LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 3

EZ/OZ 566/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Wirtschaft

Betreff:
Grazer Altstadtanwalt - Tätigkeitsbericht 2015

 

zu:
EZ 566/1, Grazer Altstadtanwalt - Tätigkeitsbericht 2015 (Regierungsvorlage)

 

Der Ausschuss "Wirtschaft" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 08.03.2016 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Zur Wahrung des öffentlichen Interesses an der Erhaltung der Grazer Altstadt im Vollziehungsbereich des Landes ist Hofrat Prof. Dr. Manfred Rupprecht mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 28.05.2015 für eine letzte Funktionsperiode bis 28.05.2019 als Altstadtanwalt bestellt worden. Der Altstadtanwalt ist dann beizuziehen und zur Stellungnahme aufzufordern, wenn beabsichtigt ist, von Gutachten der Altstadtsachverständigenkommission abzuweichen. Der Altstadtanwalt ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit an keine Weisungen gebunden.

 

Nach § 15 Abs. 3 Grazer Altstadterhaltungsgesetz (GAEG) 2008 ist der Altstadtanwalt verpflichtet, der Steiermärkischen Landesregierung einen jährlichen Tätigkeitsbericht vorzulegen. Dieser ist anschließend an den Landtag weiterzuleiten.

 

Nunmehr wurde von Hofrat Prof. Dr. Manfred Rupprecht der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2015 verfasst. Dieser Tätigkeitsbericht liegt bei.

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Jänner 2016.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend Grazer Altstadtanwalt - Tätigkeitsbericht 2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Die Obfrau:
Zweite Landtagspräsidentin Manuela Khom