LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3734/1

Antrag auf Gebarungskontrolle (Viertel) gemäß Art. 51 Abs. 2 Z 2 L-VG (LRH)

eingebracht am 09.12.2019, 10:52:58


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Regierungsmitglied(er): Landesrat Mag. Christopher Drexler, Landesrätin MMag. Barbara Eibinger-Miedl, Landesrätin Mag. Doris Kampus, Landesrätin Mag. Ursula Lackner, Landesrat Anton Lang, Landeshauptmann-Stv. Mag. Michael Schickhofer, Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, Landesrat Johann Seitinger

Betreff:
Prüfung der Aufwendungen des Landes Steiermark für in Auftrag gegebene externe Beratungsleistungen in der XVII. Legislaturperiode

Trotz der hohen Anzahl an Landesbediensteten muss das Land Steiermark in bestimmten Fällen auf externe Berater zurückgreifen. Als klassische Beispiele können Rechts- und Steuerberatungsauskünfte, aber auch technische und wissenschaftliche Beratungsleistungen genannt werden. Aufgrund derartiger Expertisen erwachsen dem Land jährlich Gesamtkosten in Millionenhöhe, wie die Beantwortungen von zahlreichen Schriftlichen Anfragen der FPÖ an sämtliche Landesregierungsmitglieder offenbarten. So wurden in der vergangenen Legislaturperiode im Zeitraum 16. Juni 2015 bis 5. September 2019 insgesamt mehr als 15,5 Millionen Euro für Beratungsleistungen aufgewendet.

Angesichts eines Schuldenbergs des Landes Steiermark von rund fünf Milliarden Euro muss auch auf den Bereich der extern bezogenen Beratungsleistungen ein genauer Blick geworfen werden. Die FPÖ Steiermark beantragte folglich die Evaluierung dieser zugekauften Leistungen und forderte die Landesregierung zudem auf, im Rahmen eines zu Beginn eines jeden Jahres dem Landtag Steiermark vorzulegenden Berichts festzuhalten, von welchen privaten Unternehmen das Land Steiermark im Vorjahr externe Beratungsleistungen in Anspruch genommen hat, warum diese Ausgaben notwendig waren und in welchen Bereichen Kosteneinsparungsmöglichkeiten in Hinsicht auf landesextern bezogene Expertisen bestehen (EZ/OZ: 1566/1). Leider wurde der freiheitliche Antrag von SPÖ und ÖVP abgelehnt.

Es ist äußerst bedauerlich, dass die Regierung nur aufgrund „Schriftlicher Anfragen“ der Opposition bereit ist, die bei privaten Unternehmen in Auftrag gegebenen externen Beratungsleistungen zu veröffentlichen. Sollten ÖVP und SPÖ in der XVIII. Legislaturperiode tatsächlich ein Interesse an Transparenz und der Findung von Einsparungspotentialen haben, so müssen sie endlich damit anfangen, dies auch durch Taten unter Beweis zu stellen. Die Offenlegung besagter Beratungsleistungen im Rahmen eines jährlichen Berichts wäre zweifelsohne ein Schritt in die richtige Richtung.

Unabhängig von den Verpflichtungen der künftigen Landesregierung gilt es jedoch zunächst, die seitens des Landes Steiermark unter ÖVP- und SPÖ-Führung in der vergangenen Legislaturperiode in Anspruch genommenen Beratungsleistungen einer umfassenden Evaluierung durch den Landesrechnungshof zu unterziehen. Schließlich hat die Öffentlichkeit ein Anrecht darauf, zu erfahren, ob bei der Vergabe von Beratungsaufträgen stets nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit vorgegangen wurde.

Im Zuge der Prüfung durch den Landesrechnungshof sollen unter anderem folgende Fragen eine Klärung erfahren: Hätten bestimmte Leistungen auch von Bediensteten des Landes Steiermark selbst erbracht werden können? Wurde bei der Auftragsvergabe stets das Bestbieterprinzip beachtet? Wie oft wurden Leistungen an politisch nahestehende Unternehmen vergeben und waren diese zur Erbringung der Leistungen tatsächlich objektiv stets am besten geeignet? Welche Einsparungspotentiale hätte es beim Zukauf externer Leistungen gegeben? Wie viele der bezogenen Leistungen waren für das Funktionieren der Verwaltung notwendig, wie viele dienten lediglich der Untermauerung der politischen Ansichten und Agenden der jeweiligen Regierungsmitglieder? Würde die Veröffentlichung eines jährlichen Berichts über die seitens des Landes Steiermark bezogenen externen Beratungsleistungen zu einer Erhöhung der Transparenz und Evaluierbarkeit beitragen?


Es wird daher gemäß Art. 51 Abs. 2 Z 2 iVm Art. 50 Abs. 1 Z 1 L-VG das

Verlangen

gestellt, der Landesrechnungshof möge eine Prüfung der Aufwendungen des Landes Steiermark für in der XVII. Legislaturperiode in Auftrag gegebene externe Beratungsleistungen durchführen.


Unterschrift(en):
LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)