LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 17

EZ/OZ 1626/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Bildung

Betreff:
Selbstverteidigungs- und Selbstbehauptungskurse an steirischen Pflichtschulen

 

zu:
EZ 1626/1, Selbstverteidigungs- und Selbstbehauptungskurse an steirischen Pflichtschulen (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))

 

Der Ausschuss "Bildung" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 12.09.2017 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Mit Beschluss des Ausschusses für Bildung vom 9. Mai 2017 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht, eine Stellungnahme gemäß § 30 GeoLT zum Antrag des Dritten Landtagspräsidenten Dr. Gerhard Kurzmann und der Abgeordneten Liane Moitzi, Christian Cramer, Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann, Erich Hafner, Herbert Kober, Anton Kogler, Helga Kügerl, Mario Kunasek, Albert Royer, Andrea Michaela Schartel, Dipl.-Ing. Hedwig Staller und Marco Triller, BA, betreffend „Selbstverteidigungs- und Selbstbehauptungskurse an steirischen Pflichtschulen“, EZ 1626/1, abzugeben.

Aufgrund dieses Beschlusses erstatten die Abteilung 6 und die Fachabteilung Gesellschaft des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung folgende Stellungnahme:

Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass gemäß Artikel 14 Bundes-Verfassungsgesetz die Gesetzgebung und Vollziehung auf dem Gebiet des Schulwesens, insbesondere die Gestaltung des Unterrichts, in der ausschließlichen Kompetenz des Bundes liegt.

Lehrpläne sind Verordnungen der zuständigen Bundesministerin/des zuständigen Bundesministers. Innerhalb eines gewissen Rahmens sind die Schulen ermächtigt, autonome Lehrplaninhalte umzusetzen. Ein Gestaltungsspielraum der Landesregierung in Fragen der Unterrichtsgestaltung bzw. der Lehrinhalte ist somit nicht gegeben. Dies gilt auch für die Zurverfügungstellung von Muster-Leitfäden bzw. Lehrbüchern.

In diesem Zusammenhang darf auf die §§ 65 und 66 der Geschäftsordnung des Landtages Steiermark verwiesen werden, wonach Gegenstand von Anfragen die Geschäftsführung der Landesregierung ist. Diesem Fragerecht unterliegen „insbesondere Regierungsakte sowie Angelegenheiten der selbstständigen behördlichen Verwaltung der Länder oder der Verwaltung des Landes als Träger von Privatrechten“. Alle Angelegenheiten der Bundesverwaltung - der mittelbaren wie der unmittelbaren - unterliegen nicht dem Fragerecht. Dem Landtag kommt daher in diesen Angelegenheiten weder ein Frage- noch ein Kontrollrecht zu.

Ein derartiges Anliegen, wie im gegenständlichen Antrag zum Ausdruck gebracht, wäre daher zuständigkeitshalber im Nationalrat vorzubringen.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Land im außerschulischen Bereich zahlreiche Aktivitäten gesetzt hat.

Die Abteilung 6 - Fachabteilung für Gesellschaft - organisiert an über 100 steirischen Pflichtschulen in Verbindung mit den Sozialhilfeverbänden das Projekt „Schulsozialarbeit“ in allen sieben Bildungsregionen der Steiermark.

Infolge dieses Projekts „Schulsozialarbeit in der Steiermark“ werden u.a. Workshops, Projekte und Präventionsmaßnahmen bedarfsorientiert und in enger Abstimmung mit dem jeweiligen Schulstandort initiiert, vermittelt und selbst bzw. über außerschulische NetzwerkpartnerInnen, wie bspw. Frauengesundheitszentrum Graz, Hazissa - Fachstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt oder MAFALDA - Verein zur Förderung und Unterstützung von Mädchen und jungen Frauen, durchgeführt. Schulstandorte mit Schulsozialarbeit werden demzufolge bei der Organisation von Angeboten aus dem außerschulischen Bereich optimal unterstützt. Themen für Mädchen und junge Frauen, wie Selbstbestimmung, Selbstbewusstsein und Selbstwert sowie Gewaltschutz und Prävention sexualisierter Gewalt an Schulstandorten sind in diesem Rahmen selbstverständlich.

Um Mädchen und junge Frauen ganzheitlich zu stärken, ist unbedingt die Abdeckung mehrerer Komponenten durch verschiedene präventive Maßnahmen notwendig. Insbesondere aber ist auch Augenmerk auf verstärkte Burschen- und Männerarbeit zu legen, mit dem Ziel, Respekt und Grenzen im Umgang zwischen den verschiedenen Geschlechtern zu fördern und zu verankern und somit zu einem positiven Frauenbild in der Gesellschaft beizutragen, welches Frauen in ihrer Selbstbestimmung und Gleichberechtigung wahrnimmt.

Zu den eingangs erwähnten Projekten der Schulsozialarbeit wurde aktuell von der Abteilung 6 – Fachabteilung für Gesellschaft – in Kooperation mit dem Landesschulrat für Steiermark und der pädagogischen Hochschule ein Pilotprojekt zum Thema Gewaltschutz in Schulen mit dem Projekttitel „Sichere Schule: LehrerInnen handeln – Unsere Schule ist ein sicherer Ort“ initiiert, welches in einem systemischen Zugang das Ziel verfolgt, alle handelnden AkteurInnen eines Schulstandorts für Gewalt in ihren unterschiedlichsten Ausprägungen zu sensibilisieren, in ihrer Handlungsfähigkeit im Umgang mit Gewaltphänomen zu stärken und damit die persönliche wie auch die institutionelle Sicherheitskompetenz zu erhöhen. Aufbauend auf theoretischen Inputs erarbeiten die beteiligten Pilotschulen (LehrerInnen und Schulleitungen) unter Begleitung der Expertise der Gewaltschutzakademie einen Handlungsleitfaden für ihre Institution, welcher als Begleitung im pädagogischen Alltag dient und im Sinne einer Organisationsentwicklung in der Folge auf das gesamte System Schule zu implementieren ist.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Bildung zum Antrag der Abgeordneten der FPÖ, EZ 1626/1 betreffend "Selbstverteidigungs- und Selbstbehauptungskurse an steirischen Pflichtschulen", wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Der Obmann:
LTAbg. Mag.Dr. Wolfgang Dolesch