LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 19

EZ/OZ 3275/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Petitionen

Betreff:
Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit im Jahr 2018

zu:
EZ 3275/1, Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit im Jahr 2018 (Sonderstück)

Der Ausschuss "Petitionen" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 14.05.2019 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Gemäß § 32 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Landtages Steiermark (GeoLT 2005) hat der Petitionsausschuss dem Landtag jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit zu übermitteln.

Im Berichtszeitraum von Jänner bis Dezember 2018 trat der Ausschuss für Petitionen zu 10 Sitzungen zusammen. Es wurden 17 Petitionen behandelt.

Die meisten Petitionen wurden zu den Bereichen Soziales (fünf) und Bildung (vier) eingebracht.

Fünf Petitionen wurden von mehr als 100 Personen unterzeichnet und sind damit qualifizierte Petitionen im Sinne der GeoLT.

Im Berichtsjahr wurden vom Petitionsausschuss drei Anhörungen von ErstunterzeichnerInnen qualifizierter Petitionen vorgenommen.

Acht Petitionen wurden im Sinne der Stellungnahme der Landesregierung beantwortet. In zwei Fällen wurde vom Petitionsausschuss selbst eine schriftliche Beantwortung vorgenommen.

An Unterausschüsse waren im Jahr 2018 fünf Petitionen zur weiteren Behandlung zugewiesen:

Die Petition „Änderung (Ergänzung) des Stmk BauG bzw. StROG“ Einl.Zahl 2235/1, der Stadt Graz, wurde am 29.5.2018 dem Unterausschuss Baugesetz zugewiesen und von diesem in seinen Sitzungen vom 24.10.2018 und 21.11.2018 beraten, aber noch nicht abgeschlossen.

Die Petitionen „Für die Beibehaltung der Notstandshilfe ‑ Keine Kostenabwälzung auf die Gemeinden: Arbeitssuchende Steirerinnen und Steirer dürfen nicht in die Mindestsicherung gedrängt werden!“, Einl.Zahl 2399/1, der Marktgemeinde Gratwein-Straßengel, und „Geplante Abschaffung der Notstandshilfe“, Einl.Zahl 2406/1, Marktgemeinde Gnas, wurden am 11.09.2018 dem Unterausschuss Soziales zugewiesen. Eine Behandlung der Petitionen hat dort im Berichtsjahr nicht stattgefunden.

Dem Unterausschuss Raumordnungsgesetz wurde die Petition „Einführung einer neuen Kategorie "Geförderter Wohnbau/förderbarer Wohnraum“ für Widmungs- und Bebauungspläne“, Einl.Zahl 2795/1, der Stadt Graz zugewiesen. Eine Behandlung hat dort im Berichtsjahr nicht stattgefunden.

Seit dem 12.09.2017 dem Unterausschuss Baugesetz zugewiesen ist die qualifizierte Petition „Reparatur des Stmk. Baugesetzes“, Einl.Zahl 1588/1. Diese Petition des Beirates der Stadt Graz für Menschen mit Behinderung zielt ab auf die Auswirkungen der Baugesetznovelle LGBl. Nr. 34/2015, die am 15. Mai 2015 in Kraft getreten ist. Im Wesentlichen geht es um das Erfordernis, das nunmehr lediglich 25 Prozent der Wohnungen sowie 25 Prozent der Gesamtwohnnutzfläche nach den Grund­sätzen des anpassbaren Wohnbaues zu planen und zu errichten sind. Auch diese Petition war am 24.10.2018 und am 21.11.2018 auf der Tagesordnung des Unterausschusses Baugesetz, wurde aber noch nicht erledigt.

Noch aus dem Berichtsjahr 2016 ist die Petition „Zugang aller Kinder und Jugendlichen zu Hilfeleistungen nach dem Behindertengesetz“, Einl.Zahl 721/1 der Stadt Graz, die am 13.9.2016 dem Unterausschuss Behindertengesetz zugewiesen wurde. Am 23.1.2018 hat der Unterausschuss die Petition beraten. Die Behandlung dieser Petition wurde vom Petitionsausschuss im Berichtsjahr abgeschlossen.

Aus dem Berichtszeitraum 2015 sind derzeit immer noch zwei Petitionen offen, die Unterausschüssen zugewiesen wurden:

Die Petition „Topticket für Studierende“, Stadtgemeinde Kapfenberg, Einl.Zahl 99/1, wurde am 13.10.2015 dem Unterausschuss Jugendmobilität zugewiesen und dort in vier Sitzungen behandelt. Die letzte Sitzung des Unterausschusses fand am 21.03.2018 statt. Eine Erledigung dieser Petition ist bis dato nicht erfolgt.

Die Petition „Raumordnungsgesetz – Lebensmittel“, Einl.Zahl 409/1, wurde am 1.12.2015 dem Unterausschuss Raumordnung zugewiesen. Es fanden am 24.10.2018 und am 21.11.2018 Sitzungen des Unterausschusses statt. Die Petition wurde im Unterausschuss bis dato nicht erledigt.

Somit werden zehn Petitionen aus den Vorjahren im Jahr 2019 vom Petitionsausschuss weiter zu behandeln sein.

Der Petitionsausschuss stellt daher den

ANTRAG

der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Petitionen über seine Tätigkeit im Jahr 2018 wird zur Kenntnis genommen.

Die Obfrau:
LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler