EZ/OZ: 2222/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 12.02.2018, 08:40:00
Geschäftszahl(en): ABT04-20296/2014-157
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang
Betreff:
Xeis Alpenlachs GmbH in Liquidation, Verlängerung und Übertragung der Haftungserklärung des Landes Steiermark in Höhe von EUR 203.120,00 für den Nachfolgebetreiber
Die Xeis Alpenlachs GmbH wurde im Jahr 2010 gegründet. Nach unterschiedlichen Beteiligungsvarianten sind das Land Steiermark mit einem Anteil von 24,5 % und die HJR GmbH mit einem Anteil von 75,5 % an der Gesellschaft beteiligt.
In einer im Jahr 2015 stattgefundenen außerordentlichen Gesellschafterversammlung wurde sowohl von der HJR GmbH als auch vom Land Steiermark eine Abtretung der Anteile angestrebt, Verkaufsbemühungen sind aber gescheitert. Im Zuge von Diskussionen über jede mögliche Variante des Weiterbetriebs, der Abwicklung und auch der Insolvenz hat sich herausgestellt, dass der Variante der stillen Abwicklung der Vorzug zu geben ist, zumal sich für die Steiermärkischen Landesforste als Wirtschaftsbetrieb des Landes die Möglichkeit eröffnet, die gegenständliche Anlage an einen Betreiber zu verpachten.
Die Xeis Alpenlachs GmbH befindet sich seit 1.1.2018 in Liquidation, diese Änderung wurde am 9.1.2018 in das Firmenbuch eingetragen. Unmittelbar mit Beendigung des Betriebes durch die Xeis Alpenlachs GmbH wurde ein Pachtvertrag (Laufzeit 01.11.2017 bis 31.12.2031) mit Herrn Daniel Buschbeck abgeschlossen und eine lückenlose Fortführung der Anlage gewährleistet.
Aufgrund der Änderung des Betreibers der Anlage ist es notwendig, die gegenständliche Garantieerklärung zu genehmigen. Dazu ist auszuführen, dass die Xeis Alpenlachs GmbH aus dem Europäischen Fischereifonds 2007 – 2013 eine Förderung erhalten hat, die an eine sogenannte „Behaltefrist“ geknüpft ist, die vorsieht, dass die gesamte Förderung in Höhe von € 203.120,00 zurück zu zahlen ist, wenn der Betrieb vor dem 30.6.2019 eingestellt wird. Vorrausetzung dieser Förderung war eine entsprechende Bankgarantie der Gesellschaft unterlegt mit einer Landeshaftung.
Im Zuge der Liquidation wurde von der Abteilung 10 mit der Landwirtschaftskammer als Abwicklungsstelle und der Steiermärkischen Sparkasse Kontakt aufgenommen, um (aufgrund des Weiterbestehens der geförderten Anlage) eine Inanspruchnahme der Garantie hintanzuhalten. Mit Schreiben vom 5. Februar 2018 hat die Landwirtschaftskammer in Absprache mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft-, Umwelt und Wasserwirtschaft und nach Akkordierung mit der Steiermärkischen Sparkasse mitgeteilt, dass von der Rückforderung Abstand genommen wird, wenn seitens des Landes eine entsprechende Rückgarantie des Landes Steiermark für den Haftungskreditvertrag mit Herrn Daniel Buschbeck mit einer Laufzeit bis 31.07.2019 vorgelegt wird.
In vermögensrechtlicher Hinsicht wäre darauf zu verweisen, dass von der Xeis Alpenlachs GmbH im Rahmen der Liquidation die Fischzuchtanlage einschließlich des Anlagevermögens dem Land übertragen wurde (Buchwert - laut Anlagenverzeichnis der Xeis Alpenlachs GmbH ~ € 600.000,00) und im Gegenzug das Land auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus den gegenüber der Xeis Alpenlachs GmbH bestehenden nachrangigen Forderungen iHv. € 197.821,00 sowie auf das zukünftig entstehende Forderungsrecht des Landes im Zuge der liquidationsmäßigen Auseinandersetzung des Gesellschaftsvermögens und auf die Verpflichtung der Xeis Alpenlachs GmbH die Anlage rückzubauen, verzichtet.
Herr Daniel Buschbeck betreibt die Fischzuchtanlage als Familienbetrieb weiter und kann daher die Förderungsbedingungen der Xeis Alpenlachs GmbH nur dann übernehmen, wenn das Land ihm gegenüber auf das zukünftig entstehende Forderungsrecht des Landes verzichtet für den Fall, dass das Land auf Grund der der Steiermärkischen Sparkasse gegenüber abgegebenen Garantieerklärung in Anspruch genommen wird.
In haushaltsrechtlicher Hinsicht ist festzustellen, dass im Falle einer allfälligen Inanspruchnahme aus der gegenständlichen Garantieerklärung die Bedeckung aus dem Globalbudget der Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft zu erfolgen hat.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 08. Februar 2018.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Das Land Steiermark übernimmt eine Rückgarantie mit einer Laufzeit bis 31.7.2019 in der Höhe von € 203.120,00 für die Haftungskreditvereinbarung zwischen der Steiermärkischen Sparkasse und Herrn Daniel Buschbeck.