LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2830/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 02.11.2018, 09:27:31


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus

Betreff:
Heizkostenzuschuss muss dringend reformiert werden!

Für die Ausbezahlung des Heizkostenzuschusses, der ausschließlich Geringverdienern zugutekommen soll, stehen dem Land Steiermark für den Antragszeitraum 2018/2019 finanzielle Mittel in der Höhe von etwa 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Unabhängig von der Heizungsart beträgt der Zuschuss einheitlich 120 Euro pro Haushalt.

Wenn man jedoch die geltenden Einkommensobergrenzen für einen Bezug der Förderung näher betrachtet, ist es nicht nachvollziehbar, dass beispielsweise ein Alleinerzieher nur knapp 1.400 Euro brutto – und hier ist noch nicht einmal die Familienbeihilfe berücksichtigt – verdienen darf, um als Anspruchsberechtigter zu gelten. Auf die zusätzlichen Betreuungspflichten wird offensichtlich wenig Augenmerk gelegt. Angesichts alljährlich steigender Heiz- und Wohnkosten sowie der zusätzlichen Belastung durch erhöhte Ausgaben für die Lebenserhaltung muss die Treffsicherheit der Förderung, auch bezogen auf ihre Familienfreundlichkeit, hinterfragt werden.

Neben diesen Einschränkungen hinsichtlich des Verdienstes wird die Meldung des Hauptwohnsitzes in der Steiermark vorausgesetzt. Allerdings kann man bereits etwa zwei Wochen nach ebenjener Meldung einen Antrag auf einen Heizkostenzuschuss stellen. Aus freiheitlicher Sicht werden dadurch kürzlich zugezogene Personen, insbesondere Nichtösterreicher, ohne dass es hierfür eine entsprechende rechtliche Verpflichtung gibt, mit Steirern gleichgestellt, die seit Jahren in das Sozialsystem eingezahlt haben. Eine zeitliche Mindestvorgabe von einem Jahr hinsichtlich des Hauptwohnsitzes in der Steiermark könnte einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung einer Ausnutzung des heimischen Sozialsystems leisten.

Darüber hinaus sind Asylwerber sowie -berechtigte von einer Antragsberechtigung auszuschließen. Die Richtlinien zum Heizkostenzuschuss 2018/2019 beinhalten zwar, dass Asylwerber von einer Antragstellung ausgeschlossen sind, in der Vergangenheit gab es hierzu jedoch anderslautende Vorgaben seitens des Landes. So machten im Jahr 2015 gleich 416 Asylwerber davon Gebrauch (Schriftliche Anfragebeantwortung vom 14. Mai 2018, EZ/OZ: 2352/2). Diese Möglichkeit muss dauerhaft ausgeschlossen bleiben.

Zudem ist der befristete Antragszeitraum von lediglich drei Monaten nicht zweckmäßig. Da sich das Land Steiermark nicht als Einkäufer von Öl oder anderem Heizmaterial betätigt, sondern lediglich einen finanziellen Beitrag ausschüttet, erschließt sich die Sinnhaftigkeit dieser Beschränkung nicht. Es ist zu vermuten, dass hier das Sozialressort in Kombination mit den unverhältnismäßig niedrig angesetzten Zuverdienstgrenzen die Zahl der Antragsteller bewusst niedrig hält.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

  1. den Heizkostenzuschuss in Zukunft einer jährlichen Indexanpassung zuzuführen,

  2. die Einkommensobergrenzen für Alleinerzieher zu erhöhen,

  3. eine zeitliche Mindestdauer des Hauptwohnsitzes in der Steiermark mit einem Jahr festzulegen und Asylwerber sowie -berechtigte hinkünftig dauerhaft von einer Antragsberechtigung auszuschließen sowie

  4. den Antragszeitraum von derzeit drei Monaten deutlich auszuweiten.


Unterschrift(en):
LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)