LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 622/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 25.02.2016, 15:26:27


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Ing. Sabine Jungwirth (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Infrastruktur
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang, Landesrätin Mag. Ursula Lackner

Betreff:
Mehr Sicherheit für Schulkinder im Buslinienverkehr

Seit vielen Jahren steht das Problem ungelöst im Raum, dass für Schulkinder die Fahrt zur Schule und zurück auf einigen Strecken gefährlich ist, weil dort Busse regelmäßig überfüllt sind und viele Kinder daher stehend oder zu mehreren auf einer Sitzbank mit Gedränge und Geschubse transportiert werden, auch bei Autobahn- oder Freilandstraßentempo von 80 bis 100 km/h oder auf Bergstraßen mit anspruchsvollen Fahrbedingungen wie im Winter.

Gesetzlich gedeckt ist dies bisher von der in § 106 Abs. 1 letzter Satz Kraftfahrgesetz 1967 (KFG) enthaltenen Zählregel, der zufolge sich drei Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahre zwei Sitzplätze teilen dürfen – und damit mehr Kinder mitgenommen werden dürfen als sichere Sitzplätze vorhanden sind. Diese Regel wird seit vielen Jahren von Familienverbänden, ElternvertreterInnen und ExpertInnen  kritisiert und eine Änderung gefordert.

Selbstverständlich wird es – insbesondere im Ortslinienverkehr der größeren und großen Städte – unabhängig von der Zählregel des KFG keine Sitzplatzgarantie in der SchülerInnenverkehrsspitze geben können. Aber im Überlandverkehr ist im Sinne der Sicherheit der Schulkinder eine Weiterentwicklung unabdingbar, die dazu beiträgt, dass die Beförderung von Kindern auf Stehplätzen oder zu dritt auf zwei dafür zB bei Jugendlichen von 12 oder 13 Jahren viel zu schmalen Sitzen nicht mehr erfolgt.

Das Thema wurde zwar auf der im April 2015 stattfindenden Landesverkehrs-ReferentInnenkonferenz behandelt, blieb aber ohne konkretes Ergebnis. Allerdings haben zwei Bundesländer (Wien und Niederösterreich) darauf hingewiesen, dass sie schon seit längerer Zeit nach der 1:1 Zählregel vorgehen.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

  1. die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit zu Stoßzeiten die Anzahl der Schulbusse erhöht und nach der 1:1 Zählregel – nach dem Vorbild von Wien und Niederösterreich – vorgegangen wird und
  2. die Bundesregierung aufzufordern, eine Änderung von § 106 Abs. 1 KFG zur Personenbeförderung im Kraftfahrlinienverkehr dahingehend in die Wege zu leiten, dass die 3:2 Zählregel entfällt und künftig alle Kinder als eine Person zu zählen sind.

Unterschrift(en):
LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Ing. Sabine Jungwirth (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne)