LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3097/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 08.02.2019, 09:56:23


Landtagsabgeordnete(r): Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, Landeshauptmann-Stv. Mag. Michael Schickhofer, Landesrat Mag. Christopher Drexler, Landesrätin MMag. Barbara Eibinger-Miedl, Landesrätin Mag. Doris Kampus, Landesrätin Mag. Ursula Lackner, Landesrat Anton Lang, Landesrat Johann Seitinger

Betreff:
Genehmigungsvorbehalt des Landtags bei millionenschweren und über die Legislaturperiode hinausgehenden Förderverträgen

Mittels einer schriftlichen Anfrage (EZ/OZ: 2781/1) an den zuständigen Kulturlandesrat Christopher Drexler nahmen die Freiheitlichen die Finanzierung und ganz generell die Struktur des „steirischen herbsts“ unter die Lupe, da pro Jahr immerhin rund vier Millionen Euro (EU, Bund, Land, Stadt) an Steuergeldern an ebenjenen fließen. Zudem muss man es zumindest als diskussionswürdig erachten, wenn von der Landesregierung ein fünfjähriger Finanzierungsvertrag mit einem Volumen von über zehn Millionen Euro genehmigt wurde, der die Budgethoheit innehabende Landtag aber in dieser Frage völlig außen vor gelassen wurde.

Die „Kleine Zeitung“ berichtete am 14. Oktober 2018 wie folgt: „Der ‚steirische herbst‘ geht heute zu Ende, im Landtag gibt es aber ein Nachspiel: In einer Schriftlichen Anfrage mit nicht weniger als 62 Einzelfragen fordert die FPÖ von Kulturlandesrat Christopher Drexler (ÖVP) Aufklärung über die Finanzierung des Kulturfestivals. Anlass ist der Umstand, dass der alte Finanzierungsvertrag mit Ende 2017 ausgelaufen ist. Ob es einen Folgevertrag gibt und was dort drinnensteht, ist offiziell unbekannt. Jedenfalls habe der Landtag bisher keinen neuen Vertrag gesehen, kritisiert FPÖ-Kultursprecher Gerhard Kurzmann. Tatsächlich aber wurde schon im Jänner ein neuer Vertrag zwischen Land, Stadt Graz und ‚herbst‘-Management geschlossen, wie Drexler der Kleinen Zeitung bestätigt. Er läuft bis 2022 und sieht eine jährliche Grundsubvention von 2,955 Millionen Euro (zwei Drittel vom Land, ein Drittel von der Stadt) vor. Dem Landtag habe er den Vertrag nicht zeigen müssen, da er im genehmigten (aber intransparenten) Globalbudget des Ressorts Deckung finde. Trotzdem nimmt die FPÖ den Geheimvertrag zum Anlass, den ‚herbst‘ und seine Strukturen umfassend zu beleuchten. So will man wissen, ob es bereits – wie versprochen – Forschungsresultate aus dem neuen herbst-Archiv gibt. Hinterfragt werden auch die Personalstruktur, die Auflösung von Rücklagen, Medienkooperationen, Empfänge, Freikarten und die Nutzung der Helmut-List-Halle. Es gehe nicht um die ideologische Ausrichtung des Festivals, beteuert die FPÖ, sondern um sparsamen Umgang mit Steuergeld. […].“

Der Abschluss des fünfjährigen Vertrags (2018 bis 2022) war dem Landtag bis zur Beantwortung der Anfrage jedenfalls nicht bekannt. Der Anfragebeantwortung konnte man entnehmen, dass die Landesregierung bereits am 14. Dezember 2017 den Vertrag genehmigt hatte, wobei Stadt und Land eine Fördersumme von rund 15 Millionen Euro garantierten. Um in diesem Zusammenhang neu aufgetretene Fragen abzuklären, stellte der Freiheitliche Landtagsklub eine weitere schriftliche Anfrage (EZ/OZ: 2802/1), wobei der Schwerpunkt vor allem in der Aufklärung der rechtlichen Aspekte hinsichtlich der Nichtbefassung des Landtags, ganz im Gegensatz zum letzten Fördervertrag (2013-2017), lag.

Landesrat Drexler begründete diese Nichtbefassung in seiner Beantwortung im Wesentlichen mit einer nicht vorhandenen Verpflichtung zur Vorlage dieserart Verträge gemäß dem steirischen Landes-Verfassungsgesetz. Darüber hinaus würde nach den Erläuterungen des Regierungsmitglieds durch die Genehmigung der Landesregierung sogar eine zivilrechtliche Verpflichtung entstehen, der sich auch ein neugewählter Landtag bei seinen Budgetbeschlüssen nicht entziehen könne.

Es ist völlig unverständlich, warum ein neugewählter Landtag in einer womöglich gänzlich anderen Zusammensetzung aberwitzige und lediglich von der Landesregierung genehmigte Förderverträge hinzunehmen hat, obwohl er selbst die Budgethoheit innehat. Im konkreten Fall handelt es sich beim Vertrag für den „steirischen herbst“ um einen millionenschweren und über die Legislaturperiode hinausgehenden Kontrakt, der bei anderen Plänen des neuen Landtags nach Argumentation des zuständigen Landesrats sogar zivilrechtliche Folgen hätte. Die Budgethoheit des Landtags darf nicht über eine skurrile Auslegung der Landesverfassung unterminiert werden, weshalb hier dringend Handlungsbedarf geboten ist. Ein lapidarer Verweis auf eine nichtvorhandene Verpflichtung im Landes-Verfassungsgesetz soll die gewählten Mandatare des Landtags jedenfalls nicht davon abhalten, in diesem Bereich nachzuschärfen.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Das Landes-Verfassungsgesetz wird derart novelliert, dass der die Budgethoheit innehabende Landtag bei vorab von der Landesregierung genehmigten mehrjährigen, über die Legislaturperiode hinausgehenden, Förderverträgen ab einer Gesamtförderungssumme von einer Million Euro zur Rechtswirksamkeit derselben ebenfalls die Zustimmung erteilen muss, widrigenfalls die Genehmigung unwirksam bleibt.


Unterschrift(en):
Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)