LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 15

EZ/OZ 3628/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Infrastruktur

Betreff:
Landesstraße Nr. B 67, Grazerstraße, Abschnitt: „UFT Feldkirchen “ km 63,532-65,123 Entschädigung für Grundeinlöse in der Höhe von € 117.980,00

 

zu:
EZ 3628/1, Landesstraße Nr. B 67, Grazerstraße, Abschnitt: „UFT Feldkirchen “ km 63,532-65,123 Entschädigung für Grundeinlöse in der Höhe von € 117.980,00 (Regierungsvorlage)

 

Der Ausschuss "Infrastruktur" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 08.10.2019 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 08.08.2019 (GZ: ABT16-111755/2017-12) wurde die „Flughafenspange Koralmbahn – Umsetzung von Kontextprojekten im Straßen- und Wegenetz mit einem Landesbeitrag von insgesamt € 7.280.000,00 genehmigt. Dabei wurde unter anderen auch die Umsetzung des gegenständlichen Projekts „UFT Feldkirchen “ von km 63,532-65,123 grundsätzlich genehmigt.

Gemäß Landes-Verfassungsgesetz 2010 (L-VG) Artikel 20 ist eine Beschlussfassung des Landtages Steiermark beim Erwerb von Liegenschaften, deren Wert € 100.000,00 übersteigt, erforderlich.

Für das gegenständliche Bauvorhaben ist die dauernde Einlöse von dieser (Teil)-Liegenschaften notwendig, bei der dies zutrifft.

Aufgrund der Bewertung des beigezogenen Amtssachverständigen für Liegenschaftsbewertung konnte mit dem Liegenschaftseigentümer eine Gesamtentschädigung für die in Anspruch genommenen Grundstücke, wie im Folgenden dargestellt, vereinbart werden.

E.S.U.I. LIEGENSCHAFTVERWERTUNGS GMBH (484633X) (1/1)

Liebenauer Hauptstraße 2-6‚ 8041 –Graz-Liebenau

Plan

GB

KG

Name

EZ

GNR

BAWI

ART

€/m²

 Wert

                     

1

63248

63248

Lebern

533

531/2

LN 01

690

DBS

170,00

 117.300,00

26

63248

63248

Lebern

533

530/4

SB 01

4

DBN

170,00

        680,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entschädigung                                                                                                                € 117.980,00

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Entschädigung für eine Grundeinlöse für das Bauvorhaben der Landesstraße B67, Grazer Straße im Abschnitt: „UFT Feldkirchen“ in der Höhe von € 117.980,00 wird genehmigt.

 

 

Die Obfrau:
LTAbg. Helga Ahrer