LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2823/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 31.10.2018, 11:57:27


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer
Beilagen: Antrag Aenderung LVG 57a.pdf

Betreff:
Landesverfassungsgesetz, mit dem das Landes-Verfassungsgesetz 2010 geändert wird

Wesentliche Aufgaben des Landtages sind die Kontrolle der Landesregierung und die Beschlussfassung des Landesbudgets. Um diesen Aufgaben gerecht werden zu können, braucht der Landtag die nötigen Informationen und fachlichen Grundlagen.

In Ermangelung eines Budgetdienstes, der - ähnlich dem 2012 eingerichteten Budgetdienst der Parlamentsdirektion - den Landtag durch schriftliche Expertisen, Analysen und Kurzstudien beraten könnte, sind die Stellungnahmen des Landesrechnungshofes zum Entwurf des Landesbudgets und zum Entwurf des Landesrechnungsabschlusses für den Landtag von essenzieller Bedeutung für die Beurteilung dieser Entwürfe.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

(siehe angeschlossenen Gesetzestext)

                   
 

 


Unterschrift(en):
LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)