EZ/OZ: 1142/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 29.09.2016, 10:44:13
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Bildung
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Ursula Lackner
Betreff:
Begrenzung des Beitrags der Gastgemeinden zum Musikschul-Sachaufwand
In der "Allgemeinen Richtlinie für eine Musikschulförderung für das Schuljahr 2012/13" war unter Punkt 4.2.6 folgendes geregelt: "Ein etwaiger Beitrag zum Sachaufwand der Trägergemeinde sollte pro SchülerIn ein Drittel des Gemeindebeitrages, den die Gastgemeinde zu entrichten hat, nicht übersteigen."
Durch diese Regelung waren Forderungen an die Gastgemeinden in Höhe begrenzt. In den Allgemeinen Richtlinien ab dem Schuljahr 2013/14 fehlt dieser Passus. Dadurch ergibt sich das Problem, das der Gastgemeinde von der Trägergemeinde im Rahmen des Sachaufwandes viel höhere Beiträge vorgeschrieben werden, als es bisher üblich war.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, in die Allgemeine Richtlinien für eine Musikschulförderung ab dem Schuljahr 2016/17 wieder den Passus aufzunehmen "Ein etwaiger Beitrag zum Sachaufwand der Trägergemeinde sollte pro SchülerIn ein Drittel des Gemeindebeitrages, den die Gastgemeinde zu entrichten hat, nicht übersteigen."
Unterschrift(en):
LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)