LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 599/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 12.02.2016, 10:35:12


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Landesrat Mag. Christopher Drexler, Landesrätin Mag. Doris Kampus

Betreff:
Zurückdrängen der Leiharbeit

Schon in der vorigen Gesetzgebungsperiode wurde von der Landesregierung beschlossen (94.Reg.Sitzung vom 10.04.2013), im Bereich der Landesverwaltung Stellen für Reinigungskräfte zu streichen und die entsprechenden Aufgaben an private Unternehmen zu übertragen. Dies mit der Begründung, dass Reinigungsarbeiten von privaten Unternehmen günstiger geleistet würden. Gleichzeitig wurde eine weitestgehende Umstellung auf Fremdreinigung beschlossen, um erhöhte Flexibilität im Personaleinsatz und Kostenreduktionen zu erreichen.

In folgenden Dienststellen waren schon 2013 Reinigungsarbeiten an private Firmen vergeben: Steiermärkisches Landesarchiv (Depot), Burgring 4, Außenstelle Bad Aussee, Bezirkshauptmannschaften Bruck-Mürzzuschlag, Hartberg-Fürstenfeld, Weiz, Außenstelle Gleisdorf, Bezirkshauptmannschaft Leibnitz, allgem. Schule für Gesundheit und Krankenpflege am Universitätsklinikum Graz, allgem. Schule für Gesundheit und Krankenpflege am LKH Leoben.

Dieser Trend wird in der Landesverwaltung eifrig fortgesetzt. Der kürzlich vorgestellte Stellenplan der Spitalsgesellschaft sieht ebenfalls vor, dass bei den Reinigungsposten weiter eingespart werden soll.

Dass die Kosten durch diesen Schwenk gesenkt werden, ist durchaus möglich, setzen doch viele Reinigungsfirmen aus Kostengründen auf Leiharbeit und prekäre Beschäftigungsverhältnisse. Solch schlecht bezahlte Arbeitskräfte kommen selbstverständlich billiger als das hauseigene Personal. Die damit verbundenen „Einsparungen“ gehen letztlich nur auf Kosten der Beschäftigten, bei denen es sich meist um Frauen handelt.

Die öffentliche Verwaltung und landeseigene Unternehmen haben hier eine besondere Vorbildfunktion. Der Landtag beschäftigt sich zur Zeit im Unterausschuss Arbeitsmarkt unter anderem mit dem Thema Lohn- und Sozialdumping und versucht Lösungen und Maßnahmen zu eruieren, um diesem Trend entgegenzuwirken. Dass gleichzeitig das Land Steiermark in seinem Einflussbereich selbst aktiv zum Lohndumping im Reinigungsbereich beiträgt, kann nur als zynisch betrachtet werden.

Rund 80.000 Leiharbeitskräfte gibt es in Österreich. Die meisten werden über den Arbeitsmarktservice an Personaldienstleister verwiesen, die diese wiederum an Unternehmen weitervermitteln, die kurz- oder mittelfristig Extra-Arbeitskräfte benötigen. Trotz einer Novelle des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes genießen Leiharbeitskräfte weniger Sicherheit als Stammbeschäftigte. Zwar wurden die gröbsten Ungleichbehandlungen auf dem Papier beseitigt – faktisch bleibt aber die Situation für sie eine andere, als für die Stammbelegschaft, wie auch die überdurchschnittlich hohe Zahl von Rechtsfällen, die Leiharbeitskräfte mithilfe der AKr gegen ehemalige Arbeitgeber ausfechten, belegt.

Der wichtigste Nachteil für die Leiharbeitskräfte bleibt immer noch bestehen: Selbst jemand, der zwanzig Jahre an denselben Betrieb überlassen wurde und sich als Teil der Belegschaft fühlt, kann ziemlich schnell ohne Arbeit dastehen. Es gibt keinen echten Kündigungsschutz. Hire and fire, rasch und unbürokratisch, bleibt das Wesen der Leiharbeit. Nur zwei Wochen beträgt die Kündigungsfrist in den ersten drei Dienstjahren, und sie steigt auch später kaum auf eine Sicherheit bietende Zeitspanne an. Trotz wiederholter Nachbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Versuche die Bedingungen der Leiharbeit Vereinbarungen zu verbessern, bleibt Leiharbeit jedoch was sie ist, eine prekäre Form der Beschäftigung. Für mehr als die Hälfte der LeiharbeitnehmerInnen im produzierenden Gewerbe Österreichs endet ein Einsatz nach weniger als drei Monaten. Die Wenigsten bleiben länger als ein Jahr in einem Betrieb. Zwischenmenschliche Beziehungen zu KollegenInnen lassen sich unter diesen Umständen kaum aufbauen, und werden durch die Unternehmen teilweise sogar gezielt unterbunden. Wesentliches Element der Existenz als LeiharbeiterIn ist die permanente Ungewissheit, denn nach jedem Einsatzende droht erneut die Arbeitslosigkeit. Viele LeiharbeitnehmerInnen sind armutsgefährdet.

Die KPÖ ist demgegenüber der Überzeugung, dass Leiharbeit über Jahrzehnte hinweg erstrittene ArbeitnehmerInnenrechte ad absurdum führt, zu einer Erodierung des Kündigungsschutzes führt und durch das massenhafte „Zwischenparken“ tausender LeiharbeiterInnen als Arbeitslose zwischen den Arbeitseinsätzen zu einer übermäßigen Belastung des Sozialversicherungssystems führt. Außerdem etabliert die Leiharbeit eine Kultur der Verantwortungslosigkeit. Dadurch, dass man eine Dienstleistung kauft, können Betriebe die soziale Verpflichtung gegenüber den ArbeiterInnen leicht abstreifen.

 

 


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

 

Die Landesregierung wird aufgefordert

  1. in ihrem direkten und indirekten Einflussbereich von der Umstellung auf Fremdreinigung Abstand zu nehmen, und.
  2. an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, zugunsten einer Förderung regulärer Arbeitsverhältnisse, zur Bekämpfung der Armutsgefährdung und im Sinne einer langfristigen Stabilisierung des Sozialversicherungssystems, der Leiharbeit in Österreich die gesetzliche Grundlage zu entziehen.

Unterschrift(en):
LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)