EZ/OZ: 2205/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 05.02.2018, 06:40:01
Geschäftszahl(en): ABT16-153039/2017-2; ABT06BS-3266/2018-4
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang, Landesrätin Mag. Ursula Lackner
Betreff:
Unentgeltliche Übertragung der Liegenschaft KG 61112 Eibiswald EZ 1, Gst. 145/1 im Ausmaß von 2.316 m² an die Landesimmobilien-Gesellschaft mbH. (LIG) als Sacheinlage
Die Landesberufsschule Eibiswald bildet Lehrlinge für Elektrotechnik aus. Die derzeitigen Laborräumlichkeiten sind sehr beengt und entsprechen nicht mehr den Anforderungen des aktuellen Lehrplanes. Dieser sieht eine Ausbildung der verschiedenen Fachzweige im Modulsystem vor. Aus diesem Grund ist die Errichtung eines neuen Laborgebäudes mit insgesamt drei Laboreinheiten und Nebengebäuden dringend erforderlich.
Dieser Neubau kann auf dem landeseigenen Grundstück Nr. 145/1, der KG 61112 Eibiswald, EZ 1, welches unmittelbar an den bestehenden Schulkomplex anschließt, erfolgen.
Da die gesamte Schule im grundbücherlichen Eigentum der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH (LIG). steht, muss, um eine Baugenehmigung für dieses Gebäude zu erlangen, ein Eigentumsübertrag vom Land Steiermark an die LIG erfolgen. Die Rückübertragung aller Berufsschulen an das Land Steiermark erfolgt aus steuertechnischen Gründen nicht vor dem Jahr 2022. Am einfachsten kann dieser Eigentumsübertrag in Form einer Sacheinlage erfolgen. Aus diesem Grund wurde ein entsprechender Vertrag von einem Notar erstellt.
Bewertung für die steuerliche Bemessung
Es liegt ein Gutachten eines Amtssachverständigen über den Wert der Liegenschaft vor, welches als Grundlage für die Bemessung der allfälligen Steuern herangezogen werden kann.
Der Wert der Liegenschaft beläuft sich demnach auf € 42,00/m². Der Gesamtwert der Liegenschaft beträgt also: 2.316 m² a € 42,00/m² = € 97.272,00.
Sämtliche allfällige Kosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung und Verbücherung der Sacheinlage entstehen, sind vom Begünstigten zu tragen. Die anfallenden Notarkosten werden von der LIG übernommen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 01. Februar 2018.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die unentgeltliche Übertragung der Liegenschaft KG 61112 Eibiswald, EZ 1, Gst. 145/1 im Ausmaß von 2.316 m² an die Landesimmobilien-Gesellschaft mbH. (LIG) als Sacheinlage wird genehmigt.