LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2785/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 16.10.2018, 11:00:02


Geschäftszahl(en): ABT16-26729/2018-14; ABT10-166000/16-21
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Landesrat Johann Seitinger, Landesrat Anton Lang

Betreff:
Erwerb der derzeit angemieteten Liegenschaft Neudorf 17, 8140 Wildon, Fachschule für Land- und Ernährungswirtschaft der EZ 177, KG 66409 Hart, Gesamtkosten € 4,900.000,--

Im Zuge einer Schulstandortreform wurden die Fachschulen für Land- und Ernährungswirtschaft Neudorf und Wagna im Schuljahr 2012/13 am Standort Neudorf zusammengelegt.

In diesem Zusammenhang wurden am seit jeher angemieteten Standort Neudorf die, für die Zusammenlegung erforderlichen baulichen Begleitmaßnahmen im Bereich der Unterrichtsräume, der Lebensmittelverarbeitung, der Garderoben und Lehrerarbeitsplätze gesetzt und ein Mehrzwecksaal errichtet. Teilweise erfolgten die Investitionen auf Kosten des Eigentümers und werden dem Eigentümer in Form einer Zuschlagsmiete rückerstattet.

Der Standort Neudorf hat in den darauffolgenden Jahren einen beachtlichen Aufschwung erlebt. Die beiden Standorte Neudorf und Wagna wiesen im Schuljahr 2008/09 zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zur Zusammenlegung zusammen 135 SchülerInnen aus. Aktuell lassen sich 181 SchülerInnen vom pädagogischen Angebot in Neudorf begeistern. Die Tendenz ist weiter steigend.

Der Schulstandort befindet sich jedoch, wie schon erwähnt, in einem fremd angemieteten Objekt. Aufgrund des Mietvertrages aus dem Jahr 1984 ist das Land Steiermark als Mieter vertraglich bis 2032 gebunden und in diesem Zusammenhang auch verpflichtet, sämtliche Kosten hinsichtlich der Erhaltung des konstruktiven Bauzustandes sowie alle Erhaltungs- und Renovierungsarbeiten, Betriebskosten und öffentliche Abgaben zu tragen. Die jährliche Miete beträgt brutto rund € 300.000,-.

Aufgrund der relativ hohen laufenden Kosten und der Instandhaltungsverpflichtungen stellte die A10 gemeinsam mit der LIG, der A4 und der A16 Überlegungen hinsichtlich eines Ankaufs der Liegenschaft an und kam zum Entschluss, dass ein Ankauf aus betriebswirtschaftlicher Sicht unter Zugrundelegung des gutachterlich festgestellten Liegenschaftswertes (Kaufpreis) sinnvoll wäre.

Gespräche mit dem Eigentümer zeigten, dass auch dieser seinerseits schon Verkaufsüberlegungen in Erwägung gezogen und Kontakt mit allfälligen Kaufinteressenten aufgenommen hat. Um den erfolgreichen Schulstandort weiterhin abzusichern, ist auch aus diesem Grund der Ankauf zu befürworten, um klare Eigentumsverhältnisse zu schaffen und sich nicht möglichen anderen Nutzungsüberlegungen eines nachkommenden Eigentümers auszusetzen.

Zur Wertfestellung der gegenständlichen Liegenschaft wurde ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger beigezogen. Das Gutachten ergab zum Bewertungsstichtag 19.3.2018 einen Verkehrswert in der Höhe von € 4.972.000,--.

Das nun vorliegende Kaufangebot des Landes Steiermark sieht einen Kaufpreis in der Höhe von € 4,670.000,-- vor.

Bei einer jährlichen Miete von derzeit rund € 300.000,-- amortisiert sich der Kauf bereits nach ca. 16 Jahren, ohne Einrechnung der laufenden Instandhaltungsverpflichtungen, der Indexanpassung und des dann noch vorhandenen Immobilienwertes. Rechnet man die laufenden Kosten, den Restwert und die Indexierung mit ein, amortisiert sich der Ankauf entsprechend früher.

Aufgrund der vorstehenden Tatsachen entspricht der Ankauf der Liegenschaft jedenfalls den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.

Die Abwicklung des Kaufes erfolgt durch die Abteilung 16, die einen Notar mit der Erstellung eines Kaufvertrages beauftragt. Die anfallenden Steuern (3,5 % Grunderwerbssteuer und 1,1% Grundbuchseintragungsgebühr) werden vom Land Steiermark übernommen. Die Immobilienertragssteuer wird vom Verkäufer bezahlt. Diese Kosten belaufen sich auf ca. € 230.000,--.

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Oktober 2018.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

 

Der Erwerb der derzeit angemieteten Liegenschaft Neudorf 17, 8410 Wildon, Fachschule für Land- und Ernährungswissenschaft, EZ 177, KG 66409 Hart wird im Sinne der im Amtsvortrag dargestellten Modalitäten mit Gesamtkosten in der Höhe von € 4,900.000,-- genehmigt.