nur der Geschäftsführer Dr. Thomas Wegscheider auf Basis einer Kooperationsvereinbarung mit der Med Uni Graz bei der SIMCAMPUS GmbH beschäftigt. Die Aufnahme eines Haustechnikers und einer 50 %igen Assistenzkraft ist geplant. Die Betriebskosten können zurzeit nur geschätzt werden, da die bisherigen Kosten eines in Betrieb befindlichen Spitales nicht vergleichbar sind.

 

Zu Frage 5)

Der Kaufpreis belief sich auf € 999.000,-- zuzüglich 20% USt, die Notariats- und Anwaltskosten machten € 399,47 aus. Die gerichtliche Eintragungsgebühr betrug € 13.187,-- und die Grunderwerbsteuer € 41.958,--. Die Vertragserrichtungskosten für den Kaufvertrag wurden von der KAGes getragen.

 

Zu Frage 6)

Gemäß Regierungssitzungsbeschluss LADKS-93032/2018-6 wurden der SIMCAMPUS GmbH für die nächsten drei Jahre insgesamt € 2,5 Millionen zur Verfügung gestellt. Sollte sich nach diesem Zeitraum ein zusätzlicher Finanzbedarf zur weiteren Verfolgung der Ziele der GmbH ergeben, wird eine künftige Landesregierung darüber entscheiden müssen.

 

Zu Frage7)

Eine Nutzung des Simulationskrankenhauses für die medizinische Notversorgung der Bevölkerung im Krisen- und Katastrophenfall ist angedacht. Ein Auftrag zur Erstellung eines Umsetzungskonzeptes wurde bereits an den Geschäftsführer der SIMCAMPUS GmbH erteilt.

 

Zu Frage 8)

Die konkreten Verwendungsmöglichkeiten werden, wie unter Ad 7) dargestellt, gerade geprüft.

 

Zu Frage 9)

-

 

Zu den Fragen 10) bis 12)

Die Zuständigkeit für die organisatorischen Aspekte des Notarztwesens liegt im Korreferat mit Landesrat Drexler und damit zusammenhängende Fragen können daher von mir alleine nicht beantwortet werden.