EZ/OZ: 3542/2
Schriftliche Anfragebeantwortung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 22.10.2019, 10:41:59
Zu:
3542/1 Aktionsplan zur Klima- und Energiestrategie
(Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT))
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne)
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang
Beilagen: Anfragebeantwortung
Betreff:
Aktionsplan zur Klima- und Energiestrategie
Die Anfrage vom 21.08.2019, Einl.Zahl 3542/1 der Abgeordneten LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck, LTAbg. Lambert Schönleitner und LTAbg. Sandra Krautwaschl betreffend "Aktionsplan zur Klima- und Energiestrategie" beantworte ich wie folgt:
1. Wurde das Wegener Center in die Erarbeitung eingebunden? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
Das Wegener Center wurde zu den ExpertInnen-Worshops im Zuge der Entwicklung des Aktionsplanes zur Klima- und Energiestrategie Steiermark 2030 eingeladen. Ein/e VertreterIn hat im Maßnahmen-Block „Energieaufbringung- und Verteilung“, im Rahmen dieser ExpertInnen-Treffen zur Erstellung des Aktionsplan 2019-2021, auch teilgenommen.
Ebenso wurde die Universität Graz eingeladen und es haben VertreterInnen in den Workshops zu den Maßnahmen-Blöcken „Bildung und Lebensstil“, „Energieaufbringung- und Verteilung“, „Gebäude und Siedlungsstrukturen“, „Mobilität“ und „Wirtschaft und Innovationen“ teilgenommen.
2. Welche Stakeholder haben zum Entwurf der FachbeamtInnen des Landes Stellungnahmen abgegeben?
Nachfolgende Institutionen wurden, entsprechend ihrer fachlichen Zuständigkeiten, zu den jeweiligen ExpertInnen-Workshops eingeladen
AEE - Institut für Nachhaltige Technologien
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Landentwicklung Steiermark
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AK Steiermark
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Landesschulrat Steiermark
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ARGE Abfallvermeidung
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Kompost & Biogas Verband Österreich
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Argus Steiermark
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Landwirtschaftskammer Steiermark
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Bildungshaus Schloss Martin
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Lokale Energieagentur
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Bildungshaus Schloss Retzhof
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Montanuniversität Leoben
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Bio Ernte Steiermark
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Nachhaltig in Graz
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CCCA
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OEWG
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Dachverband der Steirischen Abfallwirtschaftsverbände
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Österreichischer Alpenverein
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Energie Agentur Steiermark
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Österreichischer Biomasseverband
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Energie Graz
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Österreichischer Städtebund - Landesgruppe Steiermark
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Energie Steiermark
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Pädagogische Hochschule Steiermark
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Energieagentur Steiermark
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Photovoltaik Austria
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Energieberatung Energieagentur
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RepaNet – Re-Use- und Reparaturnetzwerk Österreich
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Energienetze Steiermark
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SEEG - Südsteirische Energie und Eiweißerzeugung eGen
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ENW
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Stadtwerke Judenburg
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FH Joanneum Graz
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Steiermarkhof
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Forschungsgesellschaft Mobilität
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Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H.
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Gemeindebund Steiermark
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Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
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Grazer Energieagentur GmbH
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Tilz & Partner
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Green Tech Cluster
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TU Graz
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HBLFA Raumberg-Gumpenstein
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TU Wien
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IFZ
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UBZ Steiermark
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IG Windkraft
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Umweltamt Stadt Graz
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IIÖ
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Unisan
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Institut für industrielle Ökologie
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Universität Graz
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IV Steiermark
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Universität Klagenfurt
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JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH
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Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe
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Kiendler Firmengruppe
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WKO
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Kirchliche Pädagogische Hochschule Graz
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Wohnbaugruppe
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Klimabündnis Steiermark
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Der Aktionsplan 2019-2021 wurde den Abteilungen des Landes Steiermark sowie den steirischen Sozialpartner zur Stellungnahme vorgelegt. Neben den landesinternen Abteilungen gab es daher Stellungnahmen von nachfolgenden Institutionen:
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- Industriellenvereinigung Steiermark
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- Arbeiterkammer Steiermark
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- Landwirtschaftskammer Steiermark
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- Land & Forst Betriebe Steiermark
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3. Gibt es Maßnahmen, die aufgrund von Stellungnahmen von Stakeholdern weggefallen sind oder wesentlich abgeändert wurden? Welche sind das? 4. Welche konkreten Änderungen hat es im Vergleich zum ersten Entwurf der FachbeamtInnen gegeben (bitte um Auflistung der einzelnen Maßnahmen bzw. um Übermittlung einer Textgegenüberstellung?
Im Zuge der Erstellung des Aktionsplanes kam es in manchen Bereichen zu Abänderungen in der Maßnahmenbeschreibung. Diese Abänderungen betrafen insbesondere textliche Anpassungen wie z.B. technische Ausdrücke und redaktionelle Verbesserungen. Ebenso wurden Maßnahmen präzisiert bzw. die Zuständigkeiten innerhalb des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung abgeklärt und eindeutig definiert. Weiters sind zwei Maßnahmen nicht mehr im Aktionsplan enthalten.
Nachfolgend eine kurze Übersicht hinsichtlich Abänderungen der Maßnahmen im Maßnahmentitel:
KESS2030 Aktionsplan 2019-2021 Änderungen
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M.-Nr.
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Aktionsplan 2019-2021 Version Dezember 2018
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M.-Nr.
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Beschlossener Aktionsplan August 2019
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A-01
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Anpassung der kommunalen Abfallsammelinfrastruktur
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A-01
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Kommunalen Abfallsammelinfrastruktur anpassen und optimieren
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A-05
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Weiterführung der Nachsorgemaßnahmen bei Deponien und vermehrte energetische Nutzung von nicht recyclingfähigen Abfällen
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A-05
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Nachsorgemaßnahmen bei Deponien und vermehrte energetische Nutzung von nicht recyclingfähigen Abfällen weiterführen
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G-11
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Inspektionen von Heizungs- und Klimaanlagen etablieren und zur Energieeffizienzsteigerung von Anlagen nutzen
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G-11
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Inspektionen von Heizungs- und Klimaanlagen etablieren und zur Energieeffizienzsteigerung von Anlagen nutzen
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G-18
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Qualität der Bauausführung bei steigenden Dämmstärken sicherstellen
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G-18
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Qualität der Bauausführung bei erhöhter Energieeffizienzanforderung und die Zerlegbarkeit von Bausystemen sicherstellen
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G-22
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Holz und nachwachsende Rohstoffe als Bau- und Dämmstoff für Wohngebäude forcieren
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G-22
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Verwendung von Holz und nachwachsende Rohstoffe als Bau- und Dämmstoff für Wohn-/Betriebsgebäude erhöhen
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M-02
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Einführung einer CO2-Steuer auf fossile Treibstoffe vorantreiben
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Maßnahme wurde gestrichen, da keine Landeskompetenz gegeben ist
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M-13
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Ausbau der Schieneninfrastruktur für verstärkte Kapazitäten im Güterverkehr
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M-12
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Ausbau der Schieneninfrastruktur für verstärkte Kapazitäten im Güterverkehr umsetzen
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V-03
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Sonderbedarfszuweisungen und Förderungen an Klima- und Energiekriterien knüpfen
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V-03
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Förderungen an Klima- und Energiekriterien knüpfen
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V-06
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Schulung von HaustechnikerInnen, Schulwarten, Gebäudeverantwortlichen
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V-06
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HaustechnikerInnen, Schulwarte, Gebäudeverantwortliche hinsichtlich Klimaschutz und Energieeffizienz schulen
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V-11
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Stärkung und Ausbau einer klimafreundlichen und energiesparenden Beschaffung
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V-11
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Klimafreundliche und energiesparende Beschaffung forcieren
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V-12
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Durchführung von Veranstaltungen als Green Events fördern
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V-12
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Durchführung von Veranstaltungen als G'scheit-Feiern bzw. Green Events fördern
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V-13
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Ausbau von Partnerschaften mit Ländern des Südens und Stärkung des Schulungsangebotes für globale Verantwortung
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V-13
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Partnerschaften mit Ländern des Südens und Stärkung des Schulungsangebotes für globale Verantwortung fortführen und ausbauen
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W-07
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Vorbildliche Organisationen und gute Beispiele für die Bevölkerung sichtbar machen
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Diese Maßnahme wird als Teilmaßnahme im Bereich Bildung und Lebensstil gesehen und daher gestrichen
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W-09
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Beratung zur Umsetzung und Förderung von klimaneutralen und energieeffizienten innerbetrieblichen Mobilitätslösungen
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W-08
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Über Umsetzung und Förderungsmöglichkeiten von klimaneutralen und energieeffizienten innerbetrieblichen Mobilitätslösungen beraten
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W-11
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Landesstrategie Elektromobilität Steiermark 2030 umsetzen
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M-14
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Landesstrategie Elektromobilität Steiermark 2030 umsetzen
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5. Wurde eine Folgenabschätzung der Maßnahmen durchgeführt? Mit welchem Ergebnis?
Jede Maßnahme ist hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Kernziele der Klima- und Energiestrategie Steiermark (Reduktion der Treibhausgasemissionen um 36%, Steigerung der Energieeffizienz um 30% und Ausbau der Erneuerbaren Energieträger auf 40% bis 2030) dargestellt. Ebenso wurden die Maßnahmen hinsichtlich budgetärer Wirksamkeit gewichtet (gering <30.000 Euro, mittel von 30.000 bis 100.000 Euro und hoch >100.000 Euro).
Die Wirksamkeit des Aktionsplanes wird durch ein jährliches Monitoring überprüft werden. Im Zuge der Umsetzung des Aktionsplanes sind daher, mit den jeweiligen verantwortlichen Abteilungen, im Herbst weitere Gespräche in Hinblick auf Umsetzung und Monitoring in Vorbereitung.
Die Wirksamkeit des Aktionsplanes selbst wird jährlich, bis spätestens Oktober des Folgejahres, an die Landesregierung bzw. den Landtag berichtet werden. Das dafür notwendige Monitoring wird von der zuständigen Abteilung 15, Fachabteilung Energie und Wohnbau vorbereitet. Der erste Monitoringbericht wird somit im Herbst 2020 vorgelegt werden.