EZ/OZ 3547/3
Landtagsbeschluss Nr. 1164
57. Landtagssitzung, XVII. Gesetzgebungsperiode,
Dienstag, 17.09.2019
Der Landtag Steiermark bestätigt auf der Basis des Berichtes der Steiermärkischen Landesregierung sowie des Berichtes des Landesrechnungshofes Steiermark betreffend „Risikoaverse Finanzgebarung des Landes Steiermark – Folgeprüfung“ die Einhaltung der Grundsätze gemäß § 2a Bundesfinanzierungsgesetz in der Fassung BGBl. Nr. 100/2018.
Der Beschluss wurde mehrheitlich (mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und KPÖ) angenommen.
Die Übereinstimmung der Beschlussausfertigung mit der amtlichen Verhandlungsschrift wird bestätigt.
Landtagsbeschluss Nr. 1164
Übermittlung zur gefälligen Kenntnisnahme an:
- Landesrat Anton Lang
- Landesrechnungshof
- Landesamtsdirektion
Graz, am 17.09.2019