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EZ/OZ 1748/2
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Finanzen
Betreff:
Budgetvollzug 2017; Ergänzung Abschnitt F, Ziffern 8 und 9 der Bedeckungs- und Ermächtigungsregeln
zu:
EZ 1748/1, Budgetvollzug 2017; Ergänzung Abschnitt F, Ziffern 8 und 9 der Bedeckungs- und Ermächtigungsregeln (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Finanzen" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 27.06.2017 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Landtagsbeschluss Nr. 373 vom 13.12. 2016 wurden unter Abschnitt F Ziffer 1 bis 11 die Bedeckungs- und Ermächtigungsregeln zum Landesbudget 2017 genehmigt. Es hat sich im Laufe des Budgetvollzuges 2017 herausgestellt, dass die beschlossenen Ermächtigungen in zwei Punkten, nämlich den Ziffern 8 und 9 ergänzungsbedürftig sind.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die folgenden Ergänzungen der Bedeckungs- und Ermächtigungsregeln im Budget 2017 werden genehmigt:
Der bestehenden Formulierung in Abschnitt F. Ziffer 8. wird ergänzt durch:
„Ergebnisneutrale Umschichtungen sind auf Antrag im Wege des Finanzressorts bis zu einem Höchstbetrag von EUR 200.000,- zulässig. Dem Landtag ist die Summe der tatsächlich umgeschichteten Mittel im Zuge des Rechnungsabschlusses zur Kenntnis zu bringen.“
Die bestehende Formulierung in Abschnitt F. Ziffer 9. wird präzisiert durch:
„Die Landesregierung wird ermächtigt, unterjährig Mittelumschichtungen gem. § 44 (4) StLHG aus Rücklagen, welche aus verwaltungsökonomischen Gründen der Finanzabteilung zB. für Katastrophenschutz zugeteilt sind bis zu einem Auszahlungsbetrag von höchstens 1,5% der Gesamtauszahlungen des Finanzierungsbudgets durchzuführen und dem Landtag im Zuge des Rechnungsabschlusses gebündelt zum Beschluss vorzulegen.“
Der Obmann:
LTAbg. Johannes Schwarz