EZ/OZ: 1623/1
Zurückgezogen
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
Landtagsabgeordnete(r): -
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer
Betreff:
Sicherheitspolitische Maßnahmen im Umgang mit zurückgewiesenen Fremden, bei Straffälligkeit während des Asylverfahrens und bei abgelehnten Asylansuchen
Die Rückweisungen von Asylwerbern aus Deutschland an der österreichisch-deutschen Grenze stellt nach wie vor ein ungelöstes Problem dar. Vor allem der Umstand, dass Fremde völlig unüberwacht den Grenzübertritt versuchen und sich nach einer Rückweisung im Inland ungehindert bewegen, kann nicht im Sinne eines geordneten Asylwesens sein. Zwischen 1. Jänner und 1. November des Jahres 2016 wiesen deutsche Beamte an den Grenzen in Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg insgesamt 12.301 Menschen ab, wie aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage hervorgeht. (Quelle: https://www.vn.at/lokal/vorarlberg/2016/12/18/392-an-grenze-zurueckgewiesen.vn)
Insgesamt gab es 2016 10.677 Außerlandesbringungen und Ausreisen, nur 54 Prozent davon passierten freiwillig. Gegenüber den im Jahr 2016 neu gestellten 42.000 Asylanträgen stellt dies lediglich einen Gegenwert von 25 Prozent dar.
Einen Extremfall stellen etwa „defacto nicht abschiebbare Flüchtlinge“ dar, die trotz negativen Asylbescheiden sowie kapitalen Verurteilungen und Haftstrafen in Österreich nicht in ihre Heimatländer zurückgewiesen werden können. Auslieferungsabkommen – wie sie derzeit von der EU-Kommission bislang noch ohne Ergebnis mit Algerien und Marokko verhandelt werden – sind dementsprechend zu begrüßen. Die Rückführung nicht schutzbedürftiger Flüchtlinge muss oberste Priorität haben.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen,
- dass die Aufsicht über von anderen Staaten zurückgewiesene Fremde lückenlos gewährleistet ist, bis ein Asylantrag gestellt wird oder die Ausreise erfolgt,
- eine strafrechtliche Verurteilung die Einstellung des Asylverfahrens ex lege zur Folge hat und
- die EU-Kommission bei den Verhandlungen bezüglich eines Rücknahmeabkommens mit Algerien und Marokko (und anderen Maghreb-Staaten) von Seiten Österreichs bestmöglich unterstützt wird und im Falle des Scheiterns die Bundesregierung selbst mit diesen Ländern in Verhandlungen tritt.
Unterschrift(en):
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