LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 16

EZ/OZ 2871/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Infrastruktur

Betreff:
Genehmigung der Förderung von Maßnahmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gemäß Förderungsrichtlinien 2011

 

zu:
EZ 2871/1, Genehmigung der Förderung von Maßnahmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gemäß Förderungsrichtlinien 2011 (Regierungsvorlage)

 

Der Ausschuss "Infrastruktur" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 04.12.2018 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Das Fördersystem für Maßnahmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung wurde im Zuge der Erstellung der Doppelbudgets 2011/2012 grundsätzlich neu geregelt. Dabei wurde auch festgelegt, dass eine Auszahlung für jene Förderungen, die vor dem 30.04.2011 beantragt wurden, nach den bis dahin geltenden Förderungsbestimmungen aus Mitteln des außerordentlichen Haushaltes erfolgt und für Förderungsansuchen ab dem 01.05.2011 die Bereitstellung der Landesförderung in Raten (Finanzierungsbeiträge) auf eine Dauer von bis zu 10 Jahren erfolgen soll.

Weiters wurde vereinbart, die Förderungszusagen so zu begrenzen, dass der Förderungsbetrag die jeweils im Budget zur Verfügung gestellten Mittel nicht übersteigt.

Dazu wurden mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 22.06.2011 die Förderungsrichtlinien Wasserversorgung (Richtlinien für die Durchführung der Förderungen von Maßnahmen der Wasserversorgung im Bundesland Steiermark) und die Förderungsrichtlinien Abwasserentsorgung (Richtlinien für die Durchführung der Förderungen von Maßnahmen der Abwasserentsorgung für das Bundesland Steiermark) beschlossen. Mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 07.07.2016 wurden die aktualisierten Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft beschlossen.

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit vor Erstellung der Förderungsverträge die Finanzierung auf die gesamte Laufzeit der Förderung zu sichern und einen Beschluss des Landtages Steiermark zu erwirken.

Insgesamt soll das jährliche Budgeterfordernis für alle Maßnahmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (abgesehen von außerordentlichen Sonderdotierungen) das Gesamtausmaß von € 10,0 Mio. nicht überschreiten, wobei für 2019 und 2020 eine Reduktion auf rd. € 8,0 Mio. vorgesehen ist.

Der nun zur Beschlussfassung vorgelegte Fördermittelbedarf für Projekte, die vom 01.10.2017 bis 31.10.2018 eingereicht wurden, stellt sich folgendermaßen dar:

Wasserversorgung – Gemeinden und Wasserverbände:

Anzahl: 69 kommunale Bauvorhaben, 21 Leitungsinformationssysteme (LIS)

Investitionsvolumen (kommunal und LIS)                                 €     22.115.000,-

Voraussichtlicher Fördermittelbedarf Gesamt:                          €       1.800.000,-

 

Abwasserentsorgung – Gemeinden und Wasserverbände:

Anzahl: 66 kommunale Bauvorhaben, 34 Leitungsinformationssysteme (LIS)

Investitionsvolumen (kommunal und LIS)                                 €     15.400.000,-

Voraussichtlicher Fördermittelbedarf Gesamt:                          €       1.400.000,-

 

Daraus ergibt sich für die oben angeführten Förderungsansuchen ein derzeit ermittelbarer Fördermittelbedarf von insgesamt € 3.200.000,- für kommunale Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsmaßnahmen.

Die Finanzierung für das Jahr 2018 im Ausmaß von € 400.000,- erfolgt aus dem Budget 2018. Die Finanzierung für die Jahre 2019 bis 2025 im Ausmaß von € 2.800.000,- verteilt sich auf die nachfolgenden Jahre wie folgt, wobei die Beträge für die Jahre 2019 bis 2022 im geltenden Finanzrahmen berücksichtigt sind:

Wasserversorgung (Konto 1/620115-7355, Konto 1/620125-7770)

2019                     € 225.000,00

2020                     € 225.000,00

2021                     € 225.000,00

2022                     € 225.000,00

2023                     € 225.000,00

2024                     € 225.000,00

2025                     € 225.000,00

 

Abwasserentsorgung (Konto 1/621115-7355, Konto 1/621135-7770)

2019                     € 175.000,00

2020                     € 175.000,00

2021                     € 175.000,00

2022                     € 175.000,00

2023                     € 175.000,00

2024                     € 175.000,00

2025                     € 175.000,00

 

Das Einvernehmen mit dem Landesfinanzreferenten wurde hergestellt.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend  Förderung von Maßnahmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für Projekte, die vom 01.10.2017 bis 31.10.2018 eingereicht wurden, im Ausmaß von € 1.575.000,- für Maßnahmen der Wasserversorgung sowie € 1.225.000,- für Maßnahmen der Abwasserentsorgung, insgesamt somit € 2.800.000,-, für den Zeitraum 2019 bis 2025 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Obfrau:
LTAbg. Helga Ahrer