LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3228/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 29.03.2019, 11:50:00


Geschäftszahl(en): ABT11-42679/2019-2
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus

Betreff:
Landtagsbeschluss Nr. 296, EZ 636/9, betreffend „Opferschutzorientierte Täterarbeit“

Der Landtag Steiermark hat am 20.09.2016 folgenden Beschluss gefasst:

Die Landesregierung wird aufgefordert, opferschutzorientierte Täterarbeit ausreichend zu fördern.

Aufgrund dieses Beschlusses berichtet die Steiermärkische Landesregierung wie folgt:

1. Bereits im Jahre 2017 wurden im Zuge der neuen Schwerpunktsetzungen im Förderschwerpunkt „Gewaltschutz“ durch das Sozialressort des Landes Steiermark insbesondere Projekte gefördert, welche zum Schutz von Opfern bei und nach Gewalterfahrungen Hilfe in Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen anbieten.

Opfern und Betroffenen von Gewalt soll eine niederschwellige, unentgeltliche und anonyme Hilfe in Form von Beratung und Betreuung ermöglicht werden. Diese Unterstützungsmaßnahmen sollen dem Schutz und der Hilfe in Notsituationen nach psychischer, physischer und sexueller Gewalt dienen.

Die wesentlichen Zielsetzungen im Rahmen dieser Förderungen sind:

  • Opferschutz durch qualifizierte Beratung, Betreuung und Unterstützung bei und nach psychischer, physischer oder sexueller Gewalt in spezialisierten Einrichtungen.

  • Bewältigung der individuellen Situation der betroffenen Person(en) nach einer Gewalterfahrung.

  • Prävention von (erneuter) Gewalterfahrung/-ausübung in lebensrelevanten Umfeldern (z.B. Familie, Nachbarschaft, Arbeitsstelle, Schule, Ausbildungseinrichtung etc.).

Unter dem Schwerpunkt Gewaltschutz werden insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt:

  • Beratung und Information im Rahmen der Kinderschutzarbeit.

  • Beratung und Information im Rahmen der Frauenschutzarbeit.

  • Beratung und Information im Rahmen von Interventionen zur Prävention von Situationen erneuter Gewalt.

2. Darüber hinaus wurden im Jahr 2018 verstärkt Maßnahmen weiterentwickelt, die einen Schwerpunkt auf das Lebensumfeld von gewaltbetroffenen Personen setzen. Zur dauerhaften Absicherung der Tätigkeit der Kinderschutzzentren wurden die Förderungsbeträge des Landes Steiermark im Jahr 2018 für die nachfolgenden Jahre valorisiert.

3. Bereits zu Beginn des Jahres 2019 fand auf Einladung von Soziallandesrätin Doris Kampus der steirische Gewaltschutzgipfel statt. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus der Praxis wurden Gewaltschutzmaßnahmen diskutiert und folgender Maßnahmenplan präsentiert:

  • Das Versorgungsangebot im Bereich Kinderschutz wird regional gestärkt.

  • Die opferschutzorientierte Täterarbeit wird ausgebaut: Insbesondere die Vereine Frauenhäuser Steiermark und Neustart intensivieren ihre vorbeugende Arbeit mit Gewaltpräventionstrainings.

  • Die Wohnversorgung für Opfer von Gewalt wird regional ausgeweitet.

  • In der Zusammenarbeit von Exekutive und Beratungs- sowie Hilfseinrichtungen wird das Modell der Fallkonferenzen intensiviert.

  • Ein Gewaltschutz-Netzwerk wird eingerichtet, um in regelmäßigen Vernetzungstreffen die Gewaltschutzarbeit in der Steiermark weiterzuentwickeln.

4. Bereits im Jahr 2018 setzte das Sozialressort mit einer jährlichen Gesamtsumme von € 5,4 Millionen einen verstärkten Schwerpunkt auf Maßnahmen im Bereich Gewaltschutz. Diese Summe wird nunmehr auf rund € 6 Millionen erhöht. Davon werden allein € 850.000 jährlich für den Bereich der opferschutzorientierten Täterarbeit aufgewendet.

In der Steiermark hat sich ein starkes Netz an Einrichtungen etabliert, durch welche professionelle opferschutzorientierte Täterarbeit geleistet wird. Dazu zählen insbesondere der Verein Neustart, der Verein für Männer- und Geschlechterthemen im Bereich der gewaltpräventiven Männer- und Burschenarbeit und der Verein Männernotruf Steiermark. Ein wichtiger Aspekt im Ausbau der opferschutzorientierten Täterarbeit ist die finanzielle Unterstützung dieser Vereine, um die verstärkte Umsetzung der angebotenen Maßnahmen wie Anti-Gewalttrainings, Gesprächstherapien, gewaltpräventive Maßnahmen, Interventionen und Krisenberatungen sicherzustellen.

Ein besonderes Augenmerk wird auf das im Jahr 2019 initiierte Projekt GIF (Gewaltprävention im Familiensetting) gelegt. Dieses wird in Kooperation der Frauenhäuser mit dem Verein Neustart sowie der Männerberatung umgesetzt. Ziel dieses Projekts ist es, bei einer Zufluchtnahme von Betroffenen im Frauenhaus mit dem gesamten Herkunftssystem zu arbeiten, um eine nachhaltige Veränderung der Gesamtsituation zu initiieren und ein gewaltfreies Familienumfeld zu etablieren.

Um die steirische Arbeit im Bereich des Gewaltschutzes auch strukturell weiterzuentwickeln und zu intensivieren, werden im Jahr 2019 im Rahmen des Gewaltschutz-Netzwerks Arbeitsgruppen mit ExpertInnen aus der Praxis durchgeführt. Eine dieser Arbeitsgruppen ist dem Thema „Opferschutzorientierte Täterarbeit“ gewidmet und hat zum Ziel, gemeinsam mit den PraktikerInnen Handlungsempfehlungen für weitere Entwicklungsschritte zu erarbeiten.

Zudem sind regelmäßige Tagungen des Gewaltschutz-Netzwerks vorgesehen, um den systematisierten Austausch zwischen der öffentlichen Hand und den in der Praxis tätigen Institutionen zu fördern.

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. März 2019.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 296 des Landtages Steiermark vom 20.09.2016 betreffend „Aufforderung an die Landesregierung opferschutzorientierte Täterarbeit ausreichend zu fördern“ wird zur Kenntnis genommen.