LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1826/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 14.07.2017, 12:17:58


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang
Beilagen: Nov_StLHG_17.docx

Betreff:
Novelle des Steiermärkischen Landeshaushaltsgesetzes

Nach Umstellung des Landeshaushalts von der Kameralistik auf die Doppik ist einiges an Transparenz verlorengegangen. Dem neuen System ist immanent, dass der Landtag große Teile seiner Budgetkompetenz an die Landesregierung abgibt. In der Steiermark ist aber mit der Einführung der Doppik dem Landtag und der interessierten Öffentlichkeit auch der Einblick in das Zahlenwerk nahezu komplett entzogen worden.

Dass das nicht notwendig mit dem Doppik-System verbunden ist, zeigt das Beispiel des Bundeshaushaltes. Im Bundeshaushaltsgesetz wurden einige transparenzfördernde Maßnahmen geregelt. So sind, damit die Informationen zu den Detailbudgets, die auf Grund des großen Datenumfangs nicht in den Budgetdokumenten angeführt werden, dem Parlament und der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, diese nach Beschluss des Bundesfinanzgesetzes auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen zu veröffentlichen, wofür § 43 Abs. 4  Bundeshaushaltsgesetz die rechtliche Grundlage schafft.

Eine entsprechende Regelung sollte daher auch im Stmk. Landeshaushaltsgesetz implementiert werden.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Gesetz vom…………….., mit dem das Steiermärkische Landeshaushaltsgesetz 2014 geändert wird.

Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

(siehe beiliegender Gesetzestext)


Unterschrift(en):
LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)