LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 13

EZ/OZ 2805/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Landwirtschaft

Betreff:
Landtag Steiermark, Beschluss Nr. 760 vom 06.03.2018 betreffend "Agrarförderung für kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe verstärken", EZ/OZ 2243/6, Bericht des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus

 

zu:
EZ 2805/1, Landtag Steiermark, Beschluss Nr. 760 vom 06.03.2018 betreffend "Agrarförderung für kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe verstärken", EZ/OZ 2243/6, Bericht des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (Regierungsvorlage)

 

Der Ausschuss "Landwirtschaft" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 13.11.2018 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Der Landtag Steiermark hat am 06.03.2018 folgenden Beschluss gefasst:

„Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten, damit sich diese weiterhin auf europäischer Ebene für den Erhalt der Agrarförderungen für unsere kleinstrukturierte Landwirtschaft – insbesondere für die Aufrechterhaltung der Familienbetriebe – einsetzt“

Aufgrund dieses Beschlusses hat die Steiermärkische Landesregierung mit Schreiben vom 26.04.2018 das Bundeskanzleramt um Umsetzung des Beschlusses gebeten.

Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus hat zu diesem Ersuchen folgende Beantwortung übermittelt:

„Österreich hat am 1. Juli 2018 für sechs Monate den Vorsitz im Rat der Europäischen Union und damit wesentliche zusätzliche Aufgaben und Verpflichtungen im Dienste der Europäischen Union übernommen. Gerade auch im Bereich der Landwirtschaft fallen gewaltige Herausforderungen in die Zeit des österreichischen Vorsitzes.

Im Hinblick auf die Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2019 ist es unser Ziel, bei den Arbeiten zum Dossier der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020 größtmögliche Fortschritte zu erreichen. Für den österreichischen Vorsitz stellt dieses Dossier eine Priorität dar. Eine Einigung auf die neue Gemeinsame Agrarpolitik ist aber von vielen Faktoren abhängig.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Gemeinsame Agrarpolitik ist jedenfalls eine ausreichende finanzielle Dotierung. Denn es steht außer Zweifel, dass die enormen Leistungen und der Mehrwert der Gemeinsamen Agrarpolitik für die Europäische Gesellschaft und die Erhaltung vitaler ländlicher Räume durch entsprechende Abgeltung öffentlicher Mittel auf nationaler und europäischer Ebene abgebildet werden müssen.

Es gilt für unsere Bäuerinnen und Bauern jene Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ihnen ab dem 1. Januar 2021 ermöglichen, die zukünftigen Herausforderungen bestmöglich bewältigen zu können.

Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus ist auch in Zukunft bestrebt, nicht nur die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe voranzutreiben, sondern auch die Bewirtschaftung der Berggebiete aufrecht zu erhalten. Denn nur dadurch kann die einzigartige österreichische Kulturlandschaft als wesentliches Kapital der ländlichen Räume und als notwendige Grundlage für eine entsprechende landwirtschaftliche Qualitätsproduktion bewahrt werden. Daher müssen jedenfalls die Bäuerinnen und Bauern, insbesondere auch die bäuerlichen Familienbetriebe, im Fokus der künftigen Gestaltung stehen.“

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

 

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 760 des Landtages Steiermark vom 06.03.2018 betreffend Agrarförderung für kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe verstärken, wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Der Obmann:
LTAbg. Karl Lackner