LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1776/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 19.06.2017, 08:56:45


Geschäftszahl(en): ABT04-189859/2016-101
Zuständiger Ausschuss: Kontrolle
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann-Stv. Mag. Michael Schickhofer
Beilagen: Tabelle, Band I: Gesamtbudget Bereichsbudgets, Band II: Globalbudgets Erläuterungen, Band III: Detailbudgets Teilhefte

Betreff:
Entwurf des Landesfinanzreferenten zum Rechnungsabschluss 2016

Das Landesbudget 2016 wurde mit Landtagsbeschluss 74 am 15.12.2015 genehmigt. Nunmehr liegt der Entwurf des Landesfinanzreferenten zum Landesrechnungsabschluss – erstmals mit einer Vermögensrechnung –  zum 31.12.2016 vor.

Allgemeines zum Rechnungsabschluss 2016

Es wird festgestellt, dass das budgetierte Nettoergebnis in Höhe von EUR -282,52 Mio. genau eingehalten wurde und der Nettofinanzierungssaldo gegenüber der Veranschlagung um EUR 260,27 Mio. unterschritten wurde.

(siehe angeschlossene Tabelle)

 

Das im Österreichischen Stabilitätspakt 2012 in Artikel 3 vorgegebene Maastrichtdefizit wird nicht eingehalten. Doch vertreten die Bundesländer die Ansicht, dass durch die Vorziehung des strukturellen Saldos auf EU-Ebene auch für den ÖStP 2012 das strukturelle Defizit und das System der Ausgleichskonten heranzuziehen ist. Wird dieses ab 2015 angewandt, so werden die Obergrenzen des Ausgleichskontos für das Land Steiermark im Jahr 2016 nicht überschritten.

Der Stand der tatsächlich zum 31.12.2016 aufgenommenen Fremdmittel beträgt EUR 4.423,10 Mio.


Vorlage an den Landtag Steiermark

Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Regierungssitzungsbeschluss vom 27.4.2017 den Entwurf für den Landesrechnungsabschluss 2016 zur Stellungnahme an den Landesrechnungshof übermittelt. Diese Stellungnahme - welche die Beurteilung zum Gegenstand hat, ob der Rechnungsabschlusses im Einklang mit dem Budget sowie den dazu vom Landtag im Budgetbeschluss erteilten Ermächtigungen und sonstigen budgetwirksamen Beschlüssen des Landtages erstellt wurde - ist im Landesrechnungsabschluss zu berücksichtigen.

Jene Punkte, bei denen eine Abstimmung nicht zu Stande kommt, sind im Landesrechnungsabschluss mit einer Äußerung der Landesregierung auszuweisen. Eine Reihe von Punkten wurde bereits in den vorliegenden Entwurf zum Rechnungsabschluss eingearbeitet, Weiteres wurde an betreffender Stelle erläutert.

In der Folge hat die Landesregierung den Landesrechnungsabschluss dem Landtag zur Genehmigung vorzulegen (Art. 41 (8) und Art. 57a L-VG).

Zusätzlich wären Beschlüsse des Landtages Steiermark für die folgenden Punkte einzuholen:

  • Rücklagenentnahmen im Bereich Finanzen gem. den Bedeckungs- und Ermächtigungsregeln (Punkt C.4. Ziffer 9.) und Umschichtungen in Höhe von EUR 26,4 Mio. sowie Dotierung einer Rücklage in Höhe von EUR 44,5 Mio., welche aus verwaltungsökonomischen Gründen bei der Abteilung 4 ressortiert.
  • Umschichtung von Einnahmen nach dem Katastrophenfondsgesetz in Höhe von EUR 1,2 Mio. aus dem Bereich Finanzen in das GB Verkehr
  • Abbau der Inneren Anleihe aus dem Jahr 2004 in Höhe von EUR 28,8 Mio.
  • Bedeckung des Ankaufs der Nullkuponanleihe EUR 77,3 Mio. für den Ankauf der Nullkupon-Anleihe zur Abwicklung HETA Asset Resolution AG
  • Mittelbindung im Sinne des § 9 Absatz 3 StLHG in Höhe von EUR 52,40 Mio.
  • Anpassung der Globalbudgets gem. Abschnitt A. Punkt 4.3.6. betreffend die Untergrenzen für Einzahlungen/Erträge kumuliert in Höhe von EUR 10,6 Mio./EUR 18,4 Mio. sowie der Obergrenzen der Auszahlungen/Aufwendungen kumuliert in Höhe von EUR 35,9 Mio./99,3 Mio.
  • Anpassung des Landesfinanzrahmens (Einzahlungsuntergrenze im Bereich LH Schützenhöfer um EUR 1,4 Mio. sowie die Anpassung der Auszahlungsobergrenze im Bereich LRin Mag.a Kampus um EUR 34,6 Mio.)

Darüberhinaus sollen dem Landtag Steiermark die folgenden Punkte zur Kenntnis gebracht werden:

  • Umschichtungen in den Bereich Repräsentation und Öffentlichkeitsarbeit gem. den Bedeckungs- und Ermächtigungsregeln (Punkt C.4. Ziffer 9.) in Höhe von EUR 0,1 Mio.
  • Vollständige Konvertierung der Schweizer Franken Darlehen des Landes

 

Weiterleitung an den Rechnungshof

Gemäß Art. 41 (9) L-VG hat die Landesregierung den Landesrechnungsabschluss vor Vorlage an den Landtag auch dem Rechnungshof (Bund) zu übermitteln (Art. 127 Abs. 2 B-VG und § 15 Rechnungshofgesetz 1948).

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Juni 2017.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Landesrechnungsabschluss 2016 (Band I und Band II) wird samt

  • den für die Durchführung der haushaltsmäßigen Verrechnungen erforderlichen Um-und Nachbuchungen
  • inklusive der Punkte:

- Rücklagenentnahmen im Bereich Finanzen gem. den Bedeckungs- und Ermächtigungsregeln (Punkt C.4. Ziffer 9.) und Umschichtungen in Höhe von EUR 26,4 Mio. sowie Dotierung einer Rücklage in Höhe von EUR 44,5 Mio., welche aus verwaltungsökonomischen Gründen bei der Abteilung 4 ressortiert

- Umschichtung von Einnahmen nach dem Katastrophenfondsgesetz in Höhe von EUR 1,2 Mio. aus dem Bereich Finanzen in das GB Verkehr

- Abbau der Inneren Anleihe aus dem Jahr 2004 in Höhe von EUR 28,8 Mio.

- Bedeckung des Ankaufs der Nullkuponanleihe EUR 77,3 Mio. für den Ankauf der Nullkupon-Anleihe zur Abwicklung HETA Asset Resolution AG

- Mittelbindung im Sinne des § 9 Absatz 3 StLHG in Höhe von EUR 52,40 Mio.

- Anpassung der Globalbudgets gem. Abschnitt A. Punkt 4.3.6. betreffend die Untergrenzen für Einzahlungen/Erträge kumuliert in Höhe von EUR 10,6 Mio./EUR 18,4 Mio. sowie der Obergrenzen der Auszahlungen/Aufwendungen kumuliert in Höhe von EUR 35,9 Mio./99,3 Mio.

- Anpassung des Landesfinanzrahmens (Einzahlungsuntergrenze im Bereich LH Schützenhöfer um EUR 1,4 Mio. sowie die Anpassung der Auszahlungsobergrenze im Bereich LRin Mag.a Kampus um EUR 34,6 Mio.)

  • sowie den dazugehörigen Anlagen gem. Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015

genehmigt.

 

2. Der Band III des Landesrechnungsabschlusses wird zur Kenntnis genommen.