EZ/OZ: 3525/2
Schriftliche Anfragebeantwortung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 17.10.2019, 16:46:01
Zu:
3525/1 Aktuelle Kostenplanungen hinsichtlich der Zentralklinik im Bezirk Liezen
(Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT))
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ)
Regierungsmitglied(er): Landesrat Mag. Christopher Drexler
Beilagen: Anfragebeantwortung_Aktuelle Kostenplanungen hinsichtlich der Zentralklinik im Bezirk Liezen.pdf
Betreff:
Aktuelle Kostenplanungen hinsichtlich der Zentralklinik im Bezirk Liezen
Die Anfrage vom 17.08.2019, Einl.Zahl 3525/1 der Abgeordneten LTAbg. Arnd Meißl, LTAbg. Erich Hafner, LTAbg. Mag. Stefan Hermann, LTAbg. Herbert Kober, LTAbg. Helga Kügerl, LTAbg. Mario Kunasek, Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann, LTAbg. Liane Moitzi, LTAbg. Albert Royer und LTAbg. Günter Wagner betreffend "Aktuelle Kostenplanungen hinsichtlich der Zentralklinik im Bezirk Liezen" beantworte ich wie folgt:
1. Welche Art der Finanzierung wird seitens Ihres Ressorts nach derzeitigem Stand präferiert („PPP-Modell“ oder konservative Finanzierung aus dem Landeshaushalt) und wie begründen Sie Ihre Präferenz?
2. Falls Sie nach derzeitigem Stand eine Finanzierung im Rahmen eines „PPP-Modells“ präferieren, welche Partner kommen aktuell in Frage?
Was die Entscheidungsfindung bzw. Präferenzen für die Finanzierungsvariante des Leitspitals im Bezirk Liezen angeht, wurde der Abstimmungsprozess zwischen Abteilung 4 Finanzen, der Abteilung 8 Gesundheit, Pflege und Wissenschaft sowie dem Gesundheitsfonds Steiermark bis zur Bildung einer neuen Landesregierung unterbrochen. Außerdem wurde die Steiermärkische Landesregierung mit Landtagsbeschluss Nr. 1132 aufgefordert, dass in Zusammenhang mit dem geplanten Leitspital keine weiteren finanziellen Dispositionen getroffen werden sollen. Daher gilt es auch vor diesem Hintergrund die Neubildung einer Landesregierung abzuwarten.
3. Welche Gesamtkosten wird das Projekt „Leitspital Liezen“ nach aktuellem Stand verursachen?
4. Wie schlüsseln sich diese Kosten konkret auf?
Wie bereits in der Regierungssitzung vom 20. Dezember 2018 (GZ: ABT08-113126/2018-3) beschlossen, belaufen sich die Kosten für die Errichtung auf ca. EUR 250 Mio. Diese Kosten beinhaltet die Errichtung eines neuen Leitspitals inkl. der erforderlichen Sekundärbereiche wie Speisenversorgung, Sterilisation, Parkierung und Lagerhaltung für Apotheke, Wäsche, etc.
5. Inwiefern haben sich die Gesamtkostenkalkulationen aufgrund der Bodenbeschaffenheit bzw. -kontaminierung von Teilen des in Stainach-Pürgg vorgesehenen Grundstücks verändert?
6. Falls sich diese Kalkulationen trotz der Feststellungen nicht verändert haben, wie begründen Sie diese Annahme insbesondere in Hinsicht auf notwendige Sanierungs- bzw. erforderliche Baumaßnahmen?
7. Falls sich die Gesamtkostenkalkulationen aufgrund der Bodenbeschaffenheit von Teilen des in Stainach-Pürgg vorgesehenen Grundstücks verändert haben sollten, welche Mehrkosten sind aufgrund allfällig zusätzlicher Bau- und Sanierungsmaßnahmen zu erwarten?
8. Bedarf es derzeitigen Planungen nach aufgrund der Bodenbeschaffenheit von Teilen des in Stainach-Pürgg vorgesehenen Grundstücks einer speziellen Bauweise für das „Leitspital Liezen“?
9. Falls ja, welche baulichen Maßnahmen (beispielsweise Pfahlbauweise) wären nach aktuellem Stand erforderlich und wie würden sich diese kostentechnisch auswirken?
10. Falls nein, würde das Projekt demnach auch im Falle keiner Bodenkontaminierung in dieser Form errichtet werden?
11. Falls Sie die Gesamtkosten des Projekts nach wie vor mit 250 Millionen Euro beziffern, können Sie ausschließen, dass sich die ursprünglich geplanten Errichtungskosten des „Leitspitals Liezen“ aufgrund der Bodenbeschaffenheit von Teilen des in Stainach-Pürgg vorgesehenen Grundstücks letztlich wesentlich erhöhen werden?
12. Falls nein, warum können Sie dies nicht ausschließen?
Im Juli hat das Land Steiermark die Options- und Baurechtsverträge für ein Grundstück abgeschlossen, auf dem das Leitspital im Bezirk Liezen entstehen soll. Es handelt sich um eine Fläche südlich des Bahnhofes in Stainach-Pürgg. Wie bereits angekündigt, finden – wie von vornherein geplant und im Vorfeld aller Bauten notwendig – Bodenbeprobungen am ausgewählten Grundstück statt. Der Beginn der Bohrungen war mit 15. Oktober 2019 terminisiert.
Diese Bodenproben können nun stattfinden, da die entsprechenden Verträge und Nutzungseinwilligungen mit den Grundstückseigentümern abgeschlossen worden sind.
Im Anschluss an die Bohrungen und Schürfungen am Grundstück wird ein detailliertes Gutachten über die Bodenbeschaffenheit und die Rahmenbedingungen der Bebaubarkeit erstellt. Sobald diese Auswertungen fertig sind und vorliegen, wird seitens des Gesundheitsfonds Steiermark über die Ergebnisse informiert.
Für die gegenständliche Fläche wurde ein Options- und Baurechtsvertrag geschlossen. Sollte sie tatsächlich nicht bebaubar sein, hätte dies keine negativen finanziellen Auswirkungen.
Was die ausgewiesenen Altlasten angeht, betreffen die eigentlichen Kontaminationsherde gemäß den Unterlagen zum Grundstücksareal nicht das angedachte Projektgelände, dieses ist nur in einem kleinen Bereich durch die Schadstofffahnen betroffen. Dieser Bereich kommt ohne Tiefgründungen aus. So kommt es zu keiner Verschleppung von allfälligen Schadstoffen oder aufwendigen Sanierungen.
13. Ab welcher Gesamtkostenerhöhung (bspw. Gesamtkosten von 350 Millionen Euro aufgrund zusätzlich notwendiger Baumaßnahmen) wird die Landesregierung von der Realisierung des Projekts „Leitspital Liezen“ absehen?
Derzeit gibt es keinen seriösen Grund zur Annahme, dass es zu einer Gesamtkostenerhöhung kommen wird. Die Ergebnisse der oben beschriebenen Bodenproben sind abzuwarten.
14. Wann werden Sie zusammen mit Finanzlandesrat Anton Lang dem Landtag Steiermark bzw. der Öffentlichkeit die finalen Details zur Finanzierung des Projekts verkünden?
Siehe Beantwortung zu Frage 1.
Landesrat Mag. Christopher Drexler