LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2629/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 30.08.2018, 08:49:00


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Landesrätin MMag. Barbara Eibinger-Miedl, Landesrätin Mag. Doris Kampus

Betreff:
AsylwerberInnen in Lehre

Der Zugang zur Lehre für AsylwerberInnen wurde 2012/2013 vom damaligen Arbeits-und Sozialminister Hundstorfer in enger Abstimmung mit dem Innenressort der damaligen Innenministerin Mikl-Leitner und Integrationsstaatssekretär Kurz in Mangelberufen für Jugendliche bis 25 Jahre geöffnet. Je stärker der Lehrlingsmangel, desto stärker wurde diese Möglichkeit von AsylwerberInnen und Betrieben aufgegriffen. Waren es 2012 erst 14 Jugendliche, so sind es aktuell bereits 1.023 ausgestellte Beschäftigungsbewilligungen für Asylwerbende in Lehre in ganz Österreich.

Fast 500 AsylwerberInnen in Lehre sind derzeit nach einem Negativbescheid in der ersten Instanz von Abschiebung bedroht. Diese drohenden Abschiebungen von bestens integrierten AsylwerberInnen war der Grund für den Start der Initiative "Ausbildung statt Abschiebung". Aktuell haben bereits 60.000 Personen die Online-Petition unterzeichnet, des weiteren 730 Unternehmen, sowie 95 Gemeinden mit 2,7 Millionen EinwohnerInnen.

Die  Ankündigungen der Bundesregierung deuten darauf hin, dass ein erfolgreiches Modell willkürlich zerstört werden soll. Das Abschaffen des Zugangs zur Lehre für Asylwerbende wäre eine wirtschaftsfeindliche und zynische Maßnahme ohne jede Empathie. Die noch unklare Ankündigung von neuen Zugangsmöglichkeiten zur Lehre für Personen aus Drittstaaten wird die Zerstörung des erfolgreichen Modells nicht ersetzen. Statt erfolgreiche Integration und Führung eines selbstständigen Lebens sollen AsylwerberInnen wieder zum Nichtstun ohne jede Perspektive verpflichtet werden. Damit werden im öffentlichen Raum gerade jene Probleme gefördert, die man vorgibt, bekämpfen zu wollen. Angekündigt wurde auch, dass jene AsylwerberInnen, die derzeit noch eine Lehre absolvieren dürfen, vorerst auch bei Negativbescheiden während ihrer Ausbildung nicht abgeschoben werden.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, mit folgendem Ersuchen an die Bundesregierung heranzutreten:

1. Die verbindliche Einhaltung der Ankündigung, dass es zu keiner Abschiebung von Lehrlingen während der Lehrzeit kommt - auch bei Negativbescheiden. Für diese Zusage braucht es eine klare Vorgangsweise zur Absicherung, die den Betroffenen und den Unternehmen tatsächlich Sicherheit für die Dauer der Ausbildung bringt;
2. Die Einberufung einer Gesprächsrunde mit den FachexpertInnen von AMS und WKO sowie der Initiative "Ausbildung statt Abschiebung" zur gemeinsamen Erarbeitung der angekündigten Schaffung eines neuen Aufenthaltsstatus für den Einstieg aus Drittstaaten in die Lehre sowie einer entsprechenden Neuregelung der RWR-Card;
3. Kein Ende der Zugangsmöglichkeit von AsylwerberInnen zu Lehrstellen als letzte verbleibende Integrationsmaßnahme, solange die durchschnittliche Gesamtdauer der Asylverfahren bis zur letztinstanzlichen Entscheidung nicht 6 Monate unterschreitet.


Unterschrift(en):
LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne)