LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 6

EZ/OZ 2511/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Infrastruktur

Betreff:
Freifahrausweise der steirischen Verbund Linie am Smartphone

 

zu:
EZ 2511/1, Freifahrausweise der steirischen Verbund Linie am Smartphone (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))

 

Der Ausschuss "Infrastruktur" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 13.11.2018 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

 

Mit Beschluss des Ausschusses für Infrastruktur vom 19.06.2018 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Selbstständigen Antrag, Einl.Zahl 2511/1, abzugeben.

Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:

„Die Freifahrausweise im Verkehrsverbund Steiermark inklusive dem Top-Ticket werden über ein webbasiertes Ausgabesystem von den Verkehrsunternehmen ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt auf speziellen Vordrucken. Eine Speicherung des Ausweises auf das Smartphone ist beim derzeitigen System nicht vorgesehen.

Derzeit wird sondiert, welche Möglichkeiten es für ein Online-Ausgabesystem für die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt gibt. Dabei würde auch das Ausfüllen des Bestellformulares online und nicht mehr auf Papier erfolgen. Nach einem Prüfzyklus könnte dann der Freifahrausweis wahlweise ausgedruckt oder auf ein Smartphone gespielt werden. Erforderlich sind jedenfalls eine Personalisierung und ein Foto.

In klassischen Onlineshops muss zur elektronischen Fahrkarte zusätzlich noch ein Lichtbildausweis mitgeführt werden, was wahrscheinlich im Falle der SchülerInnen- und Lehrlingsfreifahrt nicht unbedingt praktikabel ist, weil auch dieser vergessen werden kann.

In Kärnten hingegen wird im Prinzip eine Abbildung des Ausweises als Grafikdatei am Smartphone gespeichert. Hier muss gewährleistet sein, dass das Smartphone funktioniert, der Akku geladen ist und auch eine Internetverbindung zumindest in den letzten sieben Tagen bestanden hat, da in diesem Intervall der Ausweis elektronisch erneuert wird.

Die Umsetzung eines neuen Online-Ausgabesystems für die SchülerInnen- und Lehrlingsfreifahrt in der Steiermark wird auf Basis der derzeit laufenden Sondierung praktikabler Systeme noch einige Zeit erfordern und in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen nicht vor dem übernächsten Schuljahr erfolgen.

Abschließend ist anzumerken, dass bei einem vergessenen Freifahrausweis oder einem vergessenen Top-Ticket in der Regel die Möglichkeit besteht, den Ausweis bis zu drei Tage nach der Fahrkartenkontrolle nachzubringen. Dabei reicht auch die elektronische Über­mittlung eines Handyfotos vom Freifahrausweis.“

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Infrastruktur zum Antrag der Abgeordneten der FPÖ, EZ 2511/1 betreffend "Freifahrausweise der steirischen Verbund Linie am Smartphone" wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Obfrau:
LTAbg. Helga Ahrer