LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 4

EZ/OZ 2577/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Gesundheit

Betreff:
Maßnahmen gegen unerwünschtes Fotografieren in steirischen Spitälern

 

zu:
EZ 2577/1, Maßnahmen gegen unerwünschtes Fotografieren in steirischen Spitälern (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))

 

Der Ausschuss "Gesundheit" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 04.12.2018 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

 

Mit Beschluss des Ausschusses für Gesundheit vom 11.09.2018 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Selbstständigen Antrag betreffend "Maßnahmen gegen unerwünschtes Fotografieren in steirischen Spitälern", Einl.Zahl 2577/1, abzugeben.

Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:

Mit der Einführung und Verbreitung von Smartphones ist auch die permanente Verfügbarkeit eines „Fotoapparates“ verbunden. Da Fotos damit auch zum essentiellen Bestandteil des insgesamt enorm intensivierten Kommunikationsverhaltens in unserer Gesellschaft wurden, verändern sich auch die diesbezüglichen Sitten und Gebräuche. So ist es offenbar speziell für eine jüngere Generation mittlerweile selbstverständlich, sich u.a. auch beim Aufenthalt in Spitälern selbst zu fotografieren, ohne daran zu denken, dass dies – wie wahrscheinlich auch an manch anderen Orten – die Persönlichkeitsrechte jener Menschen verletzen kann, die auf diesen versendeten Fotos gegebenenfalls auch zu sehen sind.

Dem begegnet die KAGes bereits seit März 2014 mit einem Verbot von Bild- und Tonaufnahmen in ihren Einrichtungen. Ausgenommen von diesem Verbot sind lediglich Aufnahmen für private Zwecke, sofern alle abgebildeten bzw. betroffenen Personen ihre Zustimmung erteilt haben.

Zwecks Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KAGes gibt es eine interne Serviceunterlage sowie steht diesen zur Unterstützung bei der Durchsetzung dieses Verbotes im Intranet ein Informationsblatt zur Verfügung, das bei Bedarf ausgedruckt wird, mit welchem Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besuchern ausdrücklich auf dieses Verbot und auch entsprechende rechtliche Konsequenzen hingewiesen werden. Der Grund für dieses Verbot, die Verletzung der Persönlichkeitsrechte Dritter, ist darin explizit ausgeführt.

Die KAGes-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter sind bei Nichteinhaltung dieses Verbotes trotz Aufforderung auch ermächtigt, Besucherinnen bzw. Besucher oder Gäste der Krankenanstalt zu verweisen und Patientinnen bzw. Patienten nach Maßgabe des Gesundheitszustandes vorzeitig zu entlassen.

Aktuell werden darüber hinaus im Zuge eines Projektes des Gesundheitsfonds Steiermark, unter Einbindung von Expertinnen und Experten der KAGes, Kommunikationsmaßnahmen zu Verhaltensregeln in Spitalsambulanzen erarbeitet, wo auch dieses Thema Berücksichtigung findet.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Gesundheit zum Antrag betreffend "Maßnahmen gegen unerwünschtes Fotografieren in steirischen Spitälern", EZ 2577/1, der Abgeordneten der FPÖ wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Die Obfrau:
LTAbg. Sandra Krautwaschl