LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2357/1

Befragung eines Mitgliedes der Landesregierung (§ 69 GeoLT)

eingebracht am 03.04.2018, 12:22:13


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Regierungsmitglied(er): Landesrätin MMag. Barbara Eibinger-Miedl

Betreff:
Rechtsgutachten über verfassungswidriges Vorgehen des Landes und der Gemeinde in der Causa Shoppingcity Seiersberg zulasten des Handels in den Regionen und der Grazer Innenstadtwirtschaft

Die „Kleine Zeitung“ berichtete am 10. März über ein von der Stadt Graz in Auftrag gegebenes Gutachten des Salzburger Uni-Professors Thomas Müller, wonach es gegen die im Zusammenhang mit der Shoppingcity Seiersberg beschlossene Änderung des Landes-Straßengesetzes und gegen die Verordnung der Gemeinde Seiersberg-Pirka (Stichwort „Interessentenwege“) „eine Vielzahl erheblicher verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Bedenken“ gebe.

Eine solche Anlassgesetzgebung zugunsten der Einkaufszentrenbetreiber schadet der steirischen Wirtschaft, insbesondere dem Handel in den Regionen und der Grazer Innenstadtwirtschaft. Der seinerzeit illegale Zustand, der zur Aufhebung von Seiersberger Gemeindeverordnungen durch den Verfassungsgerichtshof führte, dauere unvermindert an, so der Salzburger Rechts-Professor für öffentliches Recht. Das Gutachten spricht von „unsachlicher Anlassgesetzgebung“: Einziges Ziel sei die Sanierung der Shoppingcity – und das sei verfassungswidrig. Die Verbindungsbauten seien „eingehaust und mehrgeschoßig“ und daher keine Straßen, sie seien auch keine „baulichen Anlagen im Zuge einer Straße“, was nach Straßengesetz notwendig wäre. Außerdem: Wenn die Interessentenwege auch „überörtlichen“ Verkehr haben, könne die Gemeinde sie gar nicht verordnen – denn die Gemeinde ist ja laut Bundesverfassung nur für örtliche Dinge zuständig. Weiters fehle ein öffentliches Interesse für die Wege.

Laut „Kleine Zeitung“ hätte das Stück am 26. Jänner 2018 auf die Tagesordnung des Grazer Stadtsenats kommen sollen („Der Stadtsenat möge die Erhebung einer (...) Beschwerde an die Volksanwaltschaft beschließen“), doch es „wurde im letzten Moment abgesetzt“.

Es wird daher folgende

Frage

gestellt:

Ist Ihnen die zur Beschlussfassung im Stadtsenat vorbereitete Beschwerde an die Volksanwaltschaft der Stadt Graz inklusive dem zitierten Gutachten von Prof. Müller inhaltlich bekannt und haben Sie gemeinsam mit Landeshauptmann Schützenhöfer beim Grazer Bürgermeister Nagl interveniert, damit diese „Erhebung einer Beschwerde“ nicht auf die Tagesordnung des Grazer Stadtsenats kommt?


Unterschrift(en):
LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne)