EZ/OZ 1037/12
Landtagsbeschluss Nr. 1175
57. Landtagssitzung, XVII. Gesetzgebungsperiode,
Dienstag, 17.09.2019
I. Gesetz vom […] mit dem die Landtags-Wahlordnung 2004, die Gemeindewahlordnung 2009 und das Landespersonalvertretungsgesetz 1999 geändert werden – Steiermärkisches Wahlrechtsänderungsgesetz 2019
Das beiliegende Gesetz wurde zum Beschluss erhoben.
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
II. Dieser Gesetzesbeschluss wird gemäß Art. 72 Abs. 3 L-VG für dringlich erklärt.
Der Antrag auf Dringlichkeitserklärung wurde einstimmig angenommen.
Die Übereinstimmung der Beschlussausfertigung mit der amtlichen Verhandlungsschrift wird bestätigt.
Landtagsbeschluss Nr. 1175
Übermittlung zur weiteren Veranlassung an:
- Abteilung 3 Verfassung und Inneres FA Verfassungsdienst
- Abteilung 3 - Landesgesetzblatt
Übermittlung zur gefälligen Kenntnisnahme an:
- Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer
- Landesamtsdirektion
Graz, am 18.09.2019