EZ/OZ: 2548/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 21.06.2018, 11:40:02
Geschäftszahl(en): ABT04-52909/2018-10
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang
Beilagen: Strategiebericht 2019 - 2022, Meldung zur mittelfristigen Orientierung der Haushaltsführung 2017 bis 2022
Betreff:
Landesfinanzrahmen bis 2022 und Strategiebericht, Meldung zur Mittelfristigen Orientierung der Haushaltsführung gem. Art. 15 des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012
1. Landesfinanzrahmen und Strategiebericht
Nach Artikel 19 L-VG hat die Landesregierung dem Landtag jährlich den Entwurf eines Landesfinanzrahmens und, falls sich wesentliche Parameter des vom Landtag beschlossenen Landesfinanzrahmens geändert haben, auch den Entwurf einer Änderung des Landesfinanzrahmens so rechtzeitig vorzulegen, dass dieser spätestens in der letzten Sitzung der ordentlichen Tagung beschlossen werden kann. Der Landesfinanzrahmen hat auf Ebene der Bereiche für das folgende Finanzjahr und die drei nächstfolgenden Finanzjahre Obergrenzen für Auszahlungen – ausgenommen die Auszahlungen für die Rückzahlung von Finanzschulden und zur vorübergehenden Kassenstärkung eingegangenen Geldverbindlichkeiten – und Untergrenzen für Einzahlungen sowie die Grundzüge des Stellenplans festzulegen.
Der Landesfinanzrahmen wurde auf Basis des bestehenden Pfades für das Maastricht-Defizit grundlegend überarbeitet und um das Jahr 2022 verlängert. Es ist geplant, dass für die Jahre 2021 ff, wenn der Konsolidierungsprozess abgeschlossen sein wird, ein stabilitätspaktkonformes Maastrichtergebnis bzw. struktureller Saldo erzielt werden soll.
Erstmals enthält der Strategiebericht auch eine budgetäre Risikoanalyse sowie eine Kurzfassung der Strategischen Planung gemäß § 16 der Steiermärkischen Verordnung zur risikoaversen Finanzgebarung.
2. Meldung zur mittelfristigen Orientierung der Haushaltsführung
Gemäß Artikel 15 Absatz (1) des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 sind Bund, Länder und Gemeinden verpflichtet, über die mittelfristige Orientierung der Haushaltsführung an das Österreichische Koordinationskomitee bis jeweils 31. August zu berichten.
Der nach den Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 ausgearbeitete Bericht an das Österreichische Koordinationskomitee über die mittelfristige Orientierung der Haushaltsführung liegt bei.
Die in der Beilage enthaltenen Erhebungsbögen zu den Krankenanstalten wurden von der Abteilung 8 und betreffend die Landesimmobiliengesellschaft von der LIG bereitgestellt. Die Meldungen betreffend den Anhang 1 – „Personaldaten des Landes für das Jahr t -1“ wurden von den Abteilungen 5 - Personal, 6 - Bildung und Gesellschaft und 10 - Land- und Forstwirtschaft übermittelt. Für die Gemeinden hat die Berichterstattung durch die Abteilung 7 gem. Art. 15 (1) des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 im Wege des Landeskoordinationskomitees zu erfolgen.
Der beiliegende, im Sinne des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 ausgearbeitete Bericht an das Österreichische Koordinationskomitee über die mittelfristige Orientierung der Haushaltsführung soll dem Landtag Steiermark zur Kenntnis gebracht werden.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Juni 2018.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
- Der im beiliegenden Strategiebericht ausgewiesene Landesfinanzrahmen wird genehmigt.
- Der vorstehende Bericht zur mittelfristigen Orientierung der Haushaltsführung gem. Österreichischem Stabilitätspakt 2012 wird zur Kenntnis genommen.