EZ/OZ: 3624/2
Schriftliche Anfragebeantwortung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 18.11.2019, 13:55:58
Zu:
3624/1 Betrieb der Entlüftung des Plabutschtunnels
(Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT))
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang
Beilagen: Anfragebeantwortung
Betreff:
Betrieb der Entlüftung des Plabutschtunnels
Die Anfrage vom 17.09.2019, Einl.Zahl 3624/1 der Abgeordneten LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler und LTAbg. Dr. Werner Murgg betreffend "Betrieb der Entlüftung des Plabutschtunnels" beantworte ich wie folgt:
1. Hat im Rahmen der Überarbeitung des Steiermärkischen Luftreinhalteprogramms im ersten Halbjahr 2019 eine Bewertung der Sinnhaftigkeit des zumindest zeitweisen Betriebes der Tunnelentlüftung – zum Beispiel bei Phasen höherer Schadstoffbelastung – stattgefunden?
Das Expertenpapier zum Steiermärkische Luftreinhalteprogramm wurde wie vorgesehen bis Ende Juni 2019 fertiggestellt. Darin wurde die Maßnahme „Optimierung der Entlüftung des Plabutschtunnels“ aufgenommen. Diese beschreibt die weitere Vorgangsweise folgendermaßen:
„Im aktuellen Betrieb werden die beiden Tunnelröhren des Plabutschtunnels über die Portale be- und entlüftet. Dadurch werden in diesen Bereichen hohe NO2- und PM10-Immissionen verursacht. Durch eine zentrale Entlüftung der beiden Tunnelröhren über die bestehenden Abluftschächte sowie Reinigung der Tunnelabluft könnte eine deutliche Emissionsreduktion erzielt werden.
Eine Machbarkeitsstudie in Bezug auf die notwendige Leistung zum Betrieb der Abluftventilatoren sowie zur technischen Umsetzbarkeit einer Abluftreinigung wird unbedingt erforderlich sein.“
Derzeit ist der Entwurf des Steiermärkischen Luftreinhalteprogramms in einer öffentlichen Auflage, die noch bis 25.11.2019 dauert (https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/12754498/ 74836203/). Nach dem Ende der Begutachtungsfrist und dem Beschluss des Programms durch die Steiermärkische Landesregierung kann mit der oben beschriebenen Umsetzung begonnen werden. Das bedeutet, dass unter Einbindung des Betreibers des Tunnels und der TU Graz technische Möglichkeiten unter Berücksichtigung der Kosten für den Tunnelbetrieb und des zu erzielenden Effektes ausgearbeitet werden.
2.) Zu welchem Ergebnis hat diese Prüfung geführt?
Da das neue Luftreinhalteprogramm noch nicht beschlossen ist, liegen aktuell noch keine neuen Ergebnisse vor. Die oben beschriebene Machbarkeitsstudie wird die Basis für eine mögliche Änderung des Lüftungsbetriebes sein.