LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 37

EZ/OZ 3682/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Kontrolle

Betreff:
Maßnahmenbericht an den Kontrollausschuss des Landtages Steiermark gemäß Art. 52 Abs. 4 L-VG zum Bericht des Landesrechnungshofes betreffend "Risikoaverse Finanzgebarung des Landes Steiermark - Folgeprüfung" (Einl.Zahl 3312/2, Beschluss Nr. 1111)

zu:

EZ 3682/1, Maßnahmenbericht an den Kontrollausschuss des Landtages Steiermark gemäß Art. 52 Abs. 4 L-VG zum Bericht des Landesrechnungshofes betreffend "Risikoaverse Finanzgebarung des Landes Steiermark - Folgeprüfung" (Einl.Zahl 3312/2, Beschluss Nr. 1111) (Maßnahmenbericht (Art 52 Abs. 4 L-VG))

 

Der Ausschuss "Kontrolle" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 12.11.2019 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Mit Landtagsbeschluss Nr. 1111 vom 02.07.2019 wurde der Bericht des Landesrechnungshofes betreffend „Risikoaverse Finanzgebarung des Landes Steiermark - Folgeprüfung“ zur Kenntnis genommen. Gemäß Art. 52 Abs. 4 Landes-Verfassungsgesetz 2010 hat die Landesregierung spätestens 6 Monate nach Behandlung des Berichtes, für den Fall, dass der Bericht des Landesrechnungshofes Beanstandungen oder Verbesserungsvorschläge enthält, dem Kontrollausschuss im Landtag zu berichten.

ad Kapitel 7.2.1 bis 7.2.4 Barvorlagen

Der Landesrechnungshof stellte fest, dass die Finanzmanagement-Prozesse in der Schulden-, Liquiditätsmanagement- und Veranlagungsstrategie 2019 bis 2022 in Umsetzung der Empfehlungen des Landesrechnungshofes aus dem Bericht 2018 zwar geändert bzw. angepasst wurden, aber die daraus abgeleitete Kernprozessdarstellung mittels einer Geschäftsprozessmodellierungssoftware (ARIS) bisher noch nicht entsprechend adaptiert wurde. Daher empfahl er, die ARIS-Prozessmodelle an die Prozessdarstellungen in der Schulden-, Liquiditätsmanagement- und Veranlagungsstrategie 2019 bis 2022 anzupassen.

Die ARIS-Prozessmodelle wurden aktualisiert und die Empfehlung des Landesrechnungshofes damit umgesetzt.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Maßnahmenbericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Bericht des Landesrechnungshofes betreffend „Risikoaverse Finanzgebarung des Landes Steiermark - Folgeprüfung“ (Einl.Zahl 3312/2, Beschluss Nr. 1111) wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Obmann:
LTAbg. Marco Triller, BA MSc