LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2448/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 17.05.2018, 13:10:01


Geschäftszahl(en): ABT16-12177/2017-204
Zuständiger Ausschuss: Infrastruktur
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang

Betreff:
Landesstraße Nr. B064, Rechberg Straße, Abschnitt: „OUF Preding - Weiz, Teil 2 Entschädigungen für Grundeinlöse in der Höhe von € 959.172,86

Mit Regierungsbeschluss vom 13.06.2017 (GZ: ABT16-11547/2017-36) hat die Steiermärkische Landesregierung die Umsetzung des gegenständlichen Projekts „OUF – Preding – Weiz; Teile 2 und 3a“ und die Durchführung der dafür notwendigen Grundeinlösen genehmigt und eine entsprechende Regierungsvorlage beschlossen. Mit Landtagsbeschluss Nr. 584 hat der Landtag Steiermark der Umsetzung dieses Projektes grundsätzlich zugestimmt.

Als eine Maßnahme ist die dauernde Einlöse von Grundflächen in der KG Weiz bzw. Krottendorf für die Umsetzung des Straßenbauvohaben notwendig.

Aufgrund der Bewertung des beigezogenen Sachverständigen für Liegenschaftsbewertung HR DI Friedrich Bauer konnte mit den jeweiligen Liegenschaftseigentümern eine Gesamtentschädigung für die in Anspruch genommenen Grundstücke bzw. Fahrnisse und Bepflanzungen wie im Folgenden wiedergegeben, vereinbart werden.

 

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Mai 2018.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

 

Die Grundeinlösung für das Bauvorhaben der Landesstraße Nr. B064, Rechberg Straße, Abschnitt: „OUF Preding - Weiz, Teil 2” nach dem im Amtsvortrag dargestellten Konditionen in der Höhe von € 959.172,86 wird genehmigt.