LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3736/1

Antrag auf Gebarungskontrolle (Viertel) gemäß Art. 51 Abs. 2 Z 2 L-VG (LRH)

eingebracht am 12.12.2019, 09:07:17


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus

Betreff:
Prüfung der Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Abwicklung, den Vollzug und die Kontrolle der Wohnbeihilfe/Wohnunterstützung in den Jahren 2014 bis 2019

Wohnen stellt zweifelsohne ein Grundbedürfnis dar, das für alle Österreicher erschwinglich sein muss. Daher ist eine ausreichende Wohnunterstützung für bedürftige Staatsbürger unverzichtbar.

Die spärliche Auskunft über die Leistungsempfänger (Staatsbürgerschaftserfassung) veranlasste die FPÖ zu mehreren schriftlichen Anfragen an die zuständige SPÖ-Soziallandesrätin Doris Kampus. Erst auf Drängen der FPÖ wurde im Jahr 2016 eine statistische Auswertung der Staatsbürgerschaft von Beziehern eingeführt: „Bisher wurden diese Daten- da sie ja nur der Klärung dienen, ob überhaupt ein Anspruch vorliegt und nicht entscheidend für die Höhe eines allfälligen Anspruches sind- nicht statistisch erhoben. Ich habe jedoch bereits beauftragt, dass auch diese Daten in Zukunft ebenfalls in statistisch auswertbarer Form zu erheben sind, eine rückwirkende Auswertung wird aber nicht möglich sein.“ (Quelle: Schriftliche Anfragebeantwortung vom 31. Mai 2016, EZ/OZ: 712/2)

Die Anfragebeantwortungen (EZ/OZ: 372/2, EZ/OZ: 712/2, EZ/OZ: 2512/2 und EZ/OZ: 3305/2) bestätigten jedenfalls die Befürchtungen der Freiheitlichen: Im Mai 2019 waren bereits über 21 Prozent der Bezieher keine Österreicher. Die Zahlen beweisen, dass sich diese Form der Sozialleistung in eine ähnliche Richtung wie die Mindestsicherung entwickelt.

Sowohl der ausbezahlte Gesamtbetrag an Wohnunterstützung als auch die durchschnittliche Bezugshöhe gehen seit Jahren zurück. Wurden 2015 noch rund 50 Millionen Euro ausbezahlt, waren es 2018 nur mehr 36,9 Millionen Euro. Die durchschnittliche Bezugshöhe sank in nur einem Jahr, von 2017 auf 2018, von 153,7 auf 131,2 Euro. Welchen Umständen dies geschuldet ist, obliegt der Analyse des Landesrechnungshofs. Faktum aber ist, dass hierbei die völlig missglückte Reform der Wohnbeihilfe zur Wohnunterstützung eine gewichtige Rolle spielen dürfte.

Dass die Wohnunterstützung weder treffsicher noch sozial gerecht ist und in dieser Form bei den Steirern nicht ankommt, konnte bereits mit ihrem Inkrafttreten mit September 2016 festgestellt werden. Die Zugangsbarrieren in Form von „Eigentum“ (Bausparvertrag, PKW, Sparbuch, Immobilien) und der eingeschränkte Handlungsspielraum – so musste etwa das „Vermögen“ bis 4.188,80 Euro aufgebraucht werden – waren für viele, hart arbeitende steirische Familien unfaire Hürden, vor allem im Vergleich zu Asylberechtigten, die mit dem ersten Tag des positiven Asylbescheids Wohnunterstützung erhalten. So waren bereits innerhalb kürzester Zeit Änderungen notwendig geworden, um Pensionisten zu entlasten. Es gilt aus der Vergangenheit zu lernen, weshalb der Landesrechnungshof auch die Überführung der Wohnbeihilfe in die Wohnunterstützung untersuchen muss und zu analysieren hat, welche Fehler neben den bereits bekannten politischen Missgriffen passiert sind.

Massiver Handlungsbedarf besteht nicht nur in der Ausgestaltung, sondern auch bei der Administration der Wohnunterstützung. Obwohl 2018 fünf Vollzeitäquivalente (laut Leistungszeiterfassung 2.002 Stunden) des Landes mit Rückforderungs- und Kontrolltätigkeiten beschäftigt waren, gab es Ausstände in der Höhe von 2,32 Millionen Euro. Zwischen den Jahren 2012 und 2018 mussten sogar rund 313.000 Euro abgeschrieben werden. Daneben dürften für die fünf Sachbearbeiter pro Jahr rund 250.000 Euro an Personalkosten anfallen. Besonders interessant stellen sich die offenen Rückforderungen in der Höhe von rund 2,2 Millionen Euro dar, bestehen hier doch 26,3 Prozent der Forderungen gegenüber Ausländern. Inwiefern hier ein Optimierungsbedarf besteht, soll unter anderem durch den Landesrechnungshof geklärt werden. Dieser soll prüfen, ob tatsächlich Missstände existieren, ob beim Vollzug allzu nachsichtig gehandelt wurde und welche Anweisungen es seitens der politischen Führung des Sozialreferats gab.

Nicht vergessen werden darf im Rahmen der Prüfung auf die unfassbaren Vorgänge des Septembers 2015. Im Zuge des von SPÖ und ÖVP zu verantwortenden Asylchaos explodierten die Kosten der Grundversorgung, da tausende Illegale die steirischen Grenzen überschritten. So wurden in einer eiligst zusammengezimmerten Regierungsvorlage (EZ/OZ: 233/1) tatsächlich Mittel der Wohnbeihilfe zur Versorgung von Asylanten herangezogen: „Um die Liquidität des Landes in diesem Bereich zu erhalten, wurde vorübergehend ein Betrag in Höhe von EUR 8 Mio. von der Wohnbeihilfe, Konto 1/480014-7680, auf das Konto der Grundversorgung, 1/426028-7280 transferiert, da diese Summe für die Auszahlung der Wohnbeihilfe November und Dezember 2015 ab Oktober dieses Jahres benötigt wird. Diese in Anspruch genommenen Mittel in Höhe von EUR 8 Mio. werden nach Ersatzbedeckung der für die Grundversorgung unbedingt erforderlichen Mittel durch die Abteilung 4 - Finanzen wieder der Wohnbeihilfe rückgeführt.“

Ob und inwiefern diese Mittel tatsächlich jemals rückgeführt wurden und ob es zu einer weiteren Fremdverwendung von Wohnunterstützungsmitteln im Prüfzeitraum kam, wird im Zuge der Betrachtung sicherlich ans Tageslicht kommen.

Angesichts des Gesamtbildes bedarf es daher einer umfassenden Prüfung des Vollzugs und der Kontrolle im Bereich der Wohnunterstützung. Dazu gehören jedenfalls die Beurteilung der Leistungen, Abwicklung, Finanzierung, Kontrolle, Datenverwaltung und Zielerreichung der Wohnunterstützung.


Es wird daher gemäß Art. 51 Abs. 2 Z 2 iVm Art. 50 Abs. 1 Z 1 L-VG das

Verlangen

gestellt, der Landesrechnungshof möge

eine Prüfung der Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Abwicklung, den Vollzug und die Kontrolle der Wohnbeihilfe/Wohnunterstützung (unter anderem hinsichtlich der jeweiligen Funktions- und Organisationsverantwortung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten) im Zeitraum 1. Jänner 2014 bis 31. Dezember 2019 durchführen.


Unterschrift(en):
LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)