LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3739/1

Antrag auf Gebarungskontrolle (Viertel) gemäß Art. 51 Abs. 2 Z 2 L-VG (LRH)

eingebracht am 13.12.2019, 13:25:51


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Regierungsmitglied(er): Landesrat Mag. Christopher Drexler, Landesrätin MMag. Barbara Eibinger-Miedl, Landesrätin Mag. Doris Kampus, Landesrätin Mag. Ursula Lackner, Landesrat Anton Lang, Landeshauptmann-Stv. Mag. Michael Schickhofer, Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, Landesrat Johann Seitinger

Betreff:
Prüfung der Postenbesetzungen im Land Steiermark

Das Land Steiermark ist an zahlreichen Unternehmen in den verschiedensten Bereichen beteiligt. Ein nach der Richtlinie über das Eingehen, Halten und Verwalten von Beteiligungen des Landes Steiermark (Beteiligungs-Richtlinie – Bet-RL) jährlich zu erstellender Bericht gibt Aufschluss über den Stand und die Entwicklung der Beteiligungen. Der zuletzt dem Landtag vorgelegte Beteiligungsbericht des Landes Steiermark (EZ/OZ: 2883/1) beschreibt die Lage zum 31. Dezember 2017 wie folgt: „Das Land Steiermark war zum Stichtag 31. Dezember 2017 an 41 Unternehmen (2016: 40) in privatrechtlichen Rechtsformen direkt – davon in 10 Unternehmen still – sowie an 10 landwirtschaftlichen Genossenschaften beteiligt. Gemäß der seit 18. Juni 2015 in Kraft getretenen Geschäftsverteilung sind diese Beteiligungen sechs Mitgliedern der Steiermärkischen Landesregierung zugeordnet. Innerhalb des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung werden die Beteiligungen des Landes Steiermark von neun Abteilungen verwaltet. Von den 31 direkten Beteiligungen haben 22 Unternehmen einen Aufsichtsrat bzw. Beirat. Das Land Steiermark entsendet 97 Aufsichts- bzw. Beiräte in die Unternehmen, davon sind 31 weiblich.

Aufgrund der Beteiligung an diesen Unternehmen kommt dem Land Steiermark bzw. den zuständigen Ressorts ein Mitspracherecht bei der Bestellung von Mitgliedern der Geschäftsleitung, Prokuristen und der Entsendung in Aufsichts- bzw. Beiräte zu. Selbstverständlich kann davon ausgegangen werden, dass hierbei überwiegend mit bestem Wissen und Gewissen Wert daraufgelegt wird, geeignete Kandidaten zu finden. Dennoch hat in der Vergangenheit die eine oder andere Besetzung die Frage aufgeworfen, ob dabei den Anforderungen, die der Posten im jeweiligen Unternehmen mit sich bringt, ausreichend Rechnung getragen wurde.

Ein prominentes Beispiel, das für Aufsehen sorgte, war die Bestellung der SPÖ-Funktionärin Alexia Getzinger, MAS als Geschäftsführerin des Universalmuseums Joanneum. Die „Kleine Zeitung“ analysierte am 29. Oktober 2017 äußerst treffend: „[…] Der bisherige Alleingeschäftsführer Wolfgang Muchitsch war fachlich unbestritten, seine Weiterbestellung fast eine Formsache. Der neue zweite Chefposten hingegen ist Parteipolitik pur. Der 125.000- Euro-Job musste dringend her, um die Ex-SPÖ-Landtagsabgeordnete Alexia Getzinger zu versorgen. Die ist zwar eine angesehene Kulturmanagerin, nun soll sie aber plötzlich als Museumsfinanzchefin mit einem 38-Millionen-Euro-Budget agieren. Wie dreist man vorging, zeigt ein Blick zurück ins Jahr 2015: Damals vereinbarten Schützenhöfer und SPÖ-Vize Michael Schickhofer eine Halbzeitlösung im Landesschulrat. Präsidentin Elisabeth Meixner (ÖVP) und Vizepräsidentin Getzinger (SPÖ) sollten per Jahresende 2017 ihre Jobs tauschen, also Getzinger dann Präsidentin und Meixner Vize werden. Doch dann funkte die Bildungsreform des Bundes dazwischen. An der Spitze der neuen ‚Bildungsdirektion‘ gibt es nur mehr eine(n) ‚Bildungsdirektor‘, aber blöderweise keinen Stellvertreter mehr. Damit hätte Meixner – sie ist freigestellte Lehrerin an der Neuen Mittelschule in Gnas – womöglich zurück in den Unterricht müssen. Das galt es zu verhindern, zumal Meixner in VP-Funktionärskreisen gut vernetzt und anerkannt ist. Schon 2016 versuchte die ÖVP vertraulich, das Schulratspaket aufzuschnüren. Reaktion der SPÖ: Meixner könne Präsidentin bleiben, aber dann müsse für Getzinger eine ‚andere Lösung‘ her. So kam es, dass ÖVP-Landesrat Drexler notgedrungen für die SPÖ-Frau auf Jobsuche ging. Kurz zuvor hatte Getzinger noch als ÖVP-Feindbild gegolten, weil sie für die SPÖ-Kinderfreunde ständig hohe Landesförderungen lukrierte. Nun aber agierte die steirische ‚Zukunftspartnerschaft‘ in höchster Pracht und Vollendung. Die Joanneum-Führung spaltete man auf, der Finanzjob wurde völlig ungeniert auf Getzinger zugeschnitten: Gesucht wurde nicht etwa ein Betriebswirt, sondern jemand mit Studium ‚vorzugsweise im Bereich Kulturmanagement‘ (das studierte Getzinger). Weitere Schmankerln aus dem Stelleninserat: Ideal wären Führungserfahrung in einer ‚Bildungseinrichtung‘ sowie ‚Vernetzung mit Schulen und Bildungseinrichtungen‘. Also Landesschulrat! Getarnt wurde die böse Absicht nur notdürftig, indem man dem neuen Finanzchef – neben der kaufmännischen Führung – auch die ‚Entwicklung von Angeboten im Jugend- und Bildungsbereich‘ zur Aufgabe stellt. Getzinger soll das Museum mit den Schulen vernetzen (allerdings gibt es im Joanneum bereits jetzt ein exzellentes Schulkarten-Modell für jährlich 26.000 Schüler). Ergebnis ist also eine bemerkenswert unscharfe Rollenverteilung der Geschäftsführer und ein Anforderungsprofil, über das die Fachwelt lacht. Die Ausschreibung sei ‚komplett unlogisch‘, urteilt etwa der Finanzvorstand der renommierten Chip-Schmiede ams AG, Michael Wachsler-Markowitsch. […]“ (Quelle: „Kleine Zeitung“, Steiermark-Teil, 29. Oktober 2017, Seite 20)

Inwiefern ein „Hochschullehrgang für Kulturmanagement“ eine Qualifikation für die Geschäftsführung darstellt und gerade die kaufmännische Leitung der millionenschweren UMJ GmbH ohne jedwede akademische Ausbildung im Bereich der Betriebswirtschaftslehre oder tiefergehende berufliche Erfahrung agieren sollte, wurde mehrfach kritisch hinterfragt. Ebenfalls für Diskussionen sorgte beispielsweise die Bestellung von Mag. Peter Bermann zum Geschäftsführer der STERTZ - Steirische Ernährungs- und Technologiezentrum GmbH, der zuvor im Büro von Landesrat Johann Seitinger für Öffentlichkeits-Management zuständig war.

Art. 51 Abs. 2 Z 2 L-VG ermöglicht mindestens einem Viertel der Mitglieder des Landtages einen Antrag auf Gebarungskontrolle gemäß Art. 50 Abs. 1 zu stellen. Dieser bestimmt, dass der Landesrechnungshof die Gebarung von Unternehmungen kontrolliert, die das Land allein betreibt oder an denen das Land mit mindestens 25 Prozent des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist (Z 2) bzw. von Unternehmungen jeder weiteren Stufe, bei denen eine Beteiligung oder tatsächliche Beherrschung im Sinne der Z 2 durch Unternehmungen, die der Kontrolle durch den Landesrechnungshof unterliegen, gegeben ist (Z 3). Die Abgeordneten des Freiheitlichen Landtagsklubs ersuchen somit den Landesrechnungshof Ausschreibungen und Besetzungen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder), der Prokuristen sowie der Aufsichtsräte bzw. Beiräte in den einzelnen Unternehmen mit Landesbeteiligung gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 2 u. 3 L-VG näher zu betrachten. Dabei soll beurteilt werden, ob diese stets in Übereinstimmung mit bestehenden Rechtsvorschriften und darüber hinaus auch in einer Art und Weise durchgeführt wurden, welche die Einsetzung eines geeigneten sowie entsprechend qualifizierten Kandidaten für den jeweiligen Posten sicherstellt und welche einem Fremdvergleich mit der Vorgehensweise von vergleichbaren, nicht landeseigenen Unternehmen standhält.

Neben Postenbesetzungen in Unternehmen des Landes Steiermark sollen ebenso die Bestellungen der letzten drei Landesamtsdirektoren sowie deren Stellvertreter und darüber hinaus die Bestellungen der sich derzeit im Amt befindlichen Bezirkshauptleute einer Prüfung durch den LRH unterzogen werden.


Es wird daher gemäß Art. 51 Abs. 2 Z 2 iVm Art. 50 Abs. 1 Z 1 L-VG hinsichtlich „des Landes“ sowie gemäß Art. 51 Abs. 2 Z 2 iVm Art. 50 Abs. 1 Z 2 u. 3 L-VG hinsichtlich „der Unternehmungen“ das

Verlangen

gestellt, der Landesrechnungshof möge eine Prüfung

  1. der Besetzungen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder), der Prokuristen und der Aufsichtsräte bzw. Beiräte seit dem Jahr 2016 bei Unternehmungen, die aufgrund einer Beteiligung des Landes Steiermark der Kontrolle des Landesrechnungshofes unterliegen,

  2. der Bestellungen der letzten drei Landesamtsdirektoren und deren Stellvertreter sowie

  3. der Bestellungen der sich derzeit im Amt befindlichen Bezirkshauptleute durchführen.


Unterschrift(en):
LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)